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Testaments-Generator: Legal-Tech spart Geld

Standardisierte Rechts-Dienstleistungen beim Rechtsanwalt oder Notar sind teuer. Wer sich das Geld sparen wollte, der hat sich früher für eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung ein Vorlagen-Formular im Schreibwarenladen kaufen müssen. Im Internet kann man sich derartige Vordrucke heute meist gratis herunterladen. Aber gerade dann, wenn es ums Detail geht sind solche Vorlagen meist vage und unbefriedigend. Man muss viel Überflüssiges streichen, anderes mühsam einfügen. Und eine wichtige Frage bleibt: Ist das ganze dann überhaupt rechtsgültig?

Über Legal Tech lassen sich derartige Dienstleistungen heute viel präziser personalisieren. Der ADAC beispielsweise stellt für seine Mitglieder eine Reihe von Generatoren im Internet bereit. Diese unterstützen beispielsweise bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Sorgerechtsverfügungen, einer Vorsorgevollmacht und bietet sogar einen Testaments-Generator.[1]

Wichtig: Testament handschriftlich abschreiben!

Gerade ein Testaments-Generator kann einem bzw. den Erben viel Geld sparen. Denn er bietet eine extrem günstige Alternative zu teils sehr teuren Notaren ist, wo ab z.B. einem Vermögen von circa 500.000 Euro (Z.B. bestehend aus Immobilien) bereits mit Notarkosten von gut 4.000 Euro zu rechnen ist.

Die Abfassung eines Testaments über Legal Tech ist ein besonderer Fall. Dabei hat man zwar die Möglichkeit, Schritt für Schritt selbst sein Testament zu erstellen. Man beantwortet einfach die Fragen, die der Dokumenten-Generator stellt. Dann aber muss man das damit erstellte Testament handschriftlich abschreiben. Denn nur handschriftlich ist ein Testament wirklich gültig – ein Ausdruck zählt also nicht. Zudem darf man nicht vergessen, das Dokument zu unterschreiben. Ebenfalls müssen Ort und Datum der Erstellung vermerkt sein.

Wer nicht im ADAC Mitglied ist und dort auch nicht für die Nutzung der o. g. Dienstleistungs-Generatoren Mitglied werden will, für den gibt es vergleichbare andere Portale. In Zürich (Schweiz) beispielsweise bietet der Verein „DeinAdieu” einen Testaments-Generator an. Das Programm führt den Nutzer von den Erben und Begünstigten bis hin zur Abfassung und Tipps für das Hinterlegen des Testaments. Im Programm hat der Verein auch andere Angebote wie einen Bestattungsplaner oder eine Patientenverfügung. Allerdings: Hier gilt Schweizer Erbrecht.[2]

Generator für das „Berliner Testament“

Bei der Internet-Rechtsberatung 123recht kann man wahlweise auch ein Berliner Testament abfassen. Das sogenannte Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten mit Kindern, in dem die Ehegatten sich jeweils als Alleinerben einsetzen. Die Kinder werden dann nach dem Tod des überlebenden Ehepartners als Schlusserben bestimmt. Stirbt also ein Ehepartner, erbt der überlebende Ehepartner zunächst alles. Der überlebende Ehepartner kann frei über das Erbe verfügen und ist damit maximal abgesichert.[3]

Man kann mit solchen Vorlagen auch Vermächtnisse machen und einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Natürlich kosten solche Dienstleistungen etwas. Aber gegen einen Gebührenaufschlag kann man das fertige Testament bei den Legal-Tech-Anbietern sogleich  auch von einem Anwalt prüfen lassen. Insgesamt aber wird es in jedem Falle billiger, als wenn man mit seinem Anliegen direkt zu einer Anwaltskanzlei geht.

Einzelnachweise:

[1] ADAC: „Dokumenten-Generatoren“, in: adac.de, Abruf am 15.Oktober 2019

[2] Verein „DeinAdieu“, Zürich: „Wie erstelle ich kostenlos ein Testament nach Schweizer Erbrecht?“, in: deinadieu.ch, Abruf am 15.Oktober 2019

[3] QNC GmbH: „Muster Berliner Testament“, in: 123recht.de, Abruf am 15.Oktober 2019

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Werner Schmid

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