Unterhaltsrecht

Kinderbonus: Wer kann sich auf einen Zuschuss freuen?

Kinderbonus: Wer kann sich auf einen Zuschuss freuen?

Die weitreichenden Folgen der Coronakrise treffen auch die Schwächsten, nämlich diejenigen, die auf Im Rahmen des Corona-Hilfspakets hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind beschlossen. Diese Zusatzleistung wird weder auf Arbeitslosengeld II noch auf Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder Elterngeld angerechnet.

Wann wird der Bonus ausgezahlt?

Für alle Kinder, die im Monat September dieses Jahres kindergeldberechtigt waren, bekommen die Eltern den Bonus in zwei Raten von je 150 Euro im September und Oktober zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Auch Familien, deren Kinder erst im Laufe des Jahres den Anspruch verloren haben oder später geboren werden, sollen vom Bonus profitieren. Für alle diejenigen Kinder, die zu einem anderen Zeitpunkt im Kalenderjahr 2020 einen Kindergeldanspruch hatten, wird der Bonus ebenfalls in zwei Raten gezahlt, aber nicht unbedingt in den Monaten September/Oktober.

Was gilt für Alleinerziehende?

Die Elternteile, bei denen das Kind lebt, bekommen den vollen Bonus von 300 Euro ausgezahlt, allerdings darf der Barunterhaltspflichtige unter bestimmten Bedingungen die Hälfte davon auf den Unterhalt anrechnen. Die Voraussetzung ist, dass er den Mindestunterhalt oder einen höheren Betrag nachweisbar zahlt oder dass er die Kinderbetreuung etwa zur Hälfte übernimmt. Sofern der Unterhalt nicht tituliert ist, kann der Verpflichtete monatlich 75 Euro vom Unterhalt abziehen. Bei einer titulierten Unterhaltsforderung muss er sich jedoch zuvor mit dem anderen Elternteil absprechen. Anderenfalls riskiert er die Vollstreckung aus dem Titel.

Wie wird der Kinderbonus steuerlich behandelt?

Der Kinderbonus soll in erster Linie Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zugutekommen. Er steht allen Eltern zu, wird aber im Rahmen der Einkommensteuer ab einer bestimmten Grenze wieder verrechnet. Wenn Alleinerziehende bis zu etwa 33.900 Euro jährlich oder Verheiratete bis zu 67.800 Euro verdienen, verbleibt ihnen der gesamte Kinderbonus. Bei einem höheren Einkommen wirkt sich im Regelfall der Kinderfreibetrag günstiger aus als das Kindergeld. Ab einem jährlichen Einkommen von 85.900 Euro zu zweit oder 42.950 Euro allein behalten Eltern nach der Steuererklärung nichts mehr vom Kinderbonus übrig, weil dann der Kinderfreibetrag voll ausgeschöpft ist. Für Familien mit zwei Kindern liegt diese Grenze bei 93.700 Euro, mit drei Kindern bei 105.800 Euro.

Share
CHLA

Recent Posts

Empfängnis­verhütende Mittel können beihilfefähig für andere Krankheiten sein

BVerwG: Verhütungsmittel zur Krankheitsbehandlung können beihilfefähig sein Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) befasste sich mit der Frage,…

27, August 2020

Restzahlungen bei Pauschalreisen

Pauschalreisen in Coronazeiten: Muss ich den Restpreis bezahlen? Sind Sie wegen der Coronalage noch unsicher,…

25, August 2020

Kompromiss-Urteil zu Schönheitsreparaturen

BGH: Vermieter trifft auch bei unrenoviert übergebener Wohnung eine Instandhaltungspflicht Der BGH hatte über zwei…

20, August 2020

So erkennen Sie Betrugsversuche

C.B. Group Inkasso verschickt gefälschte Mahnungen: So erkennen Sie Betrugsversuche Fast wöchentlich gibt es neue…

18, August 2020

Das krankenversicherte Kind

Bei Möglichkeit der Mitversicherung haben Kinder keinen Anspruch auf privaten Krankenversicherungsschutz Das OLG Frankfurt am…

13, August 2020

Dieselskandal

Nacherfüllungsanspruch kann sich auf Lieferung eines Nachfolgemodells erstrecken Das OLG Köln hat entschieden, dass der…

11, August 2020