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Mietminderung bei Hitzestau

Einbau einer Klimaanlage erfordert Zustimmung des Vermieters

in Mietrecht
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Wenn es in der Wohnung zu heiß wird, dann wäre eine Klimaanlage hilfreich. (Foto: Gerd Altmann, Pixabay, license free).

Wenn es in der Wohnung zu heiß wird, dann wäre eine Klimaanlage hilfreich. (Foto: Gerd Altmann, Pixabay, license free).

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Der Juni 2019 war der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Langsam setzt sich bei den Bürgern die Erkenntnis durch, dass man künftig wohl mit heißeren Sommern rechnen muss. Deutschland schwitzt – nicht nur im Büro sondern mitunter auch zuhause. In diesem Jahr verzeichnet der Handel folglich nicht nur eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Ventilatoren sondern auch nach Klimageräten.

Doch der Einbau einer Klimaanlage in einer Mietwohnung ist problematisch. Denn die Ausstattung der Mietwohnung mit einer Klimaanlage  ist nicht nur eine bauliche Veränderung in den gemieteten Räumen. Es stellt auch einen Eingriff in den Außenbereich des Hauses dar. Damit ist die Zustimmung des Hauseigentümers erforderlich.[1]

Unterm Dach wird’s besonders heiß

Insbesondere Mieter von Dachgeschosswohnungen klagen im Sommer über hohe Temperaturen, die den Aufenthalt am Tage nahezu unerträglich gestalten. Allerdings sind Dachwohnungen meist deutlich preisgünstiger. Und als Mieter sollte es einem von vorne herein bewusst sein, dass man mit höheren Temperaturen im Sommer und höheren Heizkosten im Winter rechnen muss, wenn man eine Dachgeschosswohnung bezieht.

Einen übermäßigen Hitzestau aber muss auch der Mieter nicht hinnehmen. Wenn die Kerzen in der Wohnung schmelzen und der Wellensittich aufgrund eines Hitzschlages von der Stange fällt, dann liegt ein Mangel vor, aufgrund dessen man die Miete kürzen kann. Das Amtsgericht Hamburg urteilte in diesem Fall sogar, dass der Mieter seine Wohnung kurzfristig kündigen könne. In einem anderen Fall gestand dasselbe Gericht einem Mieter eine Mietminderung von 20 Prozent zu. Eine Mietminderung kann man jedoch nur für diejenigen Tage geltend machen, an denen es besonders heiß in der Wohnung wurde.[2]

Temperaturmessungen dokumentieren

Über die Höhe der für einen Mieter zumutbaren Temperaturen gibt es keine eindeutige Rechtsprechung. Wenn die Temperaturen aber über einen längeren Zeitraum die 30 Gradmarke überschreiten, dann sollte man den Vermieter schriftlich darüber informieren. Es empfiehlt sich die gemessenen Temperaturen entsprechend in einem Protokoll mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren und dem Vermieter eine Frist zu setzen, in der er geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas ergreifen sollte. Allerdings kann der Vermieter über die Art der Maßnahme selbst entscheiden. Wenn der Mieter den Einbau einer Klimaanlage fordert, kann der Vermieter dies ablehnen und stattdessen auch lediglich Jalousien vor den Fenstern anbringen.

In der Praxis gestaltet es sich äußerst schwierig, den Einbau einer Klimaanlage gegen den Willen des Hausbesitzers gerichtlich durchzusetzen. In der  Rechtsprechung nämlich gelten Klimaanlagen in Mietwohnungen meist als nicht ortsüblich. Lediglich in Wohnanlagen, in denen bereits überwiegend  Klimaanlagen installiert sind, weichen Gerichte von diesem Prinzip ab. Dann aber muss der Mieter in der Regel die vollen Kosten für die Klimaanlage alleine tragen und einen fachgerechten Einbau gewährleisten.

Feuchte Tücher vor Ventilator hängen

Es gibt auch einfache und natürliche Wege, die Temperaturen in der eigenen Wohnung erträglicher zu halten: Verbannen sie im Sommer die Teppiche aus Ihrer Wohnung! Denn Teppiche sind ein enormer Temperaturspeicher und man kann sie ja durchaus für die Sommermonate im Keller deponieren. Zudem sollte man nicht benötigte Netzgeräte aus der Steckdose ziehen. Denn diese fressen nicht nur Strom, sie heizen sich auch auf und geben unnötig Wärme an die Umgebung ab.[3]

Zudem kann man an Hundstagen Eisflaschen und Schalen mit Eiswürfeln im Wohnbereich aufstellen. Zudem gibt es im Internet einige Life-Hacks gegen die Hitze. Zum Beispiel: Nasse Baumwollhandtücher in Verbindung mit einem Ventilator aufzuhängen, funktioniert fast so gut wie eine Klimaanlage. Denn wenn der Ventilator das Handtuch trocknet, entsteht Verdunstungskälte.[4]

Einzelnachweise:

[1] Kleine Zeitung: „Klimaanlagen: Kein Einbau ohne Zustimmung des Vermieters“, in: kleinezeitung.at vom 29. Juli 2019, Abruf am 5. August 2019

[2] Süddeutsche Zeitung: „Im Hitzestau“, in: sueddeutsche.de vom 2. August 2019, Abruf am 5. August 2019

[3] der Frau: „Kühlen ohne Klimaanlage: So halten Sie’s in der Wohnung besser aus”, in: bildderfrau.de vom 2. August 2019, Abruf am 5. August 2019

[4] Youtube: „Life-Hack gegen Hitze“, in: youtube.com vom 31. Juli 2018, Abruf am 5. August 2019

 

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