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OLG Koblenz: VW zu Schadensersatz verurteilt

Im Abgas-Skandal zieht sich die Schlinge um den VW-Konzern weiter zu. Das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz gab einem Kläger recht, der von den Wolfsburger Autobauern einen Teil des Kaufpreises seines Diesel-Autos zurückgefordert hatte. Bundesweit wurde damit zum vierten Mal ein zweitinstanzliches Urteil gegen VW gesprochen.[1]

Ein Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach hatte vor dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen einen gebrauchten VW Sharan mit Dieselmotor des Typs EA 189 für gut 31.000 Euro erworben. Später hatte er von Volkswagen den vollen Kaufpreis zurückgefordert.  Das Bestreben des Käufers, mit dem Erwerb eines möglichst umweltschonenden Produkts einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, sei durch eine gezielte Täuschung unterlaufen worden, urteilte das OLG.

„Vorsätzlicher sittenwidrige Schädigung“

Dieses Ansinnen hatte das Landgericht Koblenz zunächst abgewiesen. In zweiter Instanz gab nun das Oberlandesgericht dem Kläger recht. Der 5. Zivilsenat des OLG Koblenz  verurteilte den Konzern „wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ zur Zahlung von knapp 26.000 Euro Schadenersatz (Az. 5 U 1318/18). Die Differenz zum vollen Kaufpreis zogen die Richter als Nutzungsvorteil für die gefahrenen Kilometer ab.

Der Richterspruch hat für den Konzern eine gewisse Brisanz. Erstmals nämlich hat damit ein Oberlandesgericht den Autokonzern selbst verurteilt. Bisher waren zweitinstanzliche Verfahren nur für einige VW-Händler verloren gegangen, was für den Konzern weniger gefährlich ist.[2]

VW geht in Revision

Das Urteil aufmerksam studieren werden gewiss die Anwälte der rund 400.000 VW-Kunden, die sich an einer Musterfeststellungsklage beteiligt haben. Der Autobauer hält das Urteil für „rechtsfehlerhaft“ und will dagegen Revision einlegen. Das Verfahren geht nun wohl zum Bundesgerichtshof (BGH).

Das OLG hielt VW vor, das Fahrzeug “unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht” zu haben. Mit der Programmierung habe die Gefahr einer Betriebsuntersagung und die Stilllegung des Fahrzeugs gedroht und das sei ein Schaden. Ein möglicher Weiterverkauf des Sharan hätte zu einem Wertverlust geführt.

Verbraucher „systematisch getäuscht“

Die Richter betonten dabei, „dass staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht” worden seien. Es sei daher ausgeschlossen, dass der VW-Vorstand oder zumindest der Leiter der Entwicklungsabteilung die Manipulationen nicht gekannt hätten.

Der OLG-Spruch aus Koblenz trifft den VW-Konzern schwer. Bislang hatte allein das Oberlandegericht Braunschweig ein Urteil zu Gunsten des VW-Konzerns getroffen. Alle anderen bisherigen Verfahren richteten sich lediglich gegen VW Händler.

Mit seiner Auffassung allerdings steht der Koblenzer Senat keineswegs alleine da: Auch das OLG Köln sah zuvor bereits den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als erfüllt an. Auch das OLG Karlsruhe hielt Schadensersatzansprüche eines VW-Kunden deswegen für begründet.[3]

Entscheidung fällt beim BGH

Noch gibt es keine abschließende BGH-Entscheidung. Eigentlich war bereits für Ende Februar diesen Jahres beim BGH ein erster Verkündungstermin in einem anderen Verfahren erwartet worden. Diese Entscheidung wurde wegen eines Vergleichs wieder gestrichen.

Auch dem Kläger aus dem aktuellen Verfahren hatte VW vor dem Prozesstermin noch einen Vergleich angeboten. Der Kläger aber hatte das Angebot zur Rückabwicklung des Sharan-Kaufs für gut 21.000 Euro ausgeschlagen.  Der Kläger akzeptierte die Koblenzer OLG-Entscheidung und äußerte sich mit Blick auf die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof „vorsichtig optimistisch“.


[1] Die Rheinpfalz: „Diesel-Abgasskandal: VW verliert vor Gericht“, in: rheinpfalz.de vom 12.Juni 2019, Abruf am 13. Juni 2019

(vgl. ähnliche Berichte anderer Zeitungen, wie z. B. Augsburger Allgemeine und entsprechende Berichterstattung der Deutschen Presseagentur dpa)

[2] Spiegel Online: „Dieselkläger erzielen wichtigen Sieg gegen VW”, in: spiegel.de vom 12. Juni 2019, Abruf am 13. Juni 2019

[3] Legal Tribune Online: „Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung”, in: lto.de vom 12. Juni 2019, Abruf am 13. Juni 2019

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sgf

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