• Home
Freitag, Juni 13, 2025
No Result
View All Result
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
No Result
View All Result
No Result
View All Result
Home Sonstige

Kürzere Laufzeit von Mobilfunkverträgen

Mit neuem Gesetz will Justizministerin Christine Lambrecht die Kundenrechte stärken

in Sonstige, Sonstiges
0
Kunden empfinden die langen Laufzeiten von Telefonverträgen als Abzocke. (Foto: Pixabay, license free).

Kunden empfinden die langen Laufzeiten von Telefonverträgen als Abzocke. (Foto: Pixabay, license free).

0
SHARES
190
VIEWS
Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf WhatsappTeilen auf PinterestTeilen auf LinkedinTeilen auf EmailTeilen auf Xing

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Laufzeit von Handyverträgen auf ein Jahr begrenzen. Die Verträge sollen sich nach Ablauf des Erstvertrages automatisch auch nur noch um jeweils drei Monate verlängern. Dem Kunden solle zudem nach Ablauf der Vertragslaufzeit künftig ein einmonatiges Kündigungsrecht zustehen. Die bislang geltenden Vertragslaufzeiten von zwei Jahren mit automatischer Verlängerung um ein Jahr, wenn der Kunde nicht fristgerecht kündigt, sind für den Kunden teuer und werden oft als Abzocke empfunden.[1]

Wie die Ministerin in einem Zeitungsbericht ankündigte, soll die neue Regelung auch für Abos von Zeitungen und Zeitschriften sowie für Verträge von Fitness-Studios gelten. Außerdem soll das Gesetz die Hürden für den Vertragsabschluss bei Werbeanrufen höher legen. So sollen Kunden bei Werbeanrufen zum Wechsel von Gas- und Stromanbietern besser geschützt werden. Um Betrug von dubiosen Telefonverkäufern zu vermeiden, sieht das Gesetz vor, dass Kunden derartige am Telefon geschlossene Verträge zu deren Gültigkeit erst noch einmal schriftlich bestätigen müssen.[2]

Viele Kunden bislang unzufrieden

Im vergangenen Jahr seien laut Ministerium mehr als 220.000 Deutsche nach einem telefonischen Anbieterwechsel unzufrieden gewesen. Künftig sollen Firmen daher Vertragsabschlüsse besser dokumentieren- Die Unternehmen müssen dabei nachweisen , dass eine Einwilligung des Angerufenen vorliegt.

Während die Verbraucherzentralen die Verbesserungen der Kundenrechte grundsätzlich begrüßten, gibt es Kritik daran, dass die Bestätigungsregelung telefonisch abgeschlossener Verträge allein auf den Wechsel der Energielieferanten beschränkt werden solle. Eigentlich müsste es eine generelle Bestätigungslösung sein, die für alle am Telefon geschlossenen Verträge gelte, kritisierte Otmar Lell vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in der ARD-Tagesschau.[3]

Senkung der Inkassokosten ebenfalls geplant

Das Gesetz gegen die Kostenfallen für Verbraucher hatte bereits Lambrechts Amtsvorgängerin, Katarina Barley (SPD), im März diesen Jahres angekündigt und einige Eckpunkte zu den geplanten Änderungen verkündet. Neben den oben genannten Regelungen sollte  das Gesetz auch die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen und die Senkung von Inkassokosten beinhalten.[4]

Nach Angaben des Ministeriums seien – bis auf die Regelung der Inkassokosten – all diese Eckpunkte inzwischen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Bei den Inkassokosten müsse allerdings noch nachgearbeitet werden. Die Gesetzesvorschläge müssen nun im Kabinett und anschließend im Parlament beraten werden.[5]

Einzelnachweise:

[1] Golem Media GmbH: „Mobilfunkverträge werden auf ein Jahr begrenzt“, in: golem.de vom 15. August 2019, Abruf am 17. August 2019

[2] BILD-Zeitung: „Endlich neues Anti-Abzock-Gesetz“, in: bild.de vom 16. August 2019, Abruf am 17. August 2019

[3] ARD-Tagesschau: „Handyverträge nur noch für ein Jahr“, in: tagesschau.de vom 16. August 2019, Abruf am 17. August 2019

[4] Telespiegel: „Mehr Verbraucherschutz – Verkürzung von Vertragslaufzeitungen“, in: telespiegel.de vom 16. August 2019, Abruf am 17. August 2019

[5] ntv: „Gesetz will die Zwei-Jahres-Verträge beenden“, in: n-tv.de vom 15. August 2019, Abruf am 17. August 2019

Next Post
Der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft gilt in der Bevölkerung allgemein als umstritten (Symbolfoto: Ernesto Eslava, pixabay, license free).

Weichen die EU-Agrarminister das europäische Gentechnikrecht auf?

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Empfohlene Artikel

Scheinväter erfahren oft nur per Zufall, dass ihnen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde. (Foto: pixabay, license free)

Mehr Rechte für „Scheinväter“

55 Jahren ago
Gerade auch bei der Wohnungssuche werden Menschen ethnischer Herkunft oft schon wegen ihrer Hautfarbe diskriminiert. (Foto: John Hain, Pixabay)

AG Augsburg: Wohnungssuchender Afrikaner erhält 1.000 Euro Entschädigung

55 Jahren ago

Beliebte Artikel

  • Rauchmelder können Leben retten. Die Kosten für Anschaffung und Montage aber trägt der Vermieter. (Foto: Pixabay, license free)

    Rauchmelder sind nicht als Nebenkosten umlegbar

    12 shares
    Share 12 Tweet 0
  • Erste Gerichts-Urteile gegen betrunkene E-Scooter-Fahrer

    14 shares
    Share 14 Tweet 0
  • 112.000 Euro Strafe für illegale Vermietung bei Airbnb

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Ärzte-Pfusch, Drogen und Hygienemängel

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • 400 Euro Strafe für den weggeworfenen Zigarettenstummel!

    7 shares
    Share 7 Tweet 0

Newsletter

Immer auf dem neuesten Stand über das Geschehen im Verbraucherrecht! Ob Tagesnachrichten, die neuesten Trends oder Studien: Mit unseren Newslettern sicherst Du Dir das Wissen. Fange jetzt an!
Abonnieren

Seitenverweise

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Karriere
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Redaktion
  • Über uns

Sie benötigen juristische Hilfe?

© 2025 Anwalt-innovativ.de.

No Result
View All Result
  • Home
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sonstiges
  • Inkassorecht

© 2025 Anwalt-innovativ.de.