• Home
Mittwoch, Juni 11, 2025
No Result
View All Result
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
No Result
View All Result
No Result
View All Result
Home Verkehrsrecht

Augsburg bietet bundesweit erste „Mobil-Flatrate” für den Nahverkehr

Bürger können mit einem Ticket Stadtbusse, Trambahnen, Carsharing-Autos und Leihradl nutzen.

in Verkehrsrecht
1
Eine Mobilitäts-Flatrate soll Augsburger zum Umstieg auf ÖPNV, Carsharing und Fahrrad bewegen. (Foto: Theo Rivierenlaan, Pixabay)

Eine Mobilitäts-Flatrate soll Augsburger zum Umstieg auf ÖPNV, Carsharing und Fahrrad bewegen. (Foto: Theo Rivierenlaan, Pixabay)

0
SHARES
281
VIEWS
Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf WhatsappTeilen auf PinterestTeilen auf LinkedinTeilen auf EmailTeilen auf Xing

Auch die Stadt Augsburg möchte, dass mehr Menschen vom eigenen Auto auf den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) und das Fahrrad umsteigen. Um das den Bürgern schmackhaft zu machen, haben die Stadtwerke jetzt eine Mobilitäts-Flatrate eingeführt. Für einen festen monatlichen Betrag können die Kunden seit dem 1. November die städtischen Verkehrsmittel des ÖPNV sowie – in begrenztem Umfang- Leihräder und Carsharing-Autos nutzen. Laut Augsburger Stadtwerke ist es das erste Angebot dieser Art in Deutschland. Das Projekt zielt darauf ab, mehr Menschen für Mobilität jenseits des eigenen Autos zu begeistern.[1]

Kunden haben dabei die Wahl zwischen zwei Paketen: Für 79 Euro pro Monat (Mobilflatrate „S“) kann man entweder bis zu 15 Stunden oder für bis zu 150 Kilometer ein Carsharing-Auto fahren. Wer das Carsharing bis zu 30 Stunden und ohne Kilometerbeschränkung (Mobil-Flatrate „M“) nutzen möchte, muss dafür monatlich 109 Euro zahlen. In beiden Paketen sind neben der kostenfreien Nutzung des Nahverkehrs im Innenraum auch bis zu 30 Minuten Leihradnutzung inklusive, dies auch mehrmals am Tag.

Flatrate-Pakete günstiger als Einzelangebote

Die Angebote sind preislich attraktiv. Denn allein schon eine klassische Monatskarte für den Innenraum kostet in Augsburg bereits 52,50 Euro. Für das Carsharing kämen in der kleinsten Fahrzeugklasse bei 15 Nutzungsstunden pro Monat tagsüber auf weitere 24 Euro zuzüglich 26 Euro Streckengebühren (bei 150 Kilometern) hinzu.15 Stunden Carsharing-Nutzung im Monat reichen für Wenigfahrer locker für die regelmäßigen Einkaufsfahrten aus. Wer etwas öfter ein Auto benötigt, um beispielsweise auch seine Kinder wöchentlich zum Sport oder Musikunterricht bringen zu können, braucht dafür kein eigenes Auto. Denn in der Mobil-flat „M” sind monatlich 30 Stunden Carsharing enthalten.

Zukunft des Nahverkehrs?

Alle in der Flatrate enthaltenen Verkehrsmittel bieten die Stadtwerke Augsburg selbst an, auch das Carsharing. An 73 Standorten sind insgesamt 173 Fahrzeuge – vom Kleinwagen bis zum Kleinbus und Transporter – ausleihbar. Hinzu kommen rund 150 Leih-Fahrräder. In einer Pilotphase hatten 50 Kunden ein Jahr lang das Angebot ausprobieren können. Die Daten aus diesem Test boten den Stadtwerken die Basis, die Tarife für ihre Mobil-Flatrates zu entwickeln. „Wir gehen mit der Flatrate völlig neue Wege im Nahverkehr”, sagte Stadtwerke-Geschäftsführer Walter Casazza der Wochenzeitung Die Zeit. Zusammen mit neuen Abrechnungsmodellen für den ÖPNV sei das „die Zukunft im Nahverkehr“.[2]

Zur Einführung bieten die swa ein Startangebot an: Wer sich bis zum 31. Dezember 2019 für eines der beiden Mobil-Flat Pakete entscheidet, kann sechs Monate lang die Carsharing-Leistung des Pakets „M“ zum Preis der Mobilflatrate „S“, also für 79 Euro nutzen. Gegenwärtig gebe es laut Stadtwerken bereits rund 150 Vertragsabschlüsse, Tendenz steigend. Die Flatrate-Angebote gelten zunächst nur im Stadtgebiet. Langfristig können sich die Stadtwerke aber auch eine Ausweitung ins Umland vorstellen. Denn auch in Stadtbergen, Gersthofen, Neusäss, Diedorff und Königsbrunn halten die Augsburger Stadtwerke bereits seit längerem Carsharing-Autos bereit.

