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Home Verkehrsrecht

100 Euro Bußgeld für das Parken auf Radwegen

Bundesverkehrsministerium plant Reform der Straßenverkehrsordnung

in Verkehrsrecht
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Das Fahrradfahren in der Stadt soll sicherer werden, fordert Verkehrsminister Andreas Scheuer (Foto: pixabay, license free)

Das Fahrradfahren in der Stadt soll sicherer werden, fordert Verkehrsminister Andreas Scheuer (Foto: pixabay, license free)

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Bislang gefiel sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in seiner Rolle als „Autominister“. Doch nach dem Maut-Desaster will er vermutlich sein ökologisches Gewissen aufpolieren und gibt sich fahrradfreundlich – dies zumindest bei der Erarbeitung einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wie Scheuer dem Nachrichtenmagazin Spiegel sagte, wolle er ein deutliches Zeichen für den Fahrradverkehr setzen.[1]

Nach den Plänen des Bundesverkehrsministers soll in die StVO zwölf neue Fahrradregeln aufgenommen werden. [2] Die neuen fahrradfreundlichen Regeln bewirken teils auch erhebliche Veränderungen im Verkehrsrecht für Autofahrer. So sollen mit der Reform der StVO beispielsweise die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe deutlich angehoben werden. Das Bußgeld für das Parken auf markierten Radstreifen soll künftig 100 Euro betragen. Bislang ist es Autofahrern noch erlaubt, bis zu drei Minuten auf den Schutzstreifen zu halten. Das soll jetzt grundsätzlich verboten werden.

1,50 m Mindestabstand beim Überholen

Eingeführt werden soll auch ein Mindestüberholabstand von 1,50 Metern, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern künftig einhalten müssen. Bisher gilt lediglich die schwammig formulierte Vorschrift eines „ausreichenden Seitenabstandes“. Wirklich neu ist die in konkreten Ziffern ausgedrückte Regel allerdings nicht. Denn die 1,50 Meter Abstand galten seit langem schon in der Rechtssprechung vor Gericht als gängige Auslegung. Wie weit sich die Abstandsregel in der Praxis umsetzen lässt, ist fraglich. Denn in vielen Städten sind selbst markierte Fahrradstreifen deutlich schmaler, weil die Straßenbreite kaum mehr zulässt.

Durch abbiegende Lastwagen besteht für Radfahrer an Kreuzungen und Ampeln stets ein hohes Unfallrisiko. Um derartige Unfälle zu reduzieren, sollen Lkw innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, also mit maximal 11 km/h. Ob das für eine wirkliche Veränderung bei den Unfallzahlen führt, daran hegen Kritiker Zweifel. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) beispielsweise plädiert für eine Maximalgeschwindigkeit abbiegender Lkw von 7 km/h. An Kreuzungen und Einmündungen soll das Parken in einem Abstand von fünf Metern verboten werden. Dies soll an Kreuzungen für eine bessere Übersicht sorgen.

Grünpfeil für Radfahrer

Für abbiegende Radfahrer soll ein eigener Grünpfeil eingeführt werden. Das freie Rechtsabbiegen für Radfahrer wird in anderen Ländern wie beispielsweise Niederlande, Dänemark und Frankreich bereits erfolgreich praktiziert. Diese Regel dient allerdings nicht immer der Sicherheit, denn vor allem Fußgänger können dadurch auf Fußgängerüberwegen gefährdet werden.

Analog zu Tempo-30-Zonen soll es künftig auch Fahrradzonen geben. Darüber hinaus will das Ministerium Radfahrern auch das Fahren nebeneinander erlauben, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Wann aber der Verkehr in der Praxis wirklich behindert wird, das bleibt in dieser Formulierung vage und könnte daher Konflikte zwischen Radfahren und Autofahrern auslösen.

Neue Verkehrszeichen und Piktogramme

Auch einige neue Verkehrszeichen und Piktogramme sollen eingeführt werden – so beispielsweise für Fahrradschnellwege oder auch Parkzonen für Lastenfahrräder. Ebenso soll ein neues Verkehrszeichen bei Engstellen ein Überholverbot von Fahrradfahrern ausweisen können. Nach den Plänen des Verkehrsministeriums sollen Kommunen überdies mehr Spielraum erhalten, beispielsweise für die Einführung von Modellversuchen oder auch bei der Öffnung von Einbahnstraßen für den Radfahrergegenverkehr.

Der ADFC begrüßt einige der geplanten Neuerungen, die zum Teil auch auf eigene Initiativen des Verbande zurückgehen. Manche der Vorhaben aber gehen Kritikern nicht weit genug. Bei Bekanntwerden der ersten Pläne sagte ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork: „Die Vorschläge des Ministers für eine fahrradfreundliche StVO sind ein guter Anfang. Auch, dass er an den dicken Brocken des Straßenverkehrsgesetzes ran will, ist gut. Denn noch fehlt der große Wurf, der es Städten ermöglicht, den Platz zugunsten des Fahrrads neu aufzuteilen. Es gibt immer noch zu viele Hürden für die Einrichtung von geschützten Radwegen und Fahrradstraßen.“[3]

Die Änderungsverordnung soll noch im Sommer in die Ressortabstimmung und in die Länder- und Verbändeanhörung gehen, so dass die Verordnung baldmöglichst in Kraft treten kann. In einem zweiten Schritt plant das Ministerium Änderungen auch in den begleitenden Verwaltungsvorschriften und im übergeordneten Straßenverkehrsgesetz, die noch 2020 greifen sollen.

Einzelnachweise:

[1] Spiegel Online: „Wer auf Radstreifen hält, soll 100 Euro zahlen“, in: spiegel.de vom 5. Juli 2019, Abruf am 8. Juli 2019

[2] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI: „Ich bin Verkehrsminister und damit auch Fahrradminister“, in: bmvi.de vom 7. Juni 2019, Abruf am 8. Juli 2019

[3] Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC): „Guter Anfang, aber dicke Brocken kommen noch“, in: adfc.de vom 11. Juni 2019, Abruf am 8. Juli 2019

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Ein Grundsatzurteil zu den Messdaten eines Radarblitzers fällte das Verfassungsgericht des Saarlandes (Symbolbild: pixabay, license free)

Radarfotos nicht verwertbar

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