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Home Verkehrsrecht

Knapp 400 Handy-Verstöße an nur einem Tag

in Verkehrsrecht
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Handy am Steuer ist teuer. (Bildquelle: Pixabay License free)

Handy am Steuer ist teuer. (Bildquelle: Pixabay License free)

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Schwerpunktkontrollen in München

Die Nutzung des Smartphones während der Fahrt stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar. Darüber ist man sich inzwischen in ganz Europa einig. Denn als letztes europäisches Land hat auch Schweden im Februar vergangenen Jahres ein Handyverbot am Steuer eingeführt. Anscheinend aber stößt das Handyverbot bei vielen deutschen Autofahrern bislang immer noch auf wenig Akzeptanz. Denn bei einer Schwerpunktaktion an 30 Kontrollstellen im Großraum München Mitte Mai diesen Jahres registrierte die Polizei an nur einem Tag 376 Handy-Verstöße am Lenkrad.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist im Herbst 2017 deutlich verschärft worden: Wer sein Handy bei laufendem Motor nutzt und dabei erwischt wird, bekommt mindestens 100 Euro Bußgeld aufgebrummt sowie einen Punkt in Flensburg. Liegt durch die Smartphone-Nutzung darüber hinaus eine Gefährdung vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro, kommt es dabei gar zum einem Unfall, dann sind 200 Euro fällig – plus zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Führerscheinentzug. Bei den Verkehrskontrollen in München wurden auch 72 Radfahrer dabei ertappt, als sie während der Fahrt verbotenerweise ihr Smartphone betätigten. Sie müssen ein Bußgeld: 55 Euro berappen.

Rechts ranfahren

Rechts ranfahren allein reicht nicht
Immer wieder kann man beobachten, dass Autofahrer rechts heranfahren, um in einer Parkbucht, einer Einfahrt oder an einer Bushaltebucht einen Anruf entgegen zu nehmen. Viele wissen es oft gar nicht: Es reicht keineswegs einfach nur anzuhalten. Um sich korrekt zu verhalten müssen Fahrzeuglenker dabei auch den Motor abstellen. Und Fahrradfahrer müssen vom Radl absteigen, wenn sie telefonieren oder eine SMS senden.

Grundsätzlich reicht es allein schon aus, dass der Verkehrsteilnehmer sein Handy während der Fahrt in die Hand nimmt – sei es auch nur für einen kurzen Blick auf die Uhr oder eine gerade eingetroffen Textnachricht. Wer also telefonieren oder sein Handy für andere Zwecke in die Hand nehmen will, der muss zuvor parken und dabei den Motor ausschalten. Dies gilt laut § 23 Abs. 1a StVO für sämtliche Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops.

Im Ausland kann es richtig teuer werden

Wer etwa plant, mit dem Auto ins Ausland zu fahren oder dort einen Mietwagen zu übernehmen, sollte sich grundsätzlich vorab über die geltenden Regelungen in den jeweiligen Ländern informieren. Denn selbst innerhalb der EU kann die Handynutzung am Steuer deutlich teurer werden als in Deutschland. In Großbritannien drohen gar Geldbußen von 230 Euro bis zu 1100 Euro.

In Estland werden immerhin noch bis zu 400 Euro fällig. Empfindlich teuer wird die Handnutzung am Steuer vor allem auch in beliebten Urlaubsländern wie Spanien (ab 200 Euro) und Italien (ab 160 Euro). In Kroatien hingegen telefoniert man während der Fahrt vergleichsweise günstiger (70 Euro) während in Griechenland die unerlaubte Handynutzung in der Regel wie in Deutschland mit 100 Euro geahndet wird. Lediglich in in Lettland (15 Euro), Bulgarien (25 Euro) und Island (40 Euro) müssen Autofahrer nur mit einer relativ geringen Strafe bei einer Zuwiderhandlung gegen das Handyverbot am Steuer rechnen.

Auch Radfahrer sollten im Ausland vorsichtig sein. Denn für sie gelten zumindest in in Frankreich, Großbritannien, Österreich, Schweiz, Spanien und Ungarn Handyverbote. Eine Übersicht über die Bußgelkataloge im europäischen Ausland hat der ADAC zusammengestellt

Die Bundesanstalt startet Studie zur Handynutzung am Steuer

Anders als beispielsweise zur Gurtnutzung, liegen außer regionalen Statistiken der Polizei bei ihren stichpunktartigen Verkehrskontrollen in Deutschland bislang noch keine verlässslichen Zahlen vor, wozu und wie häufig Autofahrer ihr Smartphone während des Fahrens nutzen. In Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Ingenieur- und Verkehrspsychologie der Technischen Universität Braunschweig und dem unabhängigen Ingenieurbüro DTV-Verkehrsconsult GmbH, Aachen, startete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) daher im Januar diesen Jahres ein Pilotprojekt zur Entwicklung eines „Konzepts für eine regelmäßige Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones bei Pkw-Fahrern“. Vor dem Hintergrund von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wäre die Kenntnis über Veränderungen des Nutzungsverhaltens von Smartphones im Verkehr gewiss eine wichtige Information. wms

Einzelverweise


Bayerischer Rundfunk BR
ADAC
autobild.de
autogazette.de
Bundeanstalt für Straßenwesen BaSt

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Gerichte müssen Härtefälle genauer prüfen

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