Categories: Reiserecht

Flugärger-App berechnet Entschädigung

Nach verspäteten oder abgesagten Flügen zieht es immer mehr Reisende  vor Gericht. Nach Zeitungsberichten rechnet allein das Amtsgericht Hamburg beispielsweise heuer mit bis zu 4000 Verfahren.[1] Hilfe erfahren Betroffene jetzt von einer Flugärger-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit ihr können Passagiere Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung berechnen und bei der Airline geltend machen.[2]

Je nach Länge der Flugstrecke erhalten Fluggäste bei Verspätungen über drei Stunden und bei Annullierungen zwischen 250 und 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Mit Hilfe der App können Betroffene Außerdem auch durch die Verspätung verursachte Ausgaben für die sogenannten “Betreuungsleistungen” wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer geltend machen.

Im Fall von Abflugverspätungen über fünf Stunden kann sich der Reisende den Flugpreis zurückholen. Die Flugärger-App erzeugt mit Hilfe von Legal-Tech, Flugdatenbanken und Abfragen an den Nutzer eine E-Mail mit den möglichen Forderungen auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die E-Mail wird dabei bereits korrekt an die jeweilige Airline adressiert.

Die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte App ist nach Angaben ihres Vorstands Wolfgang Schuldzinski mindestens bundesweit das einzige nicht-kommerzielle Angebot dieser Art. Anders als bei kommerziellen Angeboten müssten die Verbraucher im Erfolgsfall keine Provisionen an Dritte zahlen.

Die Entwicklung der App wurde mit 250.000 Euro vom Land NRW finanziert. Laut einer Studie eines Fluggastrechte-Portals seien allein zwischen Januar und Ende März dieses Jahres rund 722.000 Flugreisende in Deutschland von Ausfällen oder Verspätungen über drei Stunden betroffen gewesen, so die Verbraucherzentrale.

Einzelnachweise:

[1] Fink Hamburg: „Fluggäste ziehen vor Gericht“, in: fink.hamburg  vom 10. Oktober 2019, Abruf am 11. Oktober 2019

[2] Verbraucherzentrae NRW: „Flugärger: Mit neuer App Entschädigung berechnen“, in: verbraucherzentrale.nrw vom 7. Oktober 2019, Abruf am 11. Oktober 2019

 

Share
Anton Anger

Recent Posts

Empfängnis­verhütende Mittel können beihilfefähig für andere Krankheiten sein

BVerwG: Verhütungsmittel zur Krankheitsbehandlung können beihilfefähig sein Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) befasste sich mit der Frage,…

27, August 2020

Restzahlungen bei Pauschalreisen

Pauschalreisen in Coronazeiten: Muss ich den Restpreis bezahlen? Sind Sie wegen der Coronalage noch unsicher,…

25, August 2020

Kompromiss-Urteil zu Schönheitsreparaturen

BGH: Vermieter trifft auch bei unrenoviert übergebener Wohnung eine Instandhaltungspflicht Der BGH hatte über zwei…

20, August 2020

So erkennen Sie Betrugsversuche

C.B. Group Inkasso verschickt gefälschte Mahnungen: So erkennen Sie Betrugsversuche Fast wöchentlich gibt es neue…

18, August 2020

Das krankenversicherte Kind

Bei Möglichkeit der Mitversicherung haben Kinder keinen Anspruch auf privaten Krankenversicherungsschutz Das OLG Frankfurt am…

13, August 2020

Dieselskandal

Nacherfüllungsanspruch kann sich auf Lieferung eines Nachfolgemodells erstrecken Das OLG Köln hat entschieden, dass der…

11, August 2020