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Wildbiseln im Sonnentempel

Fünf Touristen wegen Beschädigung von Machu Picchu (Peru) abgeschoben

Von Werner Schmid
17, Januar 2020
in Reiserecht
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Die heilige Inka-Stätte von Machu Pichu in Peru steht unter dem Schutz des Unesco-Weltkulturerbes. Wild biserln dürfen hier bestenfalls die Lamas. (Foto Aline Dassel, Pixabay)

Die heilige Inka-Stätte von Machu Pichu in Peru steht unter dem Schutz des Unesco-Weltkulturerbes. Wild biserln dürfen hier bestenfalls die Lamas. (Foto Aline Dassel, Pixabay)

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Spätestens seit dem unseligen Pinkel-Vorfall des stets so skandalträchtigen Prinzen Ernst August von Hannover, der ausgerechnet am Ehrentag des Haus Grimaldi seine Notdurft gegen den türkischen Expo-Pavillon entrichtete, müsste es sich eigentlich herumgesprochen haben, dass man bei der Befriedung seiner menschlichen Urinstinkte besser doch ein Minimum gewisser Anstandsregeln befolgen sollte.[1] Denn weil dem Angehörigen des  herzoglichen Hochadels offenbar jegliches Verständnis für altbekannte Benimmregeln („Knigge”) fehlt[2], hätte der blaublütige Wildpinkler damals, im Jahr 2000, beinahe eine deutsch-türkische Staatskrise ausgelöst.

Urinstinkt? Urin stinkt!

Urin stinkt. In Zeiten des Overtourismus wissen betroffene Anlieger touristischer Hotspots darüber ebenso zu klagen wie die für den Fremdenverkehr verantwortlichen Behördenvertreter. Im südamerikanishen Peru wurden so zum Beispiel jetzt fünf Touristen wegen mutmaßlicher Beschädigung der weltberühmten Inka-Ruinen von Machu Picchu in das Nachbarland Bolivien abgeschoben. Die Urlauber im Alter zwischen 20 und 32 Jahren – eine Französin, zwei Brasilianer, ein Argentinier und ein Chilene –  hatten offenbar  in einem Sonnentempel eines gesperrten Bereichs des Inka-Heiligtums ihre Notdurft verrichtet.[3]

In der Anlage seien menschliche Exkremente gefunden, heißt es in übereinstimmenden Agenturmeldungen. Den fünf Touristen wurde daher auch die Wiedereinreise nach Peru innerhalb der nächsten 15 Jahre untersagt.

Einem weitern, sechsten, Urlauber soll in Peru der Prozess gemacht werden. Dem 28-jährigen Argentinier wird vorgeworfen, er solle Schäden am Sonnentempel von Machu Picchu angerichtet haben. Der Beschuldigte habe zugegegeben dafür verantwortlich zu sein, dass sich eine Steinplatte aus einer Mauer gelöst habe und auf den Boden fiel. Die Platte wurde dabei beschädigt, am Boden entstand ein Riss.

Bis zu vier Jahre Haft!

Die im 15. Jahrhundert erbaute Inkastadt Machu Picchu in den peruanischen Anden gehört zu den größten Touristenattraktionen Südamerikas. Sie wurde 1983 in die Liste des Unesco-Weltkulturerbes aufgenommen. Dem 28-jährigen Argentinier wurde nach dem Vorfall die Ausreise aus dem Gemeindebezirk von Machu Picchu untersagt. Wenn es zum Prozess kommt, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.

Einzelnachweise:

[1] Die Welt: „Pinkelte Prinz Ernst August einen Expo-Pavillon an?“, in: welt.de vom 19.Juni 2000, Abruf am 17. Januar 2020.

[2] Adolf Knigge (1788): „über den Umgang mit Menschen“, in: de.wikipedia.org, Abruf am 17. Januar 2020 (siehe auch: www.knigge.de).

[3] Passauer Neue Presse: „Fünf Touristen wegen Beschädigung von Machu Picchu aus Peru abgeschoben“, in: pnp.de vom 17. Januar 2020, Abruf am 17. Januar 2020.

Tags: InkaKniggeMachu PicchuOvertourismusPrinz Ernst August von HannoverUnescoUrinUrinstinktWeltkulturerbe
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