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Flugausfall: 250 Euro Entschädigung für einen Hund?

Dänische Fluglinie erhält kuriose Forderung nach der EU-Fluggastverordnung

in Reiserecht
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Fluggesellschaften befördern Hunde meist nur in einer Tansportbox. (Foto: Tomasz Mikolajczyk, Pixabay)

Fluggesellschaften befördern Hunde meist nur in einer Tansportbox. (Foto: Tomasz Mikolajczyk, Pixabay)

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Die Geschichte, über die das Nachrichten-Portal aero telegraph als erster berichtete, klingt wie ein Witz, ist aber wohl tierisch-ernste Realität. Für einen ausgefallenen Flug fordern Herrchen und Frauchen eine Entschädigung für Ihren Hund. Deren Begründung: Die Entschädigungsrichtlinie der EU gelte schließlich auch für das Tier![1]

Vor einem Morgenflug auf der Strecke vom sizilianischen Palermo auf die Mittelmeerinsel Lampedusa kam es bei der dänischen Charterairline Danish Air Transport (DAT) zu technischen Problemen. Der Flug konnte deshalb nicht durchgeführt werden. Weil es sich um eine Annullierung aufgrund einer technischen Panne handelte, haben die Passagiere Anspruch auf eine entsprechnde Entschädigung nach der EU-Fluggastrichtlinie 261.[2]

Hund besaß ein Ticket und gültige Reisedokumente

Zwei italienische Passagiere, die mit ihrem Hund namens „Jack“ reisen wollten, stellten ihre Forderungen auf Ausgleichszahlungen aber nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihren Hund. Alle Dokumente waren korrekt ausgefüllt und Jack wurde überdies rechtlich von einem Anwalt vertreten. Der Hund war in der Kabine unterwegs und besaß ein Ticket, das ihn (bzw. seine Besitzer) 27 Euro gekostet hatte. Nun forderte Jack die ihm zustehende Ausgleichszahlung von 250 Euro, also fast das Zehnfache des Ticketpreises.

Bei der dänischen Charterfluggesellschaft DAT, die mit insgesamt rund 20 Maschinen vorwiegend kleinere europäische Destinationen anfliegt  und in Deutschland gerade erst zum ersten Januar von der Luxair die Flugverbindung Saarbrücken – Berlin-Tegel übernommen hat, ist man beunruhigt.[3] Airline-Chef Jesper Rungholm befürchtet, dass seine DAT die Forderung wohl begleichen müsse. Denn in der EU-Verordnung heißt es, dass derjenige ein Passagier ist, wer die entsprechenden Reisedokumente besitzt. Hunde müssten an Bord ebenso solche Dokumente mitführen. Und dass es sich beim Passagier um einen Menschen handeln müsse, steht in der EU-Verordnung nirgends geschrieben.

Rungholm ist von der Geschichte freilich not amused. Aber er habe den rechtlichen Rat bekommen, dass er zahlen sollte. An die beiden Hundebesitzer habe die Airline bereits je 250 Euro überwiesen. Aber der Hund gilt rechtlich als Eigentum. Man könne nach der EU-Verordnung keine Entschädigung fordern für Eigentum, so Rungholm. Die Airline habe die Zahlung bislang zwar noch nicht zurückgewiesen, suche aber noch nach einer rechtlichen Lösung, heißt es in dem Bericht von aero telegraph.

Unterschrift des Hundes fehlt

Auf Twitter wird inzwischen lebhaft über die Geschichte diskutiert. Dort fragt man sich zum Beispiel, wie denn das mit den Dokumenten funktionieren könne. Denn für seine Entschädigungsforderung müsste Jack eigentlich ja eine Unterschrift leisten. Vielleicht klappt das ja mit der Vordertatze und einem Stempelkissen? Die Chefin des Interessenverbands European Regions Airline Association (ERA), Montserrat Barriga, äußerte sich auf Twitter erbost über die Forderung. Das sei doch  ein weiterer Beweis für die Gier von einigen, schreibt sie, die damit die Arbeit von Fluglinien beeinträchtigten. Denn Zahlungsverpflichtungen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung vermag es, insbesondere kleinere Fluggesellschaften wirtschaftlich erheblich unter Druck zu setzen.[4]

Jack wäre folglich der erste Hund, der diese Kompensationszahlung erhält. Wenn das Schule macht, könnten auf Airlines bald auch weitere Forderungen zukommen. Die EU-Verordnung regelt nämlich auch, dass sich die Fluggesellschaften bei Problemen um die Passagiere kümmern müssen. Rungholm wartet jetzt also nur noch auf die Beschwerde, dass seine Airline in der Wartezeit kein Hundefutter oder die falsche Schüssel für Wasser zur Verfügung gestellt habe.

Einzelnachweise:

[1] Aero Telegraph: „Hund erhält finanzielle Entschädigung für Flugausfall“, in: aerotelegraph.com vom 4. Februar 2020, Abruf am 23. Februar 2020

[2] Europäisches Parlament: „Verordnung (EG) Nr. 261/2004“,  in: eur-lex.europa.eu vom 11. Februar 2004, Abruf am 23. Februar 2020

[3] Danish Air Transport: „DAT bedient ab 1. Januar 2020 die Verbindung Saarbrücken – Berlin-Tegel“, in: dat.dk vom 30. Oktober 2019, Abruf am 23. Februar 2020.

[4] Twitter: „@BarrigaEra“, in: twitter.com vom 31. Januar 2020, Abruf am 23. Februar 2020.

 

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