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Home Arbeitsrecht

Deutscher Anwalt­ Verein: Schwarzfahren raus aus Strafrecht, keine Verschärfung gegenüber Unternehmen!

Forderungen

in Arbeitsrecht, Sonstige
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Homepage des Deutschen Anwaltvereins, anwaltverein.de.

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Das deutsche Strafrecht sei vielfältig und scharf genug, sagt der Deutschen Anwalt­ Verein (DAV) in einer Stellungnahme. Doch nicht nur das: Es gehöre dringend auch entrümpelt. Beispielsweise seien Gerichte schon heute überlastet. Schwarzfahrer beispielsweise mit dem Strafrecht zu bedrohen, sei völlig überzogen und belaste unnötig die Justiz.

Forderungen, wonach das Strafrecht gegen Unternehmen ausgeweitet werden müsse, erteilen die Anwälte ebenfalls eine Absage. Schon heute könnten Unternehmen wie Unternehmer mehr als ausreichend strafrechtlich empfindlich belangt werden. Eine Verschärfung sei auch unter dem Gesichtspunkt des VW-Dieselskandals unnötig, so der Deutsche Anwalt­ Verein:

«Das Strafrecht ist weder ein geeignetes Medium für politischen Aktionismus, noch muss es Antworten auf jedes unerwünschte Verhalten bieten. Strafrecht muss immer das letzte Mittel, die Ultima Ratio zur Sicherung des Rechtsfriedens bleiben», so der DAV.

Absage an Forderungen in der Bundesregierung

Deshalb seien Forderungen aus der Berliner Bundesregierung (CDU/CSU & SPD) bezüglich einer weiteren Verschärfung des Strafrechts zurückzuweisen. Auch fordere der DAV schon «seit Langem eine Entkriminalisierung des ‘Schwarzfahrens’».

Die Ressourcen der Justiz könnten «sicher in wichtigeren Bereichen eingesetzt werden». Zudem heißt es in der Stellungnahme der Anwalts-Vereinigung:

«Während ein ‘Entrümpeln’ überholter Vorschriften… sinnvoll ist, sollte der Ultima-Ratio-Gedanke umso mehr beim Erlass neuer Strafgesetze zum Tragen kommen. Nicht jedem Phänomen, das gesellschaftlich und politisch verurteilt wird, muss der Staat mit dem Strafrecht begegnen.»

Sanktionssystem reicht vollkommen aus

Dies gelte etwa für die Pläne zum Unternehmensstrafrecht: «Trotz spektakulärer Einzelfälle reicht das jetzige Sanktionssystem vollkommen aus.» Das deutsche Recht biete bereits eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen.

So könnten Unternehmen mit erheblichen Geldbußen sanktioniert werden. Die in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle, etwa rund um den Dieselskandal, zeigten gerade, «dass Manager eine persönliche Verantwortung trifft».

Die Verantwortlichen könnten strafrechtlich verfolgt werden, weshalb Forderungen nach einer Verschärfung des Unternehmern-Strafrechts ebenfalls zurückzuweisen seien.

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