• Home
Donnerstag, Juni 12, 2025
No Result
View All Result
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
No Result
View All Result
No Result
View All Result
Home Sonstige

Telefonkunde ertrickst sich 225.000 Euro Rabatt-Guthaben

Werbe-Aktion wird für den Mobilfunkanbieter Telefonica so richtig teuer.

in Sonstige, Sonstiges
0
Bei Anruf Geld! Die Werbeaktion "Easy Monex" wird für den den Mobilfunkanbieter Telefónica richtig  teuer. (Foto: Tero Vesalainen, Pixabay)

Bei Anruf Geld! Die Werbeaktion "Easy Monex" wird für den den Mobilfunkanbieter Telefónica richtig teuer. (Foto: Tero Vesalainen, Pixabay)

10
SHARES
232
VIEWS
Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf WhatsappTeilen auf PinterestTeilen auf LinkedinTeilen auf EmailTeilen auf Xing

Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Diese Werbekampagne wurde zum Eigentor! Der Mobilfunkbetreiber Telefónica (O2) hatte zur Kundenwerbung Prepaid-Karten ausgegeben und schrieb den Kunden für jeden darauf eingehenden Anruf zwei Cent gut. Viele Kunden nutzten das, besorgten sich die Handy-Karten und riefen sich mit Wahlwiederholungs-Apps permanent selbst an. Für Telefónica wird das nun richtig teuer.

Denn ein Münchner trieb es dabei professionell auf die Spitze: Der Telefonkunde kaufte sich insgesamt 508 dieser Prepaid-Karten und brachte es mit seine computer-automatisierten Selbstanrufen auf eine Forderung von mehreren hunderttausend Euro. Das Oberlandesgericht München sprach ihm jetzt 225.000 Euro zu.[1]

Easy Money – „Leicht verdientes Geld“

„Easy Money” nannte der Telefonanbieter seine Werbekampagne. Telefónica rechnete wohl nicht damit, dass manche Kunden das mit dem „leicht verdienten Geld” wirklich wörtlich nehmen würden, um ein ebenso cleveres wie völllig legales Geschäftsmodell daraus abzuleiten. Der Weg zum „leicht verdienten Geld” allerdings dauerte für den Münchner lange Jahre und führte ihn letztlich durch zwei Gerichtsinstanzen.

Telefónica hatte seine Karten zunächst sperren lassen, anschließend die Verträge gekündigt und dann auch die Auszahlung des Guthabens verweigert. Argument des Konzerns: Der Kunde habe sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzerns als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Denn die Zwei-Cent-Gutschrift pro Anruf wäre nicht dafür gedacht gewesen, dass sich die Kundschaft mit Computerhilfe selbst anruft. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht.

Rabattguthaben völlig Legal

Die Frage, ob der Münchner gegen Treu und Glauben verstoßen habe, war für das Gericht nicht relevant. Denn das hatte Telefónica sich ganz  offensichtlich selbst zuzuschreiben. Die Gesprächs-Guthaben auf den Prepaid-Karten aber waren durch das reguläre Aufladen der Karten gespeichert worden, und so stand zumindest die Summe von 225.000 Euro dem Mann nachweislich und völlig korrekt zu (Az. 8 U 178/19.

Telefónica hat die „Easy Money”-Tarife inzwischen aus dem Angebot genommen, doch gebraucht werden die Prepaid-Karten im Internet noch immer für ein Vielfaches des ursprünglichen Preises (20 Euro) gehandelt. Bei Ebay kommen die Easy-Money-Karten teils für 500 Euro und mehr unter den Hammer. Deshalb hatte der klagende O2-Kunde vor Gericht auch mehr als 300.000 Euro von Telefónica gefordert. Denn allein den Wert seiner 508 Karten hatte er aufgrund der hohen Gebrauchtpreise mit 100.000 Euro veranschlagt.[2]

Das aber ging dem Gericht dann doch zu weit. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ der achte Zivilsenat des Münchner Oberlandesgericht nicht zu.

Einzelnachweise:

[1] ntv: „Telefónica-Kunde ertrickst sich 225.000 Euro“, in: n-tv.de vom 12.Dezember 2019, Abruf am 13. Dezember 2019.

[2] Süddeutsche Zeitung: „Kunde bekommt 225.000 Euro Rabatt-Guthaben ausbezahlt“, in: sueddeutsche.de vom 12.Dezember 2019, Abruf am 13. Dezember 2019 (vgl. Wolters/Kluwer lto.de und entsprechende Berichterstattung der Deutschen Press-Agentur dpa).

Next Post
Die Bahn wirbt im ICE für ihren Komfort Check. Doch auch bei Tunberg scheint sie jetzt durchgefallen zu sein.

Peinliche Deutsche Bahn: Nicht mal für Greta Thunberg einen Platz gehabt

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Empfohlene Artikel

Fünf grenznahe Autobahnabschnitte in Österreich sollen wieder mautfrei werden.(Foto: Markus Spiske, Pixabay)

Freie Fahrt auf österreichischen Autobahnen

55 Jahren ago
Hochwasser in der Provinz: Hier in Rheinland-Pfalz. (Bild: Pixabay License)

GDV fordert Hochwasserversicherung von allen Hausbesitzern

55 Jahren ago

Beliebte Artikel

  • Rauchmelder können Leben retten. Die Kosten für Anschaffung und Montage aber trägt der Vermieter. (Foto: Pixabay, license free)

    Rauchmelder sind nicht als Nebenkosten umlegbar

    12 shares
    Share 12 Tweet 0
  • Erste Gerichts-Urteile gegen betrunkene E-Scooter-Fahrer

    14 shares
    Share 14 Tweet 0
  • 112.000 Euro Strafe für illegale Vermietung bei Airbnb

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Ärzte-Pfusch, Drogen und Hygienemängel

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • 400 Euro Strafe für den weggeworfenen Zigarettenstummel!

    7 shares
    Share 7 Tweet 0

Newsletter

Immer auf dem neuesten Stand über das Geschehen im Verbraucherrecht! Ob Tagesnachrichten, die neuesten Trends oder Studien: Mit unseren Newslettern sicherst Du Dir das Wissen. Fange jetzt an!
Abonnieren

Seitenverweise

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Karriere
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Redaktion
  • Über uns

Sie benötigen juristische Hilfe?

© 2025 Anwalt-innovativ.de.

No Result
View All Result
  • Home
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sonstiges
  • Inkassorecht

© 2025 Anwalt-innovativ.de.