Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern ab dem kommenden Jahr mehr Unterhalt zahlen. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird zum 1. Januar 2020 erhöht. Je nach Alter des Kindes steigen die Sätze in der untersten Einkommensgruppe um bis zu 21 Euro im Monat.[1]
Die Sätze werden in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Diese dient seit 1962 als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts und wird regelmäßig angepasst.[2] Mindestens 369 Euro sollen Kinder unter sechs Jahren künftig bekommen.. Im Jahr 2021 soll der Mindestsatz weiter steigen. Dann erhalten Kinder unter sechs Jahren mindestens 378 Euro im Monat.
Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben ab dem kommenden Jahr Anspruch auf 424 Euro. Ab 20121 sind es 434 Euro. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt ab Januar 497 Euro und 508 Euro ab dem Jahr 2021.
Als Referenzwert für den Mindestunterhalt gilt das steuerfreie Existenzminimum für minderjährige Kinder. Auch das Kindergeld zählt als Einkommen der Kinder. Die unterhaltspflichtigen Eltern dürfen darum die Hälfte des Kindergelds von dem zu zahlenden Unterhalt abziehen. Das Kindergeld soll 2021 noch einmal um 15 Euro steigen. Im Jahr 2019 war es bereits um zehn Euro pro Monat erhöht worden.
Dies geht aus einer Verordnung im Bundesgesetzblatt hervor. Die Änderungen, die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beschlossen hat, tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.[3]
Einzelnachweise:
[1] HartzIV.org: „Mehr Unterhalt für Kinder ab 2020“, in: hartziv.org vom 2. Oktober 2019, Abruf am 10. Oktober 2019
[2] Oberlandesgericht Düsseldorf: „Düsseldorfer Tabelle 2019“, in: olg-duesseldorf.nrw.de Abruf am 10. Oktober 2019
[3] Bundesgesetzblatt: „Zweite Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung“, in: bgbl.de vom 12. September 2019, Abruf am 10. Oktober 2019