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Schweizer für Diskriminierungsverbot Homosexueller

Bei einer Volksabstimmung stimmt eine klare Mehrheit für eine Ausweitung der Anti-Rassismus Strafnorm

in Sonstiges, Sonstige
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LGTB-Anhänger sind künftig in der Schweiz rechtlich ebenso gut vor Hetze geschützt wie religiöse oder ethnische Minderheiten. (Foto: Pixabay)

LGTB-Anhänger sind künftig in der Schweiz rechtlich ebenso gut vor Hetze geschützt wie religiöse oder ethnische Minderheiten. (Foto: Pixabay)

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Mit deutlicher Mehrheit haben sich die Schweizer für ein Verbot der Diskriminierung von Lesben, Schwulen Bisexuellen und Transsexuellen (LGBT) ausgesprochen. LGTB-Anhänger sind künftig in der Schweiz rechtlich ebenso gut vor Hetze geschützt wie religiöse oder ethnische Minderheiten.

Bei einer Volksabstimmung in der Schweiz wurde jetzt eine entsprechende Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm mit 63,1 Prozent der Stimmen angenommen. Lediglich in drei Kantonen – Schwyz, Uri und Appenzell Inneroden – sagten die Bürger mehrheitlich „Nein“ zur Gesetzesänderung. In den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell-Ausserrhoden und Thurgau fand die Initiative immerhin noch eine knappe Mehrheit.[1]

Kritiker warnten vor Gesinnungsterror

Das Berner Parlament hatte sich bereits 2018 für eine Ausweitung des Gesetzes ausgesprochen. Die rechtspopulistische SVP, die stärkste Partei im Parlament, und die kleine christlich-konservative EDU konnten damals eine entsprechende Gesetzgebung noch verhindern. Mit dem Referendum hatten sie sich nun aber vergeblich gegen die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm zu stemmen versucht. Die Kritiker von SVP und EDU sprachen von einem „Zensurgesetz“. Sie fürchteten eine Art „Gesinnungsterror“ und möglicherweise daraus resultierende politisch motivierte Urteile.

Der sozialdemokratische Nationalrat Mathias Reynard, der die Gesetzesänderung angestoßen hatte, freute sich jetzt über ein „großartiges Signal für alle Betroffenen“. Die Gesetzesänderung könnte laut Justizministerium bereits zum 1. Juli in Kraft treten. Sie verbietet dann, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Restaurants, Hotels, Verkehrsunternehmen, und öffentliche Einrichtungen dürfen keinen Schwulen, Lesben oder bisexuellen Menschen mehr den Zutritt verweigern. Wer gegen das Gesetz verstößt, riskiert künftig eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Vier von fünf Schweizern für Homo-Ehe

Befürworter der Gesetzesverschärfung werten das deutliche Ja der Schweizer als Zeichen einer offenen und progressiven Gesellschaft. Ausgrenzung, Hass und Diskriminierung gegen Schwule und Lesben hätten heute in Europa keinen Platz mehr. Denn auch nach einer exklusiven Umfrage des schweizer Blick sprächen sich heute schon vier von fünf Schweizern sich für die Homo-Ehe aus. Selbst die Samenspende für lesbische Paare findet  der Zeitung nach eine komfortable Mehrheit.[2]

Dennoch stellt sich Sozialkritikern die Frage, ob das Strafrecht wirklich das geeignete Mittel dazu darstellt, um auch in der Schweiz ein weltoffeneres gesellschaftliches Klima zu erreichen. Wirkliche Veränderungen auf diesem Weg müssten in erster Linie auch Erziehung und Bildung leisten Das Strafrecht sollte da eher eines der letzten Mittel gegen Hass, Ausgrenzung und Homophobie bleiben. Von daher müsse man abwarten, wie die Gerichte letztlich die Gesetzesverschärfung in ihren Urteilen anwenden werden.[3]

Einzelnachweise:

[1] Berner Zeitung: „Schutz vor Diskriminierung: Gespaltene Deutsch-Schweiz“, in: bernerzeitung.ch vom 9. Februar 2020, Abruf am 10. Februar 2020.

[2] Blick: „Schweizer wollen die Homo-Ehe“, in: blick.ch vom 10. Februar 2020, Abruf am 10. Februar 2020.

[3] Schweizer Radio und Fernsehen SRF: „Das Strafrecht ist immer nur das letzte Mittel“, in srf.ch vom 9. Februar 2020, Abruf am 10. Februar 2020.

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