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Streiks bei der Lufthansa sind rechtens

Arbeitsgerichte weisen Eilantrag der Kranich-Airline ab

in Arbeitsrecht, Reiserecht
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Die Lufthansa darf bestreikt werden. Das Arbeitsgericht Frakfurt wies Eilantrag der Airline ab. (Foto:  Hans Romeiser. pixabay)

Die Lufthansa darf bestreikt werden. Das Arbeitsgericht Frakfurt wies Eilantrag der Airline ab. (Foto: Hans Romeiser. pixabay)

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Flugreisende der Lufthansa müssen sich erneut auf lange Wartezeiten und Flugausfälle einstellen. Nachdem bereits das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den ab Donnerstag, 7. November, geplanten zweitägigen Streik der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) für rechtens erklärt hat, ist dem in zweieiter Instanz auch das hessische Landesarbeitsgericht gefolgt. Eine Gerichtssprecherin in Frankfurt sagte, die geplanten Streikmaßnahmen seien „nicht offensichtlich rechtswidrig”. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Tariffähigkeit der Flugbegleitergewerkschaft UFO.[1]

Um den angekündigten Streik noch kurzfristig abwenden zu können, hatte die Lufthansa am Dienstag eine einstweilige Verfügung beantragt. Denn die Airline zweifelt die Vertretungsbefugnis der UFO für das Kabinenpersonal an. Der Konzern betrachtet deren „Gewerkschaftseigenschaft“ als ungeklärt. Die Lufthansa nahm die Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts nun „mit Bedauern zur Kenntnis“. Auch in der Berufungsverhandlung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht haben sich die Kraniche nicht durchsetzen können.

Streit um gewerkschaftliche Kompetenzen

Hintergrund des Arbeitskampfes ist ein erbitterter Streit zwischen UFO und der Lufthansa: Die UFO befürchtet dabei, möglicherweise gewerkschaftliche Kompetenzen an die in der Lufthansa Group mit der UFO  konkurrierenden Gewerkschaften Verdi und die CU (Cabin Union), einer  Neugründung der Industriegewerkschaft Luftverkehr IGL, zu verlieren. Verdi und die CU machen sich Hoffnung, künftig die von der Lufthansa alleinig anerkannten Tarifpartner zu werden.[2]

Lufthansa-Chef Carsten Spohr hat indes alle drei um die Vertretungsberechtigung der Kabinenmitarbeiter in der Lufthansa Group konkurrierenden Gewerkschaften zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. Die verfahrene Situation in der Kabine, die zu einem weiteren Arbeitskampf zu führen drohe, sei weder ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch ihren Kunden länger zumutbar, heißt es in dem Schreiben.  Eine Lösung könne nur im Dialog liegen. Die UFO jedoch äußerte Bedenken, dass es sich bei dem Gesprächsangebot lediglich „um eine weitere PR-Maßnahme des Konzerns” handeln könne.

Lufthansa veröffentlicht Sonderflugplan

UFO hat für Donnerstag, 7. November, ab 00.00 Uhr bis Freitag 24.00 Uhr zum Streik bei der Kerngesellschaft Lufthansa aufgerufen. Betroffen sind demnach alle Lufthansa-Flüge, die in dieser Zeit in und von Deutschland aus starten. Weitere Streik-Aufrufe bei den Tochtergesellschaften des Konzerns seien jederzeit möglich. Wie bereits bei den Warnstreiks am 20. Oktober (wir berichteten) soll der gesamte Konzern betroffen sein, kündigte der Ufo-Vize Daniel Flohr an.

Damit seien weitere Streiks bei Eurowings, Germanwings, Lufthansa City Line und dem deutschen Ableger der Sunexpress möglich. Für alle fünf Flugbetriebe hatte die UFO jeweils separate Tarifforderungen aufgestellt und sich in Urabstimmungen die Zustimmung der Mitglieder geholt. Die Zustimmung zu den unbefristeten Streiks lag nach Angaben der Gewerkschaft zwischen 77,5 und 96,2 Prozent der abgegebenen Stimmen.

Die Kranich-Airline hat inzwischen einen Sonderflugplan veröffentlicht. Man wolle alles dafür tun, um die Auswirkungen für die Kunden so gering wie möglich zu halten, heißt es von Seiten des Konzerns. Das Unternehmen hat wegen des Streiks für Donnerstag und Freitag insgesamt 1.300 Flüge abgesagt. Run 180.000 Passagiere sind betroffen. Trotz des Arbeitskampfes will die Lufthansa von den jeweils über 3.000 geplanten Flügen der LH Group am Donnerstag rund 2.300 Flüge und am Freitag rund 2.400 Flüge durchführen.[3] Bereits am Dienstag hatte die Airline ihre Kunden informiert, sie könnten ihre an den Streiktagen gültigen Tickets kostenlos umbuchen oder auf innerdeutschen Strecken statt eines Fliegers die Deutsche Bahn nutzen.

Einzelnachweise:

[1] Münchner Merkur: „Eilantrag abgelehnt – Lufthansa-Flugbegleiter streiken für 48 Stunden“, in: merkur.de vom 6. November 2019, Abruf am 6. November 2019

[2] Airliners: „Amtsgericht Frankfurt gibt grünes Licht für Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa“, in: airliners.de vom 6. November 2019, Abruf am 6. November 2019

[3] Lufthansa Group: „Lufthansa aktiviert Sonderflugplan“, in:  newsroom.lufthansagroup.com, vom 6. November 2019, Abruf am 6. November 2019

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