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BayObLG: Containern bleibt strafbar!

Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck ist rechtkräftig

in Sonstige
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Der Kampf der "Lebensmittelretterinnen" aus Olching ging auch in der Revision verloren. ( Foto: Lubos Houska, Pixabay)

Der Kampf der "Lebensmittelretterinnen" aus Olching ging auch in der Revision verloren. ( Foto: Lubos Houska, Pixabay)

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Der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts München (BayObLG) hat die auf die „Verletzung materiellen Rechts” gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Münchner Richter bestätigten letztinstanzlich die Verurteilung zweier Studentinnen wegen Diebstahls (Az. 206 StRR 1013/19 und 206 StRR 1015/19).[1]

Die beiden Studentinnen aus Olching hatten von einem Edeka-Supermarkt in einem verschlossenen Container entsorgte Lebensmittel herausgefischt (wir berichteten). Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte sie daraufhin wegen schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe von jeweils 225 Euro verurteilt.

Der Senat führte in seiner Begründung aus, dass die entwendeten Lebensmittel zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Firma Edeka standen. Die Lebensmittel waren zwar für die Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen ausgesondert worden. Allerdings hatte die Firma Edeka nach Ansicht des Gerichts das Eigentum an den Lebensmitteln trotz Aussonderung nicht aufgegeben. Die ausgesonderten Lebensmittel wurden vielmehr in einem versperrten Container auf dem Firmengelände vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Die beiden Angeklagten durften deswegen auch nicht davon ausgehen, dass ihnen die Mitnahme der als nicht verkehrsfähig behandelten Lebensmittel erlaubt war. Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Umstand, dass die Firma Edeka für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihr in Verkehr gebrachten Lebensmittel einzustehen hat. Die Aussonderung der nicht mehr als verkehrsfähig angesehenen Lebensmittel erfolgte lediglich zu deren ordnungsgemäßer Entsorgung durch ein beauftragtes Unternehmen.

Eventuell ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?

Zu dem Verfahren vor dem Amtsgericht war es allein deshalb gekommen, weil die Staatsanwaltschaft in Fällen des Containerns ein besonderes öffentliches Interesse sah. Einen Strafantrag hatte der Filialleiter des betroffenen Supermarktes nach einem Shitstorm im Internet nämlich nicht gestellt. Deshalb hatten die Studentinnen ursprünglich noch auf eine Einstellung des Verfahrens gehofft.[2]

Die jungen Frauen reagierten enttäuscht. Es sei absurd, „dass in Zeiten der Klimakrise der Schutz unserer Lebensgrundlage hinten angestellt wird”. In Deutschland landen pro Jahr 18,4 Millionen Tonnen genießbare Lebensmittel in der Tonne. Die beiden Studentinnen wollen daher prüfen, ob ein Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht möglich ist.

Einzelnachweise:

[1] Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) : „Urteil im Strafverfahren gegen Franziska S. und Caroline K. rechtskräftig (‚Containering‘)“, in:  justiz.bayern.de vom 14. Oktober 2019, Abruf am 16. Oktober 2019, siehe dazu unseren Beitrag: „Containern bleibt illegal“, in: anwalt-innovativ.de vom 6. Juni 2019 (und update vom 7. Juni), Abruf am 16. Oktober 2019

[2] Legal Tribune Online LTO: „Verurteilung wegen Diebstahls rechtskräftig“, in: lto.de, vom 14. Oktober 2019, Abruf am 16. Oktober 2019

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