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Radarfotos nicht verwertbar

Verfassungsgericht erklärt Messungen eines Jenoptik-Blitzers für ungültig

in Verkehrsrecht
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Ein Grundsatzurteil zu den Messdaten eines Radarblitzers fällte das Verfassungsgericht des Saarlandes (Symbolbild: pixabay, license free)

Ein Grundsatzurteil zu den Messdaten eines Radarblitzers fällte das Verfassungsgericht des Saarlandes (Symbolbild: pixabay, license free)

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In eine Radarfalle zu geraten ist ärgerlich: Es kostet Geld, zuweilen auch Punkte in Flensburg und bei entsprechender Vorbelastung droht vielleicht gar der Führerscheinverlust. Im Saarland jedoch können manche Temposünder nun auf Straffreiheit hoffen. Denn das Saarländische Verfassungsgericht hat entschieden, dass Messungen mit dem Blitzer vom Typ Traffistar S350 des Herstellers Jenoptik nicht verwertbar sind (Aktenzeichen Lv 7/17, ID 345, Verfassungsgerichtshof des Saarlandes).[1]

Geklagt hatte ein Autofahrer aus dem Saarland, der in Friedrichsthal von einem der beanstandeten Messgeräte geblitzt worden war. Angeblich sei er mit seinem Fahrzeug innerorts 27 km/h zu schnell unterwegs gewesen, weshalb ihm ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg auferlegt wurde. Dagegen zog er vor Gericht.

Gerät speichert zu wenig Messdaten

Der Autofahrer argumentierte, dass das Gerät nicht genügend Messdaten speichere und so eine nachträgliche Überprüfung durch ein Sachverständigen-Gutachten nicht möglich sei. Der Traffistar S350 nämlich speichere nur Anfangs- und Endzeitpunkt einer Messung, jedoch nicht, wo ein geblitztes Fahrzeug sich zu diesen Zeitpunkten befinde. Der Beschwerdeführer klagte daher über eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren, da ihm durch die fehlende Speicherung aller Messdaten die Möglichkeit genommen werde, eventuelle Messfehler nachträglich aufzuzeigen.

Die beiden Vorinstanzen – das Amtsgericht Saarbrücken und das Saarländische Oberlandesgericht – hatten zunächst gegen den Kläger entschieden. Nun gab das Verfassungsgericht dem Mann in vollem Umfang Recht. Vor seiner Entscheidung hatte der Verfassungsgerichthof drei Sachverständige angehört und war zu der zur Auffassung gelangt, dass die von dem Gerät Traffistar S 350 gespeicherten Daten keine valide nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses erlaubten. Daraufhin hoben die Richter die vom Kläger angefochtenen Urteile der Vorinstanzen auf.[2]

Grundsatzurteil mit Signalwirkung

Das Urteil bindet zwar bisher nur Saarländische Gerichte, könnte aber bundesweit Signalwirkung haben. Im Saarland sind sechs Messstellen mit dem beanstandeten Blitzertyp aufgestellt. Aber auch in anderen Bundesländern werden die Blitzer von Jenoptik verwendet. Jenoptik will sich erst nach eigenen Prüfungen dazu äußern, ob die verwendete Software der Messgeräte nachgerüstet werden könne.

Einzelnachweise:

[1] Saarländischer Rundfunk SR: „Bestimmte Jenoptik-Blitzer nicht verwertbar“, in: sr.de vom 9. Juli 2019, Abruf am 9. Juli 2019

[2] Saarbrücker Zeitung: „Oberste Richter des Saarlandes akzeptieren Blitzer-Fotos nicht mehr als Beweis vor Gericht“, in: saarbruecker-zeitung.de vom 9. Juli 2019, Abruf am 9. Juli 2019

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