Augsburger Carsharing schreibt schwarze Zahlen

Seit September bieten die Stadtwerke Augsburg diesen Service auch in Wertingen an. Ein Opel Corsa, ein 9-Sitzer-Kleinbus und ein Renault-Zoe-E-Mobil stehen dort den Nutzern zur Verfügung.[3] Derzeit nutzen bereits mehr als 4.600 Kunden die Carsharing-Autos. Leih-Fahrräder stehen bisher an 30 Standorten zur Verfügung. Die Stadtwerke arbeiten aber daran das Netz weiter zu verdichten – insbesondere in der Innenstadt. Denn dort sei die Nachfrage am größten.

Ob sich das Angebot langfristig selbst finanzieren wird ist fraglich. Denn der ÖPNV gilt allgemein als defizitär. Auch die Stadt Augsburg muss jährlich rund 40 Millionen Euro draufzahlen. Allerdings schreibt das Carsharing in Augsburg inzwischen schon schwarze Zahlen. Für die Umwelt ist die Mobil-Flatrate auf jeden Fall ein Gewinn. Andere Städte werden sich das Augsburger Modell gewiss aufmerksam anschauen. Ist es erfolgreich, so dürften wohl bald auch andere Städte nachziehen.

Einzelnachweise:

[1] Augsburger Allgemeine: „Ein Ticket für Tram, Bus, Auto und Rad: Stadtwerke starten Pilotprojekt“, in: augsburger-allgemeine.de vom 29. Oktober 2019, Abruf am 3. November 2019

[2] Zeit-Online: „Mobilitätsflatrate startet“, in: zeit.de vom 1. November 2019, Abruf am 3. November 2019

[3] Stadtwerke Augsburg: „sw Carsharing in Wertingen: Stadtwerke Augsburg erweitern Carsharing-Angebot im Umland“, in: sw-augsburg.de vom 24. September 2019, Abruf am 3. November 2019

Next Post
Homosexuelle tun sich oft schon im Bewerbungsverfahren schwer, wenn ihre Neigungen dem Arbeitgeber bekannt sind. (Foto: Gerd Altmann, Pixabay)

Homophobie in Unternehmen kann EU Diskriminierungsverbot verletzen

Comments 1

  1. Pingback: Luxemburg führt kostenlosen Nahverkehr ein – Anwalt Innovativ

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Empfohlene Artikel

Nach dem Chaos vom vergangenen Jahr verteilt der Münchner Airport Gutscheine an Betroffene (Foto: Flughafen München GmbH FMG)

Keine Entschädigung bei Terroralarm

55 Jahren ago
Die gesetzlichen Regeln für Urlaub bzw. Ferien werden in unserem YouTube-Video anschaulich erklärt. (Video-Grafik: Anwalt-Innovativ)

Urlaub in Deutschland – Ferien in der Schweiz

55 Jahren ago

Beliebte Artikel

  • Rauchmelder können Leben retten. Die Kosten für Anschaffung und Montage aber trägt der Vermieter. (Foto: Pixabay, license free)

    Rauchmelder sind nicht als Nebenkosten umlegbar

    12 shares
    Share 12 Tweet 0
  • Erste Gerichts-Urteile gegen betrunkene E-Scooter-Fahrer

    14 shares
    Share 14 Tweet 0
  • 112.000 Euro Strafe für illegale Vermietung bei Airbnb

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Ärzte-Pfusch, Drogen und Hygienemängel

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • 400 Euro Strafe für den weggeworfenen Zigarettenstummel!

    7 shares
    Share 7 Tweet 0

Newsletter

Immer auf dem neuesten Stand über das Geschehen im Verbraucherrecht! Ob Tagesnachrichten, die neuesten Trends oder Studien: Mit unseren Newslettern sicherst Du Dir das Wissen. Fange jetzt an!
Abonnieren

Seitenverweise

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Karriere
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Redaktion
  • Über uns

Sie benötigen juristische Hilfe?

© 2025 Anwalt-innovativ.de.

No Result
View All Result
  • Home
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sonstiges
  • Inkassorecht

© 2025 Anwalt-innovativ.de.