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„Die neuen Regeln sind für die junge Generation gemacht, nicht gegen sie!“

Bestrebungen, das Urheberrecht in der Europäischen Union zu harmonisiere,n gibt es bereits seit Mitte der 1970er Jahre. Das deutsche Urheberrecht ist heute ganz überwiegend im Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus dem Jahr 1965 kodifiziert. Das Leistungsschutzrecht, das dem Schutz verlegerischer Leistungen „vor systematischen Zugriffen durch die Anbieter von Suchmaschinen“ dienen sollte und in der 8. Änderung des Urheberrechtsgesetzes zum 1. August 2013 eingeführt wurde, hat der Europäische Gerichtshof im September diesen Jahres wieder kassiert. Die Bundesregierung hatte  es schlicht versäumt, den Entwurf vorab an die EU-Kommission zu übermitteln.[1]

Dennoch befürchtet die Netzgemeinde Einschränkungen, bzw. eine Art Internetzensur durch sogenannte Upload-Filter. Denn das neue, „harmonisierte“ EU-Urheberrecht basiert in entscheidenden Teilen auf bestehendem deutschem Recht. Und die Umsetzung dieser Novelle, die im April 2019 von der Europäischen Union beschlossen wurde, läuft bereits auf hohen Touren.

Mit der Frage, was nun aus den Upload-Filtern, dem Leistungsschutzrecht ähnlichen Rechtsfragen wird, setzte sich nun auch eine Expertenrunde bei den Münchner Medientagen auseinander. Das wichtigste Fazit: Man war sich einig, dass die Novelle weitestgehend in heimisches Recht umgesetzt werden solle. Denn eine White List mit seriösen Partnern der Plattformen könnte als Alternative zu Upload-Filtern aufgebaut werden.[2]

Bei der ersten Konsultation zu der Novelle wurden in Deutschland Anfang September bereits mehr als hundert Stellungnahmen abgegeben. Zwei Jahre haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Novelle umzusetzen. In seinem Impulsvortrag bei den Medientagen erläuterte Rechtsanwalt Thomas von Petersdorff-Campen, wo jetzt die Vorgaben hierzulande an die Eckpunkte des neuen Rechts angepasst werden müssten. So seien Verwerter wie die US-amerikanischen Plattformen zu einer Vergütung verpflichtet. Sie sollten daher tätig werden und entsprechende Verwertungsrechte bei den Urhebern erwerben.

Als eine „enorme Entlastung für die Nutzer“ bezeichnete von Petersdorff-Campen das Haftungskonzept in der EU-Richtlinie, das eine Verantwortung der Plattformen vorsieht. Eine generelle Sperrung von Inhalten sei laut dem Rechtsexperten keine Lösung: „Bei urheberrechtlich zulässigen Werken muss ein Zugang gewährleistet sein.“

Ein “Nukleus” für Kreative

In der Diskussion unterstützte die ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab dieses Ziel und schlug eine White List mit bekannten und zuverlässigen Rechteinhabern vor. Ihr Fazit: „Es ist richtig, mit der Novelle die Rechtsunsicherheit auf dem gesamten digitalen Binnenmarkt zu beseitigen.“ Auch die anderen Diskussionsteilnehmer begrüßten generell die Weiterentwicklung des Urheberrechts. Moderatorin Carine Léa Chardon, Leiterin Medienpolitik/Medienrecht beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und Geschäftsführerin der Deutschen TV-Plattform, nannte das Gesetz einen „Nukleus“ für Kreative.

Prof. Dr. Johannes Kreile von der Kanzlei Noerr, zugleich stellvertretender Geschäftsführer der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, ergänzte klipp und klar: „Urheberrecht bedeutet immer Geld.“ Die Attitüde mancher Plattformen, die sich als rein technische Dienstleister darstellten, stehe demgegenüber nicht im Einklang mit der Richtlinie. Der renommierte Rechtsexperte verwies zur Beruhigung der Diskussion in der Netz-Community schließlich darauf, dass die befürchteten Upload-Filter in der Neuregelung des Gesetzes als technische Lösung gar nicht explizit erwähnt werden.

Raus aus der Grauzone

Claus Grewenig, Leiter Medienpolitik bei der Mediengruppe RTL Deutschland, warnte die Bundesregierung davor, sich zu früh auf eine technische Lösung festzulegen. „Besser wäre es, in einem längeren Prozess Wege zu finden, um Inhalte zu lizenzieren“, sagte Grewening. Er erinnerte daran, dass Uploader bisher in einer Grauzone agierten und künftig dabei höhere Rechtsicherheit erhalten könnten. Zugleich funktioniere die Lizenzierung im professionellen Bereich bereits, wie zum Beispiel bei YouTube durch die Content-ID.

Der Verleger und Geschäftsführer Valdo Lehari jr.(Reutlinger General-Anzeiger) lobte das Leistungsschutzrecht der EU sogar als „sensationell“ und „historische Leistung“. Damit die Vorgaben aus Brüssel nun nicht ins Leere laufen, solle die deutsche Regierung die Novelle in diesem Bereich hundertprozentig umsetzen, forderte Lehari. Andererseits klagte aber auch er darüber, dass in der öffentlichen Diskussion um Upload-Filter ein falsches Bild entstanden sei: „Diese Dynamik gibt es nur in Deutschland“, betonte der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit Blick auf die lautstarken Proteste gegen die EU-Novelle. Dabei sei klar: „Die neuen Regeln sind für die junge Generation gemacht, nicht gegen sie.“

Einzelnachweise:

[1] Wikipedia: „Urheberrecht (Europäische Union)“, in: de.wikipedia.de, Abruf am 25. Oktober 2019, siehe ebendort die Artikel zum deutschem Urheberrecht und zum Leistungsschutzrecht.

[2] Medientage München: „Was wird nun aus Uploadfiltern, Leistungsschutzrecht & Co?“, in: medientage.de, vom 23. Oktober 2019, Abruf am 25. Oktober2019

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sgf

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