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Home Behandlungsfehler

Zahl der Behandlungsfehler nimmt zu

in Behandlungsfehler
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Operation

Rund ein Drittel der Behandlungsfehler entfallen auf chirurgischen undorthopädischen Operationen. (pixabay, Editorial License)

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Medizinische Behandlungsfehler können schwere Folgen für die Patienten haben. Und die Zahl der fehlerhaften medizinischen Fälle steigt. Das haben Gutachter der Krankenkassen in festgestellt. Der Studie nach wurden in knapp jedem vierten Fall Fehler bei der medizinischen Behandlung festgestellt.[1]

Die Anzahl der Gutachten ist im Jahr 2018 mit gut 14.000 untersuchten Behandlungsfällen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. In knapp 3.500 Fällen bestätigten die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankassen (MDK) den Verdacht der Versicherten. In jedem fünften Fall stellte der MDK fest, dass der Fehler den erlittenen Schaden tatsächlich auch verursacht hat. Rund ein Drittel dieser Schäden war bleibend.[2]

Die Dunkelziffer ist hoch

Nicht jeder medizinische Fehler wird von Patienten, deren Angehörigen oder einem anderen Mediziner  wie z. B. dem Hausarzt erkannt.  Die Dunkelziffer ist relativ hoch. Denn wie der MDK bestätigt, bilde die Begutachtungs-Statistik nur einen kleinen Ausschnitt ab. „Wissenschaftliche Studien gehen davon aus, dass auf jeden festgestellten Behandlungsfehler etwa 30 unentdeckte Fälle kommen“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes und der Krankenkassen (MDS). Daher ließen sich aus der Jahresstatistik keine generellen Aussagen zum Gefährdungsrisiko und der allgemeinen Patientensicherheit in Deutschland ableiten.

Nach der aktuellen MDK-Begutachtungsstatistik betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung, wie zumeist in Krankenhäusern (9.433 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.649 Fälle). „Hintergrund dieser Verteilung ist, dass sich die meisten Behandlungsfehlervorwürfe auf operative Eingriffe beziehen und diese erfolgen zumeist in der stationären Versorgung“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern.

Dabei geht es nicht allein um die sogenannten chirurgischen „Kunstfehler“. Die festgestellten Fälle umfassen nahezu das gesamte medizinische Spektrum ind reichen von der ambulanten Behandlung bis hin zur Zahnmedizin. Der größte Anteil der Vorwürfe, knapp ein Drittel, bezog sich auf die Orthopädie und Unfallchirurgie, 13 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, neun Prozent die Allgemein- und Viszeralchirurgie (Chirurgie des Bauchraumes, der endokrinen Drüsen und der Weichteile), ebenso neun Prozent die die Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie acht Prozent die Zahnmedizin. Immerhin noch knapp 800 Fälle (fünf Prozent) betrafen die Pflege.

In denjenigen medizinischen Fachgebieten, in denen Patienten am häufigsten Behandlungsfehler vermuteten, wurden anteilmäßig nicht unbedingt die meisten Fehler bestätigt, erklärt Zobel. „Eine Häufung von Vorwürfen sagt nichts über die Fehlerquote oder die Sicherheit in dem jeweiligen Fachbereich aus“, so die Medizinerin. Häufungen würden viel mehr darüber etwas aussagen, wie Patientinnen und Patienten Behandlungen erlebten. Fehler  bei chirurgischen Eingriffen beispielsweise seien für Betroffene meist leichter erkennbar als etwa Medikationsfehler auf der Intensivstation.

Was tun im Verdachtsfall?

Ärztliche Fehler können vielschichtig sein. Mal ist es eine fehlerhafte Diagnose, mal eine falsche Medikation oder aber es liegen grundlegende Mängel bei den Hygienestandards vor. Zunächst einmal sollte man als Betroffener das Gespräch mit dem behandelnden Arzt selbst suchen. Vielleicht lassen sich Fragen so direkt klären. Bei falscher Medikation kann es beispielsweise zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten gekommen sein, von deren Einnahme dem Arzt nichts bekannt war. Im Gespräch mit dem behandelnden Arzt kann man zudem einen Einblick in die Patientenakte einfordern. Diesen darf der Arzt dem Patienten in der Regel nicht verwehren.[3]

Erhärtet sich der Verdacht und hilft das Gespräch mit dem Arzt dem Betroffenen nicht weiter, dann ist die Krankenkasse am Zug. Die Kassen können ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben. Stellt der Medizinische Dienst einen Behandlungsfehler fest, dann sollte man einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Dann kann man mit der Angelegenheit ggf. vor Gericht gehen. Ärzte- [4] und Zahnärztekammern[5] verfügen über eigene Gutachter und bieten meist eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch medizinische Experten an. Verfahren der Schlichtungsstellen der Landesärzte- und Landeszahnärztekammern sind für Patienten in der Regel kostenlos.

Einzelnachweise:

[1] Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK):  „Anstrengungen für Patientensicherhet verstärken“ vom 16.05.2019, Abruf am 28. Mai 2019

[2] ARD Tagesschau: „Zahl der Behandlungsfehler steigt leicht“, tagesschau.de vom 16. Mai 2019, Abruf am 28.Mai 2019

[3] Berliner Zeitung:  „Was bei Verdacht auf Behandlungsfehler zu tun ist“,  berliner-zeitung.de vom 16.05.2019, Abruf am 28.Mai 2019

[4] Bundesärztekammer

[5] Patientenberatung der Zahnärzte

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