Inkassorecht

So erkennen Sie Betrugsversuche

C.B. Group Inkasso verschickt gefälschte Mahnungen: So erkennen Sie Betrugsversuche

Fast wöchentlich gibt es neue Warnmeldungen vor Betrugsversuchen angeblicher Inkassounternehmen. Kriminelle aus Osteuropa versuchen, mit Vollstreckungsandrohungen an das Geld ahnungsloser Verbraucher zu kommen.

Derzeit fordert die sogenannte C.B. Group Inkasso zur Zahlung offener Forderungen für Zeitschriftenverlage und Gewinnspielanbieter auf, als Gläubiger werden etwa die NKL oder SKL genannt. Es soll eine abgekaufte Forderung in Höhe von knapp 800 Euro bestehen, aber der Schuldner kann die Angelegenheit durch sofortige Zahlung eines Vergleichsbetrags von 285 auf ein Bankkonto in Litauen erledigen. Mit einem vorausgefüllten Überweisungsformular macht das professionell aufgemachte Schreiben auf den ersten Blick einen authentischen Eindruck.

Existiert der angegebene Absender?

Dennoch lassen sich diese und ähnliche Betrugsversuche zumeist in wenigen Schritten enttarnen. Zuerst sollten Sie nachsehen, welches Inkassounternehmen mit welcher Adresse als Absender auftritt. Ist überhaupt eine ladungsfähige Anschrift vorhanden? Wenn nicht, ist das Schreiben offensichtlich gefälscht. Suchen Sie weiterhin nach einer Registernummer, denn jedes in Deutschland zugelassene Inkassounternehmen muss im Rechtsdienstleistungsregister geführt werden und die Nummer im Schriftverkehr angeben.

Wo gibt es Auskünfte über Inkassounternehmen?

Online finden Sie alle in Deutschland zugelassenen Inkassobüros auf der Website des Rechtsdienstleistungsregisters. Dort können Sie unter “Registrierungen suchen” anhand verschiedener Merkmale, wie Name, Sitz oder Registrierungsbehörde, die Existenz des Absenders überprüfen. Offline bekommen Sie die Auskunft bei der für den Sitz des Unternehmens örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde, diese ist in den meisten Bundesländern das Amtsgericht, in einigen das Landgericht.

Weitere Indizien für gefälschte Inkasso-Mahnungen

Besonders wachsam sollten Sie immer sein, wenn Sie aufgefordert werden, Geld ins Ausland zu überweisen. Anhand der ersten zwei Buchstaben der für das Empfängerkonto angegebenen IBAN erkennen Sie den Staat. Viele Betrügerbanden operieren derzeit aus dem Baltikum oder Rumänien. Ein deutlicher Hinweis auf Betrugsversuche aus dem Ausland sind auch grobe Rechtschreib- und Grammatikfehler oder die falsche Schreibweise der deutschen Sonderzeichen (Umlaute und Eszett), die nicht jede ausländische Tastatur ermöglicht.

Was ist zu tun?

Zunächst sollten Sie gründlich überlegen, ob die genannte Forderung tatsächlich gegen Sie bestehen könnte. Im Zweifel fragen Sie beim Inkassounternehmen nach. Wenn es sich um einen seriösen Dienstleister handelt, werden Sie detaillierte Informationen über den Gläubiger, eine Rechnungskopie der Ursprungsforderung und eine Aufstellung der angefallenen Zinsen und Gebühren erhalten. Liegt dagegen ein Betrugsversuch vor, können Sie andere Verbraucher warnen. Informieren Sie den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen oder Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
Sollten Sie wiederholt von gefälschten Inkassoschreiben belästigt werden oder vielleicht sogar Drohanrufe erhalten, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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