Categories: Mietrecht

Berliner Mieten werden gedeckelt!

Der Mietendeckel kommt! Nach dem ersten Entwurf (wir berichteten) aus dem Haus von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat die Koalition noch einmal lange nachverhandelt. Für rund 1,5 Millionen Wohnungen werden die Mieten nun fünf Jahre lang weitgehend eingefroren. Nach der Beratung und Abstimmung im Parlament soll das Gesetz  am 8. Januar  dann im Berliner Amtsblatt verkündet werden. Der Mietenstopp soll schon rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten.[1]

Die Opposition hat bereits Klagen gegen das Mietendeckel-Gesetz angekündigt. Die CDU-Bundestagsfraktion erwägt  sogar, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Oppositionsführer Burkard Dregger hält den Beschluss von SPD, Linke und Grünen für populistisch, man habe die Stadt tief gespalten und Unfrieden gesät. Das Mietendeckelgesetz werde vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben, ist Dregger überzeugt.[2]

Mietervereine begrüßen Entscheidung

Mietervertreter hingegen begrüßten die Entscheidung erwartungsgemäß. Man sei „sehr glücklich“ über die Einigung, sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Reiner Wild. Der Mietendeckel sei „eine historisch einmalige Chance, dass die Länder eine öffentlich-rechtliche Preisregelung für den Mietwohnungsbestand entwickeln“. Auslöser für den Mietendeckel waren die in der Hauptstadt die stark gestiegenen Mietpreise. Sie hatten sich innerhalb von zehn Jahren auf durchschnittlich 11,09 Euro/je Quadratmeter nahezu verdoppelt.

Bestandsmieter erhalten quasi vorerst eine Atempause. Ihre Vermieter dürfen ihnen im Prinzip fünf Jahre lang keine Erhöhungen mehr schicken. Allerdings: Ab dem Jahr 2022 kann ein Vermieter im Jahr einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr draufschlagen, um Kostensteigerungen anzupassen. Sozialwohnungen sind vom Mietendeckel nicht betroffen, denn sie unterliegen nicht großen Preissprüngen des freien Marktes. Nicht gedeckelt werden auch die seit 2014 gebauten gut 65.000 Neubauwohnungen.

Für private Wohnungskäufer existenzgefährdend

Die städtischen Wohnungsgesellschaften (310.000 Wohnungen) verlieren im Jahr etwa 62 Millionen erwartete Einnahmen, die Genossenschaften (185.000 Wohnungen) etwa 30 Millionen Euro/Jahr. Während die großen privaten Vermieter den Stopp vermutlich einigermaßen verkraften dürften, müssen private Kleinanleger, die sich beispielsweise eine Eigentumswohnung als Altersvorsorge gekauft haben, ihre Erträge wohl neu berechnen müssen.

Für manchen privaten Wohnungskäufer kann der Mietendeckel existenzgefährdend sein.[3] FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja kritisierte dementsprechend die ökonomischen Folgen der Entscheidung: „Tausenden privaten Vermietern drohen drastische Verluste. Banken werden Wertkorrekturen vornehmen und Nachbesicherungen verlangen müssen“, sagte Czaja.

Modernisieren dürfen Vermieter nur noch zum Abbau von Barrieren (Aufzüge, Schwellenbeseitigung, Türverbreiterung, Badumbau) und für energetische Einzelmaßnahmen (Wärmedämmung, Heizung und Fenster). Folglich werde künftig weniger in Sanierung investiert, befürchtet die Handwerkskammer. Schon während der Diskussion über den Mietendeckel sei die Zahl der realisierten und angekündigten Sanierungsaufträge deutlich gesunken.

Wohnungssuchende dürfen sich freuen

Für Wohnungssuchende wird sich die Lage auf dem Mietmarkt gewiss verbessern, weil Mondpreise wieder geerdet werden und manche Wohnung wieder und zu realen Preisen vermietet werden muss. Denn der neue Mieter soll künftig nur noch das berappen, was auch schon der Vormieter bezahlen musste. Die Miete könnte folglich mitunter sogar niedriger ausfallen, als das, was ein Wohnungswechsler bislang in der alten Wohnung hat zahlen müssen.

Der größte Streitpunkt zwischen Rot-Rot-Grün war die Absenkung von Mieten. Vom Tisch ist eine automatische Absenkung, wenn ein Haushalt mehr als 30 Prozent seiner Einkünfte als Kaltmiete zahlt. Bezüglich sogenannter „Wuchermieten“ dürfen die Werte der Obergrenzen-Tabelle nur noch  maximal um 20 Prozent überschritten werden. Alles was darüber liege, müsse gestrichen werden.

Neu an der Vereinbarung ist zudem, dass es für einfache Lage und mittlere Lage Abschläge und Zuschläge für gute Lage geben soll. Die Regelung für Wuchermieten tritt nicht sofort mit dem Mietendeckel in Kraft, sondern kommt erst neun Monate später – vorausichtlich erst ab September kommenden Jahres.

Einzelnachweise:

[1] B.Z. Berlin: „Das bedeutet der Berliner Mietendeckel für alle Betroffenen“, in: bz-berlin.de vom 19. Oktober 2019, Abruf am 20. Otober 2019

[2] Tagesspiegel: „Berlin ist tief gespalten, Unfriede wurde gesät“, in: tagesspiegel.de vom 19. September 2019, Abruf am 20. Oktober 2019

[3] Anwalt innovativ:  „Berliner Mietendeckel: Kann auch nicht in Manhattan wohnen und 6 Euro Miete zahlen wollen”, in anwalt-innovativ.de vom 17. September 2019, Abruf am 20. Oktober 2019

Share
Werner Schmid

View Comments

Recent Posts

Empfängnis­verhütende Mittel können beihilfefähig für andere Krankheiten sein

BVerwG: Verhütungsmittel zur Krankheitsbehandlung können beihilfefähig sein Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) befasste sich mit der Frage,…

27, August 2020

Restzahlungen bei Pauschalreisen

Pauschalreisen in Coronazeiten: Muss ich den Restpreis bezahlen? Sind Sie wegen der Coronalage noch unsicher,…

25, August 2020

Kompromiss-Urteil zu Schönheitsreparaturen

BGH: Vermieter trifft auch bei unrenoviert übergebener Wohnung eine Instandhaltungspflicht Der BGH hatte über zwei…

20, August 2020

So erkennen Sie Betrugsversuche

C.B. Group Inkasso verschickt gefälschte Mahnungen: So erkennen Sie Betrugsversuche Fast wöchentlich gibt es neue…

18, August 2020

Das krankenversicherte Kind

Bei Möglichkeit der Mitversicherung haben Kinder keinen Anspruch auf privaten Krankenversicherungsschutz Das OLG Frankfurt am…

13, August 2020

Dieselskandal

Nacherfüllungsanspruch kann sich auf Lieferung eines Nachfolgemodells erstrecken Das OLG Köln hat entschieden, dass der…

11, August 2020