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Home Mietrecht

GDV fordert Hochwasserversicherung von allen Hausbesitzern

Naturkatastrophen

in Mietrecht
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Hochwasser in der Provinz: Hier in Rheinland-Pfalz. (Bild: Pixabay License)

Hochwasser in der Provinz: Hier in Rheinland-Pfalz. (Bild: Pixabay License)

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Da es für die Versicherungskonzerne häufig nicht rentabel sei, in Hochwasser gefährdenden Gebieten eine Hochwasserschutzversicherung anzubieten, auch bekannt als Elementarschutzversicherung, fordert eine Sprecherin des GDV eine solidarische Hochwasserversicherung. Also eine Elementarschaden-Versicherung für alle Hausbesitzer. Der GDV ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die Versicherung solle ähnlich des solidarischen Modells der Krankenversicherung aufgebaut sein: Jeder Hausbesitzer zahle also ein, unabhängig von dem persönlichen Schadensrisiko. Im Schadenfall sollten dann die Versicherungen in den gemeinsamen Topf der Versicherer greifen und die von Schadensfällen durch Hochwasser oder anderen Naturkatastrophen betroffenen Personen entschädigen. Alles andere sei nicht sinnvoll, so die Vertreterin des GDV in einem Interview mit ZEIT Online.

So sagte GDV-Frau Bianca Boss, Versicherungsfachwirtin und Pressereferentin des Verbands der Versicherungskonzerne zur Begründung:

«In den Regionen, in denen die Gefahr für Hochwasser in regelmäßigen, kurzen Abständen hoch ist, wird meist kein Versicherungsschutz mehr gewährt. Selbst in Gebieten, in denen vielleicht nur alle zehn Jahre ein Hochwasser auftritt, ist das Geschäft für die Versicherungen wenig attraktiv. Dort verlangen sie oft viel zu hohe Prämien. Kaum ein Hausbesitzer ist bereit, 1.500 Euro für eine solche Versicherung auszugeben.»

Wichtig sei es über eine gesetzlich vorgeschriebene solidarische Hochwasserversicherung nachzudenken, da Naturschäden durchaus zu existentiellen Risiken für die Betroffenen führten könnten. Auch müsse man über hohe Selbstbeteiligungssummen diskutieren:

«Wenn Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 10.000 Euro vereinbaren, mag das nach einer hohen Summe klingen. Aber wenn im schlimmsten Fall Ihr Haus vom Wasser mitgerissen wird und ein Totalschaden vorliegt, dann sind bei einer Schadenssumme von vielleicht 800.000 Euro die 10.000 Euro lächerlich. Da sollten Sie sich eher freuen, dass Sie überhaupt eine Police bekommen haben.»

In den vergangenen Jahren hätten vor allem Regenfälle in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen zu schweren Überschwemmungen geführt. Ganze Straßenzüge seien zerstört worden, Keller und Häuser geflutet worden, heißt es in ZEIT Online.

Hausbesitzer in Katastrophengebieten sind die Gelackmeierten

Fakt ist aber, dass klassische Gebäudeversicherungen Schäden durch Hochwasser in der Regel nicht übernehmen. Der Hausbesitzer ist also der Gelackmeierte.

Deshalb empfehle der Verband der Versicherungskonzerne, dass man dazu übergehe, dass eben jeder Hausbesitzer generell neben der Gebäudeschutzversicherung eine Elementarversicherung abschließen müsse und dass dieses eben der Gesetzgeber vorschreibe.

Man schlage zwei Fliegen mit einer Klappe

So schlage man zwei Fliegen mit einer Klappe: Kein Versicherungskonzern müsse mehr das Risiko scheuen, in einem von Hochwasser oder sonstigen Naturkatastrophen besonders betroffenen Gebiet eine Schutzversicherung anzubieten.
Gleichzeitig könne so jeder Hausbesitzer in den Genuss einer Police kommen, die ihm im Falle großer Naturkatastrophen dann sehr helfe.

Nicht klar ist aber, ob eine solche Versicherungspflicht nur für Besitzer ganzer Häuser eingeführt werden soll oder auch beispielsweise für Mitglieder einer WEG, also Wohnungseigentümergemeinschaft. WEGs sind das klassische Modell für Mietshäuer. Hier verfügen also mehrere Einzelpersonen über Eigentumswohnungen, die dann vermietet werden. Vor allem in Städten ist dieses Modell sehr weit verbreitet.

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