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Home Verkehrsrecht

Erste Gerichts-Urteile gegen betrunkene E-Scooter-Fahrer

22jähriger aus Hannover muss seinen Lappen nach Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller abgeben

Von Anton Anger
27, Januar 2020
in Verkehrsrecht
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E-Scooter-Fahren ist schick und trendy - aber bitte mit Vorsicht und ohne Alkohol! (Foto: Pixabay, license free)

E-Scooter-Fahren ist schick und trendy - aber bitte mit Vorsicht und ohne Alkohol! (Foto: Pixabay, license free)

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Seit Sommer 2019 prägen E-Scooter-Fahrer mit das Straßenbild deutscher Großsstädte. Und immer wieder kommt es dabei leider auch  zu schweren Unfällen, weil Rollerfahrer die Gefahren dieser wackeligen kleinen Zweiräder unterschätzen (wir berichteten). In vielen Fällen ist dabei auch Alkohol mit im Spiel. Dieser Tage kommen nun die ersten Fälle solcher Trunkenheitsfahrten vor Gericht. Denn auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promille-Grenzen wie beim Autofahren.

Das Amtsgericht Hannover verurteilte jetzt einen 22 jährigen Software-Entwickler zu einem zehnmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis. Neben einer saftigen Geldstrafe von 1.250 Euro (25 Tagessätzen zu je 50 Euro) brummte ihm der Richter zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot für sämtliche Fahrzeuge auf. Der Mann muss folglich die nächsten 90 Tage auch auf die Nutzung von E-Scootern verzichten, obwohl man zum Fahren der Elektro-Kleinfahrzeuge keinen Führerschein braucht. Selbst das Fahrradfahren ist ihm nicht erlaubt; der Mann wird vorerst zum Fußgänger![1]

Richter: Regeln könne man googlen

Der junge Mann war im vergangenen Jahr von der berüchtigten Partymeile im Rotlichtbezirk Steintor in Richtung City unterwegs. Als er verbotswidrig mit dem Scooter die Fußgängerzone durchquerte, stoppte ihn eine Polizeistreife. Die amtsärztlich angeordnete Blutprobe ergab bei ihm einen Wert von 1, 2 Promille. Damit lag der Blutalkoholwert über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille.

Den Führerscheinentzug empfand sein Anwalt als zu hart. Der junge Mann habe die geltenden Regeln noch nicht genug verinnerlicht, so seine Argumentation. Dies jedoch ließ der Richter nicht gelten. Mann brauche schließlich nur 30 Sekunden zu googeln, um sich über die geltenden Vorschriften zu informieren, klärte der Richter auf. Immerhin: Wenigstens der sogenannte „Idiotentest” bleibt dem 22jährigen erspart. Denn zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) müsssen Ersttäter erst ab einem Alkoholwert über 1,6 Promille.

Hunderte Fälle von Trunkenheitsfahrten

Ähnlich wie dem Software-Entwickler aus Hannover wird es bald vielen anderen E-Scooter-Fahrern ergehen, die sich nicht wirklich im Klaren gewesen sind, dass Alkoholgenuss beim E-Scooter-Fahren tabu ist. Allein in der Stadt Köln beispielsweise wurden zwischen Mitte Juni und Ende November vergangenen Jahres 111 Fahrer von E-Scootern derart alkoholisiert erwischt, dass sie sich im Bereich einer Straftat befanden. Auch Ihnen drohe grundsätzlich der Führerscheinentzug, berichtete die Polizei auf Anfrage des Kölner Stadtanzeigers.[2]  In anderen Großstädten sieht es kaum besser aus.

Erste Fälle dieser Art haben jetzt die Justiz erreicht. So muss sich dieser Tage ein 36jähriger Rollerfahrer aus der Eifel wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt vor dem Amtsgericht in Düsseldorf verantworten. Er war mit 1,26 Promille Alkohol im Blut beim E-Rollerfahren von der Polizei erwischt worden. Das Amtsgericht hatte gegen den Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 1.600 Euro verhängt und eine elfmonatige Führerscheinsperre angeordnet. Da der 36jährige Widerspruch eingelegt hat, kommt der Fall nun vor Gericht.

Dass die Düsseldorfer Richter bei  derartigen Delikten keine Gnade kennen, haben sie schon in einem ähnlich gelagerten Fall bewiesen. So hatte das Amtsgericht Düsseldorf gerade erst einen sturzbetrunkenen Scooter-Mitfahrer zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Der Mann hatte versucht sich damit herauszureden, dass er nur der Mitfahrende gewesen sei. Er und sein (nüchterner) Kumpel waren zu zweit auf dem Roller unterwegs, was allerdings ebenso strikt verboten ist.[3]

Einzelnachweise:

[1] Weser Kurier: „Betrunken auf dem E-Roller: Führerschein weg“, in: weser-kurier.de vom 23. Januar 2020, Abruf am 27. Januar 2020.

[2] Kölner Stadtanzeiger: „Betrunken auf E-Scooter: Vielen Fahrern droht Führerschein-Entzug – auch in Köln“, in ksta.de vom 26. Januar 2020, Abruf am 27. Januar 2020.

[3] Rheinische Post: „Völlig betrunken auf dem E-Scooter unterwegs – 4200 Euro Strafe“, in: rp-online.de vom 24. Januar 2020, Abruf am 27. Januar 2020.

Tags: E-ScooterFahruntüchtigkeitIdiotentestMPUPromillegrenzeTrunkenheitsfahrt
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