Empfängnis­verhütende Mittel können beihilfefähig für andere Krankheiten sein

BVerwG: Verhütungsmittel zur Krankheitsbehandlung können beihilfefähig sein Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) befasste sich mit der Frage, ob empfängnisverhütende Präparate, wenn sie zur Behandlung einer Krankheit verschrieben werden, beihilfeberechtigt sind. Uterusmyom wurde erfolgreich mit Antibabypille behandelt Die Klägerin litt an einem gutartigen Tumor in der Gebärmutter und infolgedessen...

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