Inkassorecht

Verbraucherzentrale Bayern warnt vor falschen Inkassoschreiben

Insbesondere in Ost- und Nordbayern erhalten derzeit viele Verbraucher Inkassoschreiben einer ominösen „Portex Inkasso GmbH” mit der Betreffzeile „Letzte Außergerichtliche Mahnung“. Laut Schreiben sollen Verbraucher angeblich an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilgenommen und den dafür fälligen der Betrag nicht beglichen haben. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt: Bei den Urhebern dieses Schreibens handele es sich vermutlich um Betrüger.[1]

Das angebliche Inkassoschreiben droht den Betroffenen mit Folgekosten und erheblichen Unannehmlichkeiten, sollten sie den geforderten Betrag nicht umgehend bezahlen. Die Verbraucherzentrale Bayern geht hierbei von einem  Versuch gezielter Abzocke aus. Denn die  „Portex Inkasso GmbH” gebe fälschlicherweise vor, Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (bdiu) zu sein und verwende rechtswidrig deren Logo, warnen die Verbraucherschützer.[2]

Betrüger bauen Drohkulisse auf

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen geben sich Betrüger immer wieder als mutmaßliche Inkassounternehmer oder Rechtsanwälte aus, bauen Druck auf die Adressaten auf und versuchen damit, den Verbraucher zu einer raschen Zahlung zu bewegen – dies, obwohl rechtlich gar keine Forderungen bestehen. Derartige Inkassoforderungen sollte man auf keinen Fall übereilt bezahlen, sondern den gegenständlichen Fall erst einmal sorgfältig prüfen.[3]

Bei unklaren Inkassoschreiben wäre ein erster sinnvoller Schritt, sich  über den Absender zu informieren. Oft sind den Verbraucherschützern die schwarzen Schafe der Branche bereits bekannt. Hierzu geben die Verbraucherzentralen gerne Auskunft.

Betrugsschreiben meist fehlerhaft

Bevor es überhaupt zu einem echten Inkasso-Schreiben kommt, sollte der Schuldner ja bereits Rechnungen und Mahnungen erhalten haben. Erst dann nämlich kann ein Inkasso-Unternehmen überhaupt tätig werden. Sollte man zuvor keine Zahlungsaufforderung und Mahnschreiben erhalten haben, dann wäre eine Inkassoforderung absolut unrechtmäßig. Denn auch im Schreiben des Inkassounternehmens muss die ursprüngliche Forderung inklusive des Auftraggebers und der Daten einer Zustellung vorheriger Rechnung und der beurkundet zugestellten Mahnungen genau bezeichnet sein. Dies fehlt in der Regel bei derartigen Betrugsversuchen.

Oftmals erschrecken den Verbraucher überhöhte Gebührenforderungen der Inkassobüros – nicht selten flankiert von einer mächtigen Drohkulisse mit Besuch des Gerichtsvollziehers, einer baldigen Pfändung und gar auch einem möglichen Haftbefehl. Doch selbst wenn Sie eine Rechnung ungerechtfertigt erhalten haben, droht Ihnen eventuell, dass ein Gericht im automatisierten Verfahren zunächst einmal die Rechnung akzeptiert. Dann droht im schlimmsten Fall gar ein Schufa-Eintrag. Deshalb sollten Sie auch einer nicht gerechtfertigten Rechnung stets widersprechen – dies am besten gegenüber dem eigentlichen Anspruchsteller, der in dem Schreiben genannt werden muss.[4]

Online Inkasso-Check

Ob eine Forderung eines Inkassobüros überhaupt rechtens ist, kann man bei der Verbraucherzentrale Bayern recht einfach überprüfen lassen. Denn die bayerischen Verbraucherschützer halten auf ihrer Webseite (https://www.verbraucherzentrale-bayern.de) eigens ein Online-Tool dazu bereit.

Für den kostenlosen „Inkasso-Check“ sollte man sich einfach die wichtigsten Unterlagen bereitlegen, insbesondere die Inkassoforderung und – falls vorhanden – die ursprüngliche Rechnung. Dann braucht man eigentlich nur noch dem Online-Fragebogen folgen, dort alle relevanten Daten eintragen und man erhält eine rechtliche Ersteinschätzung. Bei Bedarf gibt es dazu gleich auch einen Musterbrief an das Inkasso-Unternehmen, mit dem man der Forderung widersprechen kann.[5]

Einzelnachweise:

[1] Straubinger Tagblatt: „Warnung vor gefälschten Inkassoschreiben“, in: idowa.de vom 26. Februar 2020, Abruf am 3. März 2020.

[2] Frankenpost: „Verbraucherzentrale Hof warnt vor falschen Inkassoschreiben“, in: frankenpost.de vom 29. Februar 2020, Abruf am 3. März 2020.

[3] Anwalt Innovativ: „Abzocke mit Inkasso-Gebühren“, in: anwalt-innovativ.de vom 29. Juli 2019, Abruf am 3. März 2020.

[4] Anwalt Innovativ: „Aus Urlaub zurück und unberechtigten Inkasso Mahnbescheid im Briefkasten: Was tun?“, in: anwalt-innovativ.de vom 28. September 2019, Abruf am 3. März 2020.

[5] Verbraucherzentrale Bayern: „Inkasso-Check“, in: verbraucherzentrale-bayern.de, Abruf am 3. März 2020.

 

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Werner Schmid

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