Sonstiges

Irreführende Werbung auf Bäckertüte

Sich nach dem Brötchenkauf zum Frühstück gleich einmal einen neuen Gasvertrag samt neuem, „kostenlosen“ Smartphone sichern? Das klingt verlockend. Was der Oldenburger Energieversorger EWE als einen cleveren Weg zur Neukunden-Akquise ansah, rief allerdings rasch die niedersächsischen Verbraucherschützer auf den Plan. Denn die Werbung auf der Bäckertüte war irreführend. Sie verbarg die tatsächlich entstehenden Kosten, die bei einem Vertragsabschluss fällig wurden.[1]

„Prämie für 0 €“ – mit diesem Angebot ging der norddeutsche der Energieversorger EWE vor Weihnachten auf Kundenfang. Die Werbung war in fetten Buchstaben auf Bäckertüten gedruckt, darunter befanden sich Abbildungen möglicher Prämien bei Abschluss des „Zuhause+“ Gasvertrags. Weniger auffällig jedoch war die Fußnote mit den Preisdetails. Diese befand sich versteckt im Knick der Tüte. Doch erst hier erfuhr der aufmerksame Leser, dass sich die Auswahl der Prämie direkt auf den Grundpreis auswirke.

Intransparent und irreführend

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte ein anderes Verständnis von „kostenlos“ und ging mit einer Abmahnung erfolgreich gegen diese Art der Werbung vor. Die EWE AG musste letztlich eine Unterlassungserklärung abgeben.[2]

Aus Sicht der Verbraucherzentrale war die Werbung intransparent und irreführend. Kunden sollten glauben, sie erhielten für den Abschluss des „Zuhause+“-Vertrags eine kostenlose Prämie. Dies war jedoch nicht der Fall: So fand sich in der Fußnote der Hinweis, dass sich die Produkte je nach Prämie in ihren Grundpreisen unterscheiden. Bei der Wahl eines Samsung Smartphones S10e als Prämie wären monatlich 38,98 Euro fällig gewesen. Und auch bei einem Vertragsabschluss ohne Prämie waren immerhin noch 8,60 Euro fällig. Über die vorgesehene Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hatte der Kunde somit 729,12 Euro für die angeblich „kostenlose“ Prämie berappen müssen.

Fußnote versteckt

„Die Werbung täuscht Kunden hinsichtlich des vermeintlichen Preisvorteils – zumal das Smartphone am Markt für unter 500 Euro zu haben ist“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ein wesentlicher Kritikpunkt: Die Preisangaben der Tarife fanden sich nur in der Fußnote, die ohne das vollständige Auffalten der Bäckertüte gar nicht lesbar war. Die intransparente Preisdarstellung fand sich ebenso auf der Internetseite des Energieversorgers, auf der die Werbung ebenfalls zu sehen war. Hier wurden zwar die Grund- und Arbeitspreise genannt. Aber es wurde nicht deutlich, wie sie sich – je nach Prämienwahl – verändern. Laut Verbraucherzentrale konnten die Kunden folglich gar nicht erkennen, welche Kosten die Prämien tatsächlich verursachen.

Obwohl die EWE AG die Kritik der niedersächsischen Verbraucherschützer nicht teilt, hat sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Zukünftig darf der Energieversorger Werbung dieser Art nun nicht mehr in Umlauf bringen.

Einzelnachweise:

[1] Energie & Management: „EWE-Werbung auf Bäckertüten sorgt für Ärger“, in: energie-und-management.de vom 20. Februar 2020, Abruf am 24. Februar 2020.

[2] Verbraucherzentrale Niedersachsen: „EWE-Werbung auf Bäckertüten irreführend“, in: verbraucherzentrale-niedersachsen.de vom 19. Februar 2020, Abruf am 24. Februar 2020.

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Werner Schmid

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