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Bayern: Volksbegehren für Mietenstopp

Nach Berlin plant nun auch Bayern einen Mietendeckel

in Mietrecht
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Sechs Jahre Verschnaufpause bei den Mietpreisen - dafür sammelt man in Bayern Unterschriften. (Foto: pixabay, license free)

Sechs Jahre Verschnaufpause bei den Mietpreisen - dafür sammelt man in Bayern Unterschriften. (Foto: pixabay, license free)

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Nach Modernisierungsarbeiten am Haus dürfen Hausbesitzer ihre Mieter, welche die Miete nicht mehr leisten können, nicht einfach in eine kleinere Wohnung verweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Die Größe einer Wohnung kann nicht generell  gegen die Annahme eines besonderen Härtefalls sprechen.

Insbesondere in Berlin war es in den letzten Monaten vermehrt zu Fällen gekommen, in denen Vermieter – teilweise sogar ohne eine Vorankündigung – Modernisierungen eingeleitet haben und Mieter damit einfach vor vollendete Tatsachen gestellt haben. Die Mieter sollten sodann die Modernisierung über eine höhere Miete zahlen. Im konkreten Fall hatte ein Mieter geklagt, dessen Eltern bereits 1962 in die Wohnung eingezogen waren und die er mittlerweile übernommen hat. Ende März 2016 hatte die Vermieterin ohne Vorankündigung die Miete um 240 Euro monatlich erhöht.[1]

Experten: Mietpreisdeckel in Berlin kommt!

Der neue Mietpreisdeckel in Berlin (wir berichteten) ist noch nicht endgültig beschlossen, aber Experten gehen davon aus, dass die Abgeordneten dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Der Mietendeckel soll für die rund 1,5 Millionen nicht preisgebundenen Mietwohnungen Berlins gelten. Wohnungen mit Mietpreisbindung seien nicht betroffen. Für alle bestehenden Mietverhältnisse solle künftig ein gesetzlich festgelegter Mietenstopp gelten. Es würden Mietobergrenzen festgelegt, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden könnten.

Bei Neuvermietungen von Wohnungen darf nach dem neuen Gesetz in Berlin höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis vertraglich vereinbart werden, sofern diese die jeweils festgelegte Mietobergrenze nicht übersteigt. Das Gesetz soll rückwirkend ab dem 18. Juni wirksam werden, damit etwaige Mieterhöhungen seit dem Bekanntwerden des Gesetzesvorhabens wirkungslos bleiben. Mieter könnten dann die zuviel geleisteten Beiträge zurückfordern.[2]

Sechs Jahre Mietenstopp in Bayern

Mietervereine, Gewerkschaften, SPD und Linke wollen nun auch in Bayern faire Wohnkosten in Bayern erreichen und die teils extremen Mieten wenigstens erst einmal einfrieren. Sechs Jahre lang sollen die Mieten in bestehenden Verträgen eingefroren werden. Das ist das Ziel des Volksbegehrens „6 Jahre Mietenstopp”, das am Mittwoch, 9. Oktober, gestartet wurde. Damit das bayerische Innenministerium  die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens prüfen kann, müssen in der Auslegungsfrist mindestens 25.000 Menschen im Freistaat unterschreiben. Die Initiatore des Volksbegehrens gehen davon aus, dies in kürzester Zeit zu erreichen.[3]

 

Gelten soll die Regelung – anders als in Berlin – nicht etwa in ganz Bayern, sondern in jenen 162 Kommunen des Freistaats, die laut einer Verordnung der Staatsregierung von Wohnungsmangel betroffen sind. Dazu zählen neben den Ballungsräumen München und Nürnberg auch kleinere Orte in Landkreisen wie Landshut oder Forchheim, in denen die Menschen stark von hohen, teils unbezahlbaren Mieten betroffen sind.

Verschnaufpause für Mieter

 Man wolle den Mieterinnen und Mietern endlich eine Verschnaufpause gewähren, erklärte Beatrix Zurek vom Mieterverein München. Denn aktuell komme man in eine Situation, in der das Wohnen zur großen sozialen Frage wird. „Wir wollen diese Atempause für Mieter – weil wir sie brauchen!”, sagte Simone Burger vom Deutschen Gewerkschaftsbund im Bayerischen Rundfunk.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hält das Volksbegehren für verfassungswidrig. Eisenreich: „Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.“

Dem hingegen widersprechen die Initiatoren. Denn das Volksbegehren ziele nicht auf eine Gesetzesänderung des Mietrechts hin. Es gehe um das Wohnungswesen – und das liege rechtlich in der Kompetenz der Bundesländer.

 

Einzelnachweise:

[1] ZDF Heute: „Strenge Vorgaben für Mieterhöhung nach Modernisierung“, in: heute.de vom 9. Oktober 2019, Abruf am 10.Oktober 2019

[2] Anwalt innovativ: „Berlin will Mieten deckeln“, in: anwalt-innovativ.de vom 12. Juni 2019, Abruf am 10. Oktober 2019; sowie: „Berliner Mietendeckel: ´Kann auch nicht in Manhattan wohnen und 6 Euro Miete zahlen wollen‘“, in: anwalt-innovativ.de vom  17. September, Abruf am 10. Oktober 2019

[3] Bayerischer Rundfunk BR:  „Startschuss für Volksbegehren“, in: br.de vom 9. Oktober 2019, Abruf am 10.Oktober 2019

 

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