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Corona-Regeln: Uneinsichtiger 27jähriger wandert in Knast

Gut zehn Tage sind die Ausgangsbeschränkungen der deutschen Bundesländer in Kraft und sie scheinen zu greifen: Spielplätze sind verwaist und mit rot-weißem Flatterband abgesperrt, nur wenige Menschen sind zu Fuß auf den Straßen unterwegs, führen ihren Hund Gassi, schleppen Einkaufstüten heim  oder holen sich beim Restaurant ihre Mittagsmahlzeit to go. Wie  unsere eigene Beobachtungen an einer der ansonsten belebtesten Kreuzung der Heimatstadt ergab, hält man sich in der Regel an die Vorgaben.

Lediglich vor dem Döner-Grill kommt es vereinzelt zu Grüppchenbildungen. Verständlich, denn der kleine Imbiss lässt nur wenige Menschen herein und unter den draußen wartenden Kunden kennt man sich. Wenige hundert Meter nebenan beim Bioladen aber stehen die Kunden korrekt in zwei Metern Abstand in der Schlange. Man wartet geduldig auf Einlass, der auch hier von einer Mitarbeiterin streng limitiert reguliert wird.

Polizei greift hart durch

in den Grünanlagen hingegen herrscht reger Betrieb: Jogger drehen ihre Runden und trotz strikter Verbote sieht man mitunter auch zwei oder drei junge Menschen beim Fußballspielen. Das ist problematisch und die Polizeibehörden schauen schon mit Sorge auf das sich für das Wochenende ankündigende schöne Wetter. Polizei und Ordnungsämter greifen deshalb inzwischen hart durch Dabei sind die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich. Und einige Länder arbeiten noch an Bußgeldkatalogen, mit denen Verstöße gegen die Regeln sanktioniert werden sollen.

Nordrhein-Westfalen war eines der ersten Länder, die einen Bußgeldkatalog zu den Verhaltensregeln in der Corona-Krise veröffentlicht haben. Dort kostet die Teilnahme an ein Picknick oder einer Grillparty im Park jeden Teilnehmenden 250 Euro.[1] In Baden-Württemberg gilt gar eine Mitführpflicht einer Pendlerbescheinigung für Berufstätige. Verstöße dagegen werden ebenso wie Verstöße gegen Reiseverbote mit 250 bis 1000 Euro geahndet.[2]

Bußgelder unter den Ländern kaum abgestimmt

In Berlin und Brandenburg wollen die Länder ihre Bußgelder noch miteinander abstimmen. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass sich die Regelungen im Detail unterscheiden werden. Wer etwa mit der S-Bahn von Berlin-Wannsee in die nur wenige Kilometer entfernte Filmstadt Babelsberg reist, sollte sich genauestens über die im jeweiligen Bundesland geltenden Vorschriften informieren.[3]

In Bayern gelten besonders strenge Regeln: Dort darf man im Freien zwar Sport treiben und spazieren gehen. Das aber nur alleine oder aber im Kreise der Familie oder Mitbewohner des gemeinsamen Haushaltes. Wer beispielsweise ohne einen triftigen Grund allein auf einer Parkbank sitzt und dort sein Bierchen trinkt, dem drohen – wenn es hart kommt – 150 Euro Bußgeld. Das ist natürlich eine Grauzone, denn auch bei Sport oder spazieren gehen darf man natürlich eine Verschnaufpause einlegen. Und die Gestaltung dieser Pause und deren Dauer ist Auslegungssache Aber bei jedem weiteren Wiederholungs-Verstoß verdoppelt sich das jeweilige Bußgeld. Man sollte solche Pausen folglich nicht übertreiben. Denn das könnte teuer werden.[4]

Gefängnisstrafe soll zur Einsicht führen

Im niederbayerischen Landshut landete ein 27jähriger Mann wegen mehrmaligen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen sogar im Knast. Er hatte sich bereits zweimal mit einem Freund zum Alkoholtrinken und Rauchen im Freien getroffen und dafür entsprechende Strafanzeigen kassiert. Beim dritten Mal zogen ihn die Ordnungshüter aus dem Verkehr. In der Justizvollzugsanstalt Landshut hat er nun bis zum Wochenende Zeit, über seine Uneinsichtigkeit nachzudenken.[5]

Und die Pandemie-Regeln verändern sich täglich. Nachdem Österreich bereits eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit angeordnet hat, folgt dem Beispiel als erste Kommune in Deutschland die thüringische Stadt Jena.[6] Eine Maskenpflicht gilt allerdings als umstritten. Schutzmasken – insbesondere die einfachen, selbstgenähten – schützen bestenfalls den Gegenüber. Wenn wirklich jeder eine Maske trägt, kann das zwar durchaus für einen etwas besseren Schutz beitragen. Aber wirklich wirksame Atemschutzmasken sind auf dem freien Markt kaum zu bekommen. Und es macht auch absolut keinen Sinn, diese denjenigen Menschen, die sie wirklich brauchen – Ärzte, medizinisches Personal, Kranken- und Altenpflegern – vorzuenthalten.

Einzelnachweise:

[1] Staatskanzlei NRW: „Bußgeldkatalog zur Rechtverordnung“, in land.nrw.de vom 22. März 2020, Abruf am 31. März 2020.

[2] Land Baden-WürttemberG: „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-VO“, in: baden-wuerttemberg.de vom 29. März 2020, Abruf am 31. März 2020.

[3] Potsdamer Neueste Nachrichten: „Strafen in Höhe bis zu 25.000 Euro“, in: pnn.de vom 31. März2020, Abruf am 31. März 2020.

[4] Bayerische Ministerialblatt: „Bußgeld Corona-Pandemie“, in: verkuendung-bayern.de vom 27. März 2020, Abruf am 31.März 2020.

[5] Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung: „Unbelehrbarer Landshuter sitzt nun im Knast“, in: idowa.de vom 30. März 2020, Abruf am 31. März 2020.

[6] Stadt Jena: „Abendlage“, in: rathaus.jena.de vom 30.März.2020, Abruf am 31. März 2020.

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Anton Anger

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