Categories: SonstigeSonstiges

Weichen die EU-Agrarminister das europäische Gentechnikrecht auf?

EU-Agrarminister wollen möglicherweise das europäische Gentechnikrecht aufweichen. Wie die Biomarkt-Zeitschrift Schrot & Korn berichtet, wolle eine Mehrheit der Agrarminister, dass Pflanzen, die mit Techniken wie die CRISPR/Cas-Methode gentechnisch verändert wurden, nicht mehr unter das Gentechrecht fallen. Die mittels dieser Technoolgie hergestellten Produkte müssten dann weder den für Genmanipulationen strengen Zulassungsprozess durchlaufen noch als „gentechnisch verändert” gekennzeichnet werden. Von einer breiten Öffentlichkeit wenig beachtet fordern einige EU-Agrarminister nun eine Überarbeitung des Gesetzes. Denn die aktuellen Regeln spiegelten ihrer Meinung nach nicht den jetzigen Technikstand wieder.[1]

Die CRISPR/Cas-Methode (engl. Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats) ist eine molekularbiologische Methode, um DNA (Desoxyribonukleinsäure, die materielle Basis der Gene und Träger der Erbinformation) gezielt zu schneiden und zu verändern (das sogenannte Genome Editing). Gene können mit der CRISPR/Cas Methode, entfernt oder ausgeschaltet werden. Auch Nukleotide innerhalb eines Gens können auf diese Weise geändert werden. [2]

Neue Methode kostengünstiger und effizienter

Aufgrund der relativ einfachen Anwendung und deren geringen Kosten wird die CRISPR/Cas-Methode zunehmend in der Forschung eingesetzt. Die CRISPR-Methode eröffnet Pflanzenzüchtern die Möglichkeit, Sorten von Nutzpflanzen auf eine leichtere, effizientere und flexiblere Art zu verändern. Für mehrere Nutzpflanzen liegen bereits Studien vor. Allerdings es sind noch keine CRISPR-Pflanzen auf dem Markt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 25. Juli 2018, dass grundsätzlich auch mit der CRISPR/Cas-Methode bearbeitete Pflanzen ohne Fremd-DNA als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anzusehen sind und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen (Az. C-528/16). Gegen die französische Regierung geklagt hatten  die französische Landwirtschafts-Gewerkschaft Confédération paysanne sowie weitere acht Verbände.[3]

Grundsatz der Vorbeugung

Würde man die neuen Verfahren ausklammern, so begründeten die Straßburger Richter ihre Entscheidung, dann könnten mögliche schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt nicht verhindert werden. Umweltmaßnahmen der EU sollten auf dem Grundsatz der Vorbeugung beruhen. Das Urteil wurde von Umweltschützern entsprechend gelobt.

Demgegenüber zeigten sich Naturwissenschaftler von der Entscheidung enttäuscht, zumal die Entfernung von DNA auch durch klassische Methoden der Züchtung erreicht würde, wie beispielsweise mit einer Behandlung mit radioaktiver Strahlung oder mit Erbgut-verändernden Chemikalien. Denn deren Erzeugnisse werden nicht als GVO klassifiziert.

Klassische Methoden folgen Zufallsprinzip

Allerdings erfolgen klassische Methoden nach dem Zufallsprinzip. Es sei fraglich, ob von nun an noch Forschungsförderung für entsprechende Projekte gewährt werde, befürchten Wissenschaftler. Zudem würden dadurch die Zulassungsverfahren von Produkten aufwändiger.

Die deutsche Position im Die deutsche Position im europäischen Agrar-Rat ist noch unklar. Während Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) durch das Urteil den Fortschritt in der Pflanzenzüchtung gefährdet sieht, spricht sich Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gegen eine Änderung des Gentechrechts aus. Wie es in dieser Frage weitergeht, wird die neu eingesetzte EU-Kommission entscheiden.

Ethikrat hat Bedenken

Zur Frage, inwieweit der Mensch mit Hilfe der neuen Gentechniken in das Erbgut eingreifen darf, um beispielsweise Erbkrankheiten zu verhindern, hat indes der deutsche Ethikrat  eine Stellungnahme abgegeben. Darin spricht er sich zwar nicht generell gegen solche Eingriffe aus, hält sie derzeit jedoch „wegen ihrer unabsehbaren Risiken für ethisch unverantwortlich“.[4]

Einzelnachweise:

[1] Schrot & Korn: „Weniger Regeln für neue Gentechniken“, in: Schrot & Korn, Heft- Nr. 7/2019, vom 1. Juli 2019, Abruf am 19. August 2019

[2] Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/CRISPR/Cas-Methode, in: de.wikipedia.org, Abruf am 19. August 2019

[3] Europäischer Gerichtshof EuGH: „Urteil in der  Rechtssache C‑528/16“, in: curia.europa.eu vom 25. Juli 2018, Abruf am 19. August 2019

[4] Deutscher Ethikrat: „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“, in: ethikrat.org vom 9. Mai 2019, Abruf am 19. August 2019

 

Share
sgf

Recent Posts

Empfängnis­verhütende Mittel können beihilfefähig für andere Krankheiten sein

BVerwG: Verhütungsmittel zur Krankheitsbehandlung können beihilfefähig sein Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) befasste sich mit der Frage,…

27, August 2020

Restzahlungen bei Pauschalreisen

Pauschalreisen in Coronazeiten: Muss ich den Restpreis bezahlen? Sind Sie wegen der Coronalage noch unsicher,…

25, August 2020

Kompromiss-Urteil zu Schönheitsreparaturen

BGH: Vermieter trifft auch bei unrenoviert übergebener Wohnung eine Instandhaltungspflicht Der BGH hatte über zwei…

20, August 2020

So erkennen Sie Betrugsversuche

C.B. Group Inkasso verschickt gefälschte Mahnungen: So erkennen Sie Betrugsversuche Fast wöchentlich gibt es neue…

18, August 2020

Das krankenversicherte Kind

Bei Möglichkeit der Mitversicherung haben Kinder keinen Anspruch auf privaten Krankenversicherungsschutz Das OLG Frankfurt am…

13, August 2020

Dieselskandal

Nacherfüllungsanspruch kann sich auf Lieferung eines Nachfolgemodells erstrecken Das OLG Köln hat entschieden, dass der…

11, August 2020