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Home Unterhaltsrecht

Unterhaltszahlungen sollen zwischen Mann und Frau gerechter aufgeteilt werden

Düsseldorfer Tabelle 2019

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Die Düsseldorfer Tabelle.

Die Düsseldorfer Tabelle.

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Eine Arbeitsgruppe zwischen dem Familienministerium und dem Justizministerium möchte die Unterhaltszahlungen zwischen Mann und Frau besser aufteilen. Bislang war es so, dass die Männer tendenziell die Benachteiligten waren.

Dieses sieht auch SPD-Bundesfamilienministerin Franziska Giffey so. Geht es nach ihrem Plan, solle künftig deutlich stärker als bislang berücksichtigt werden, wie viel Zeit auch der Vater in die Betreuung der Kinder investiert.

Das Problem bislang: Das Unterhaltsrecht (bitte unser YouTube-Erklärvideo berücksichtigen) bevorzugt die Frauen, bei welchen die Kinder wohnen, da es sagt, dass der Elternteil, bei dem die Kinder ständig wohnten, auch generell höhere Fixkosten habe. Doch Kritiker monieren seit langem, dies könne man nicht mehr generell so sehen.

Denn viele Väter hielten ebenfalls in ihren Wohnungen Kinderzimmer bereit, machten mit den Kindern alleine Urlaube und vieles mehr. Doch gehe das als Nullsumme in die Unterhaltsberechnung ein, welche derzeit in Deutschland überwiegend der Mann mehrheitlich an die Frau zu zahlen habe.

Ungerechte Aufteilung

Selbst wenn die Kinderbetreuung effektiv 60 Prozent bei der Mutter und 40 Prozent bei dem Vater ist, muss der Mann in dem Fall alles zahlen, da die Kinder hauptsächlich bei der Mutter leben. Denn «ein Rabatt für hohes Engagement ist nicht vorgesehen», so die Deutsche Welle.[i]

Beide Eltern müssen nur dann gleichberechtigt zahlen, wenn die Kinder wirklich zu 50% bei der Mutter und dem Vater leben und das so auch vom Gericht bestätigt und festgelegt ist.

«Lebt das Kind allerdings zum Beispiel bei der Mutter, wird ihr die tägliche Betreuung gut geschrieben. Vom Barunterhalt ist sie dann befreit. Der getrennt davon lebende Vater dagegen muss zahlen. Ganz gleich, ob er viel tut oder sich raushält», führt die Deutsche Welle weiter aus.

Deshalb stimme das Modell «einer zahlt, eine betreut» – nicht mehr in allen Familien, heißt es aus dem Berliner Bundesfamilienministerium. Familienministerin Giffey teilte entsprechend mit:

«Wir sehen es in der gesellschaftliche Realität, dass auch viel mehr Eltern auch nach einer Trennung sich gemeinsam um die Kinder kümmern. Es ist natürlich eine schwierige Frage, wie man das dann angemessen berücksichtigt, wie das aktuelle Recht an diese neue Entwicklung angepasst werden kann.»

Bis Herbst 2019 sollen erste Reformvorschläge der Öffentlichkeit vorgelegt werden.  Bislang ist die Düsseldorfer Tabelle[ii] nach einer Ehetrennung entscheidend für die Unterhaltszahlungen.

Düsseldorfer Tabelle 2019: Wie viel Geld bekommt jedes Kind?

Seit dem 1. Januar 2019 gelten höhere Mindestunterhaltsverpflichtungen für Kinder. Hierfür wurden die Werte der Düsseldorfer Tabelle im Rahmen der Mindestunterhaltsverordnung (§ 1612a BGB) pro Kind entsprechend des angenommenen Existenzminimums pro Kind angehoben. Demnach gelten folgende Sätze:[iii]

Bei einem Nettoeinkommen von bis zu 1900 Euro monatlich:  

  • bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 354 Euro monatlich, also 4248 Euro jährlich.
  • bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 406 Euro, also 4872 Euro jährlich.
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 476 Euro, also 5712 Euro jährlich.
  • Ab dem 18. Lebensjahr: 527 Euro, also 6.324 Euro.

 

Bei einem Nettoeinkommen von 5101 Euro bis zu 5500 Euro monatlich:

  • bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 567 Euro monatlich, also 4248 Euro jährlich.
  • bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 650 Euro, also 4872 Euro jährlich.
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 762 Euro, also 5712 Euro jährlich.
  • Ab dem 18. Lebensjahr: 844 Euro, also 10.128 Euro jährlich.

Liegt das Einkommen netto monatlich über 5500 Euro, also brutto in der Regel bei über 90.000 Euro, kann der Unterhalt deutlich höher sein.

Einzelnachweise

[i] Unterhaltsrechts-Reform. Beide betreuen, beide zahlen?, von Katrin Sanders, in: deutschlandfunk.de vom 23.6.2019.

[ii] D Ü S S E L D O R F E R   T A B E L L E1, Ausführung vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Stand: 1.1.2019. Abgerufen am 12.9.2019.

[iii] Düsseldorfer Tabelle 2019: So viel Unterhalt steht Scheidungskindern zu, von: Dr. Britta Beate Schön, in: Finanztip vom 5.7.2019. Abgerufen am 12.9.2019.

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