• Home
Mittwoch, Juni 11, 2025
No Result
View All Result
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
No Result
View All Result
No Result
View All Result
Home Mietrecht

Gerichtsurteil: „Kurzzeit-Vermietung ist Zweckentfremdung“

Verwaltungsgericht Berlin hält Vermietungen für wenige Monate für unzulässig

in Mietrecht
0
Mit einem Hochglanzmagazin wirbt der irische Ferienwohnungs-Vermieter Airbnb für seine Lebenswelt. (Foto: Airbnb)

Mit einem Hochglanzmagazin wirbt der irische Ferienwohnungs-Vermieter Airbnb für seine Lebenswelt. (Foto: Airbnb)

0
SHARES
431
VIEWS
Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf WhatsappTeilen auf PinterestTeilen auf LinkedinTeilen auf EmailTeilen auf Xing

Auf der Internetplattform Airbnb hatte ein Ehepaar eine 2-Zimmer-Wohnung  mehrmals als kurzzeitige Unterkunft angeboten. Das deute auf einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz hin, urteilte jetzt das Berliner Verwaltungsgericht. Die jeweils nur für Wochen oder wenige Monate vermietete Eigentumswohnung  müsse wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden, so das Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts.[1]

Das Ehepaar hatte eine seiner Wohnungen im relativ zentral gelegenen Berliner Ortsteil Friedenau im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei Airbnb als möblierte Unterkunft angeboten. Für 45 Euro pro Nacht konnte man die Wohnung anmieten – Bettwäsche und  WLAN inklusive. Für eine Mindestmietdauer von einem einen Monat stellten die Vermieter zudem einen Rabatt von zehn Prozent in Aussicht.

Bezirksamt drohte mit Zwangsgeld

Dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gefiel das gar nicht. Das Amt forderte die Eigentümer dazu auf, ihre Wohnung wegen  Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz wieder dem Berliner Mietwohnungsmarkt zu zu führen. Denn seit Dezember 2013 müssen als Ferienwohnungen genutzte Mietwohnungen in Berlin nach dem Gesetz gegen die Zweckentfremdung von den Bezirken genehmigt werden. Ziel der Verordnung ist der Schutz von Wohnraum vor eine Umwandlung in Gewerberaum, Ferienwohnungen, oder Leerstand. Damit will das Land Berlin einer weiteren Verknappung von Wohnraum in Berlin entgegen wirken.[2]

Das Ehepaar klagte gegen den mit Androhung eines Zwangsgelds verbundenen Bescheid des Bezirksamtes. Die 65-Quadratmeter große Wohnung habe das Paar nämlich nur dann vermietet, wenn ihr Au-Pair-Mädchen diese nicht benötigt habe, argumentierte der Anwalt der Wohnungsbesitzer. Zweimal hätten so unter anderem Künstler die Wohnung jeweils über vier Monate angemietet. Auch eine längere Mietdauer bis zu acht Monaten könne sich das Paar vorstellen.

Das aber sah das Gericht anders. Denn nach der der Anzeige im Internet könne man das Angebot bei Airbnb auch als eine nicht zulässige „tageweise Vermietung” verstehen. Zudem sei die Wohnung für die jeweiligen Mieter nicht deren Lebensmittelpunkt gewesen, weil sie dort keinen eigenständigen Haushalt geführt hätten – dies selbst dann, wenn sie ein Klingelschild mit ihrem Namen an der Tür angebracht hätten, urteilte die vorsitzende Richterin.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieses „besondereren Falls der Fremdbeherbergung“ ließ das Gericht eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Einzelnachweise:

[1] Rundfunk Berlin-Brandenburg: „Vermietung unter drei Monaten ist meist Zweckentfremdung“, in: rbb24.de vom 4. März 2020, Abrufa m 5. März 2020.

[2] Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin: „Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin: „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG)“, in gesetze-berlin.de vom 12. Dezember 2013, Abruf am 5. März 2020.

Next Post
Frauenrechtler halten das Kopftuch für ein Symbol der Unterdrückung. (Foto: Ramadhan Notonegoro, Pixabay)

Neues Rechtsgutachten für ein Kopftuchverbot

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Empfohlene Artikel

Der Berliner Mietendeckel kommt - mit allen Höhen und Tiefen. (Foto: Pixabay, license free)

Berliner Mieten werden gedeckelt!

55 Jahren ago
E-Scooter-Fahren ist schick und trendy - aber bitte mit Vorsicht und ohne Alkohol! (Foto: Pixabay, license free)

Erste Gerichts-Urteile gegen betrunkene E-Scooter-Fahrer

55 Jahren ago

Beliebte Artikel

  • Rauchmelder können Leben retten. Die Kosten für Anschaffung und Montage aber trägt der Vermieter. (Foto: Pixabay, license free)

    Rauchmelder sind nicht als Nebenkosten umlegbar

    12 shares
    Share 12 Tweet 0
  • Erste Gerichts-Urteile gegen betrunkene E-Scooter-Fahrer

    14 shares
    Share 14 Tweet 0
  • 112.000 Euro Strafe für illegale Vermietung bei Airbnb

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Ärzte-Pfusch, Drogen und Hygienemängel

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • 400 Euro Strafe für den weggeworfenen Zigarettenstummel!

    7 shares
    Share 7 Tweet 0

Newsletter

Immer auf dem neuesten Stand über das Geschehen im Verbraucherrecht! Ob Tagesnachrichten, die neuesten Trends oder Studien: Mit unseren Newslettern sicherst Du Dir das Wissen. Fange jetzt an!
Abonnieren

Seitenverweise

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Karriere
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Redaktion
  • Über uns

Sie benötigen juristische Hilfe?

© 2025 Anwalt-innovativ.de.

No Result
View All Result
  • Home
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sonstiges
  • Inkassorecht

© 2025 Anwalt-innovativ.de.