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Geschmackloser Prank: Youtuber erhält fünf Jahre Video-Verbot

Das Anti-CDU-Video des Youtubers Rezo hat es deutlich gemacht: YouTube-Videos können in kurzer Zeit Millionen Menschen erreichen.[1] Vor allem bei jungen Leuten gilt die Plattform als das Leitmedium schlechthin und rangiert in der Beliebtheit weit vor dem klassischen Fernsehen.[2] Doch nicht alles, was bei YouTube zu sehen ist, gilt als gute Unterhaltung oder wertvolle Information. Dass sich Youtuber mit ihren Videos auch strafbar machen können, zeigt ein aktueller Fall aus Spanien.

2017 erlaubte sich der damals 19jährige Youtuber Kanghua Ren aus Barcelona einen besonders geschmacklosen Scherz: Er präparierte eine Packung Oreo-Kekse mit einer Zahnpastafüllung und gab sie einem obdachlosen Rumänen. Anschließend filmte Ren, wie der Obdachlose die Kekse aß und stellte den fiesen Prank auf seinem YouTube-Kanal „Reset” ins Netz.[3]

Der 53jährige Rumäne musste sich nach dem Verzehr der Kekse übergeben. Doch der Youtuber verhöhnte ihn obendrein noch damit, es werde „ihm helfen, seine Zähne sauber zu bekommen. Ich glaube, er hat sie nicht mehr geputzt seit er arm wurde.”

Prank war kein Spaß

Video-Streiche, sogenannte „Pranks“, sind bei YouTube beliebt und erreichen meist shr hohe Click-Raten. Viele dieser Pranks sind durchaus unterhaltsam und erinnern in ihrer zum Teil professionellen Machart an das deutsche TV-Format „Verstehen Sie Spaß“. Der Obdachlose allerdings hatte an diesem Prank gewiss keinen Spaß. Er kannte weder den YouTube-Star Kanghua Ren noch ahnte er, was er aß. Ihm wurde einfach nur schlecht, ja er fürchtete gar um sein Leben.

Schlecht kam dieser Prank dann auch in der Netzgemeinde an. Der Shitstorm, den Kanghua Ren mit seinem Video unter den YouTube-Usern auslöste, veranlasste ihn schließlich dazu, das Video zu löschen. Zur Entschuldigung verbrachte den Youtuber sogar eine Nacht mit dem Obdachlosen und bot ihm Geld an.

Sandwiches mit Katzenkot

Inzwischen aber hatte ihn bereits ein anonymer User angezeigt. Nun kam der Fall vor Gericht. Dass sich der Youtuber aus wirklicher Reue bei dem Obdachlosen entschuldigt habe, mochte ihm die Richterin nicht abnehmen. Sie verurteilte ihn zu 15 Monaten Haft und zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld. Rens Verhalten sei keineswegs ein Einzelfall, führte die Richterin in ihrer Urteilbegründung aus. Denn schon früher soll er für einen Prank Sandwiches mit Katzenkot gefüllt haben.

Als „Ersttäter“, der strafrechtlich vorher noch nicht in Erscheinung getreten war, wird Kanghua Ren die 15 Monate Freiheitsstrafe wohl nicht absitzen müssen. Nach spanischem Recht dürfte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Härter allerdings trifft ihn gewiss die YouTube-Sperre, die das Gericht ihm auferlegte. Fünf Jahre nämlich darf der Jugendliche, der für seine YouTube-Karriere sogar die Schule abgebrochen hatte, kein Video mehr hochladen. Für den ehemaligen YouTube-Star bedeutet dies das Social-Media-Aus und den Verlust seiner Einnahmequelle.

Kein Einzelfall

Der spanische Fall zeigt, dass das Strafrecht auch vor YouTube nicht halt macht. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wurde in  Deutschland beispielsweise der Youtuber „ApoRed“ wegen eines Pranks zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte eine Tasche neben einem Geldautomaten abgestellt und Passanten mit einer fiktiven Bombendrohung erschreckt. Aufgrund des Vorwurfs der Nötigung und Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten musste der Youtuber zusätzlich zur Bewährungsstrafe Sozialstunden ableisten.[4]

Glücklicherweise gilt YouTube bei Jugendlichen keineswegs nur als Plattform zu Unterhaltung und  Zeitvertreib. Denn wie eine aktuelle Umfrage des Rates für kulturelle Bildung ergab, nutzen junge Leute YouTube auch als Hilfe bei den Schulaufgaben. Lern- und Erklärvideos, wie sie im Web zu fast jedem Thema zu finden sind, schaute sich der Studie zufolge fast jeder zweite befragte YouTube-Nutzer (46 Prozent) an.[5]

Wirklich geschmacklose Pranks entlarven sich in Kommentaren und Postings der Nutzergemeinde meist von selbst. Denn laut Studie sollen Youtube-Videos vor allem unterhaltsam  (63 Prozent) und witzig (59 Prozent) sein. Der Oreo-Prank hingegen war ganz sicher weder das eine noch das andere.


Einzelnachweise:

[1] Youtuber Rezo: „Die Zerstörung der CDU“, in youtube.com, Abruf am 5. Juni 2019

[2] Tagesschau: „YouTube als Nachhilfelehrer“, in: tagesschau.de vom 4. Juni 2019, Abruf am 5. Juni 2019

[3] El Pais: „La juez prohíbe al ‘youtuber’ que humilló a un mendigo usar la red social durante cinco años”, in: elpais.com vom 1. Juni 2019, Abruf am 5. Juni 2019, vgl. deutschsprachige Meldungen bei RTL-Online, Neue Osnabrücker Zeitung, Der Westen u.a.

[4] Bayerischer Rundfunk: „Kein Spaß: Wenn ‚Pranks‘ vor Gericht landen“, in: br.de vom 5. Juni 2019, Abruf am 5. Juni 2019.

[5] Tagesspiegel: „Teenager nutzen YouTube auch als Nachhilfelehrer“, in: tagesspiegel.de vom 4. Juni 2019, Abruf am 5. Juni 2019, vgl. tagesschau.de (s. o.)

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sgf

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