Categories: Behandlungsfehler

Bewährungsstrafe nach Tod von Krebspatienten

Wegen „fahrlässiger Tötung” hat das Landgericht Krefeld einen Heilpraktiker aus Moers zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 61jährige Mann hatte in seinem  „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen am Niederrhein drei Krebspatienten mit dem Präparat 3-Bromopyruvat (3BP) behandelt. Für die Zubereitung der Infusionslösungen mit dem als Medizin nicht zugelassenem Wirkstoff hatte er eine ungeeignete Waage benutzt. Dadurch erhielten die Betroffenen Überdosen des Zellgiftes.[1]

Das 3BP war um das drei- bis sechsfache zu hoch dosiert. Denn die Waage, die der Mann benutzte war offenbar für das Abmessen von Kleinstmengen ungeeignet. Dadurch starben zwei Frauen und ein Mann innerhalb von zwei Tagen nach der Infusion.

„Schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht“

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die Verteidigerin des Heilpraktikers hingegen plädierte auf Freispruch. Denn die Patienten waren schwer krebskrank und hätten eine Chemotherapie abgelehnt. Die Patienten hätten gewusst, dass sie sich auf eine experimentelle Therapie einließen. Es sei nicht bewiesen, dass diese Therapie den Tod der drei Patienten verursacht habe, argumentierte die Verteidigerin. Laut eigener Aussage hatte der Heilpraktiker zuvor zahlreiche Patienten ohne Zwischenfälle behandelt.

Das sah das Gericht jedoch anders.  Die zweite große Strafkammer des Landgerichts Krefeld attestierte dem Heilpraktiker „schwere Verletzungen seiner Sorgfaltspflichten”. Das mit der Bewährungsstrafe dennoch erstaunlich milde Urteil begründete das Gericht damit, dass der Heilpraktiker nicht vorbestraft sei. Außerdem habe er an der Aufklärung mitgewirkt und sein Bedauern über das Geschehen glaubwürdig zum Ausdruck gebracht.

Über 70 ähnliche Todesfälle in Heilpraktikerpraxis

Für das Verfahren hatten die Ermittler die Patientenakten der Praxis ausgewertet und dabei mehr als 70 ähnlich gelagerter Todesfälle untersucht. Für den Tod dieser Patienten sah die Staatsanwaltschaft aber nicht den Heilpraktiker als verantwortlich an.

Der Prozess hatte eine Diskussion über die Zulassung von Heilpraktikern ausgelöst. Die Ärztekammer Nordrhein kritisierte, dass die Krebstherapie nicht in die Hände eines Heilpraktikers gehöre. Das Heilpraktikerwesen genießt in Deutschland zwar eine staatliche Anerkennung aber es bietet Patienten keine ausreichende medizinische und wissenschaftliche Sicherheit.

Einzelnachweise:

[1] Frankfurter Allgemeine Zeitung F.A.Z.: „Heilpraktiker kommt mit Bewährung davon“, in: faz.net vom 15. Juli 2019, Abruf am 16. Juli 2019

und

Süddeutsche Zeitung:  „Tödliche Therapie – Bewährungsstrafe für Heilpraktiker“, in: sueddeutsche.de vom 15. Juli 2019, Abruf am 16. Juli 2019

 

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sgf

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