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Hat das vor Gericht Bestand? Airbus feuert 16 Mitarbeiter fristlos

Bundeswehr-Affäre

in Arbeitsrecht
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Immer wieder das Problem mit den Vorverurteilungen in Medien: In diesem Handelsblatt-Bericht wird beispielsweise bereits von "Tätern" gesprochen, statt von "Tatverdächtigen" oder "der Tat Beschuldigten". (Bild: Screenshot Handelsblatt Online vom 1. Dezember 2019.

Immer wieder das Problem mit den Vorverurteilungen in Medien: In diesem Handelsblatt-Bericht wird beispielsweise bereits von "Tätern" gesprochen, statt von "Tatverdächtigen" oder "der Tat Beschuldigten". (Bild: Screenshot Handelsblatt Online vom 1. Dezember 2019.

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Das gibt es selten: Ein Großkonzern, Airbus (Airbus S.A.S. mit Sitz in Toulouse, beziehungsweise die Airbus SE), soll gleich 16 Mitarbeiter, faktisch die Größenordnung einer ganzen Abteilung, fristlos gefeuert haben.

Dabei hat bislang noch kein Gericht irgendjemand der Betroffenen Mitarbeiter für schuldig gesprochen. Deshalb dürften die fristlosen Entlassungen auf wackligen Füßen stehen.

Jedenfalls heißt es, die 16 Mitarbeiter seien angeblich im Besitz «verbotener geheimer Unterlagen» der deutschen Bundeswehr gewesen. Das berichtet die «Welt am Sonntag» (WamS).

Nun ist der Besitz von geheimen Unterlagen nicht gleichzeitig ein Geheimnisverrat, das weiß jeder Arbeitsrechtler. Ob auch E-Mails die man vielleicht leichtsinnig oder mangels Wissen weiterleitet, ein Geheimnisverrat darstellt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, sei auch mal dahingestellt.

Härteste Sanktion für die Betroffenen

Fristlose Kündigungen bedeuten für die Betroffenen immer härteste Sanktionen: Sofort kein Gehalt mehr, drei Monate Sperre für Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur. Rechnungen müssen aber weiter bezahlt werden – wie Miete, Auto, Essen, Kinder etc.

Dem WamS-Bericht folgend würde die Staatsanwaltschaft München I weiterhin in der Bundeswehr-Affäre ermitteln, heißt es.

Bereits im September 2019 sei gegen 17 Beschuldigte «und weitere, bislang unbekannte Täter wegen Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (bzw. Anstiftung hierzu)» ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden, schreibt das HANDELSBLATT.

Vorverurteilung

Solche Berichte zeigen einmal mehr, wie schnell Vorverurteilungen in Massenmedien stattfinden. Denn es wird selbst im HANDELSBLATT-Bericht von «Tätern», statt von «Tatverdächtigen» oder «der Tat Beschuldigter» gesprochen. [1]

Nun weiß aber auch das jeder Rechtsanwalt: Dass einige Staatsanwaltschaften schnell dabei sind, gegen viele Personen in Unternehmen zu ermitteln. Vor allem, wenn ein Verfahren eine große mediale Aufmerksamkeit verspricht.

Manchmal wird sogar gegen bis zu 80 Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren eröffnet (Stichwort: Unister Holding in Leipzig durch die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen in Dresden). Vom Gericht verurteilt werden dann aber deutlich weniger – im Falle von Unister waren es letztendlich nur noch 2 Personen.

Jedenfalls soll im Falle Airbus der Luft- und Raumfahrtkonzern selber gegenüber Justizstellen sowie dem Verteidigungsministerium «einen möglicherweise rechtswidrigen Umgang von Mitarbeitern mit Kundendokumenten gemeldet» haben.

Die strittigen angeblichen «Geheim-Dokumente» der untersten Stufe (VS-NfD) sollen von einer Behörde stammen, welche dem Verteidigungsministerium unterstehe. Unter den fristlos geschassten Mitarbeitern sei auch ein Abteilungsleiter, heißt es.

Tipp: Rechtschutzversicherung mit Berufsrechtschutz abschließen!

Anwalt-Innovativ empfiehlt Arbeitnehmern grundsätzlich eine Rechtschutzsversicherung abzuschließen und dabei den Punkt “Berufsrechtschutz” einbauen zu lassen. Sonst zahlt nämlich die Rechtschutzversicherung bei Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern oder ehemaligen Arbeitgebern in der Regel nicht den Anwalt.

Solche Verfahren können aber auf Grund in der Regel hoher oder höherer Streitwerte schnell bei 5000 Euro oder 10.000 Euro und mehr liegen. Wer hier keinen Schutz durch eine Rechtschutzversicherung hat, muss die Kosten dann selber stemmen.

Einzelnachweise

[1] Flugzeugbauer Airbus entlässt 16 Mitarbeiter in Bundeswehr-Affäre, in: HANDELSBLATT Online vom 1. Dezember 2019.

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