• Home
Donnerstag, Juni 12, 2025
No Result
View All Result
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Inkassorecht
  • Sonstiges
No Result
View All Result
No Result
View All Result
Home Sonstige

Muslimin darf vollverschleiert zur Schule gehen

Verwaltungsgericht Hamburg erlaubt 16jähriger, ihr Gesicht im Unterricht mit einem sogenannten Niqab zu verhüllen

in Sonstige, Sonstiges
0
In Hamburgs Schulen  ist das Tragen einer Burka oder eines Niqab erlaubt. (Foto: Gerd Altmann, Pixabay)

In Hamburgs Schulen ist das Tragen einer Burka oder eines Niqab erlaubt. (Foto: Gerd Altmann, Pixabay)

0
SHARES
226
VIEWS
Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf WhatsappTeilen auf PinterestTeilen auf LinkedinTeilen auf EmailTeilen auf Xing

Eine 16jährige Muslimin darf weiterhin vollverschleiert zur Schule gehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden. Wie die Hamburger Justiz erst jetzt publizierte, gab das Gericht damit dem  Widerspruch der Antragstellerin gegen eine Verfügung der Hamburger Schulbehörde vom 9. Dezember 2019 statt. Nach der  Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg darf der Berufsschülerin, die ihr Gesicht mit einem sogenannten Niqab verhüllt, der Schulbesuch nicht verboten werden.[1]

Hamburg Schulsenator Ties Rabe schmeckt die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts freilich gar nicht. Er erwägt, notfalls sogar das Schulgesetz zu ändern. Mit dem Tragen von Kopftüchern oder auch eines Burkinis im Schwimmunterricht (einer zweiteiligen Badebekleidung für Frauen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt) könne er noch leben. Aber mit der Vollverschleierung des Gesichts werde eine Grenze überschritten, die guten Unterricht und gelingende Lernprozesse unmöglich machten.[2]

Ein Symbol für die Unterdrückung der Frau?

Pädagogische Prozesse basierten auf der Kommunikation der Lehrenden und Lernenden sowie der Lernenden untereinander. Dies funktioniere nur, wenn auch Mimik und Gestik in die Kommunikation mit einbezogen würden, so Rabe. Eine Vollverschleierung würde dies verhindern.

Die Vollverschleierung muslimischer Frauen ist rechtlich wie politisch höchst umstritten, gilt sie doch nach westlichen Werten als ein Symbol der Unterdrückung der Frau. Belgien, Frankreich, Dänemark und die Niederlande haben das Tragen von Ganzkörperschleiern wie des Niqab oder der Burka gesetzlich verboten. Deutsches Recht ermöglicht bereichsspezifische Regelungen zur Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst sowie ein Verbot nach dem Versammlungsgesetz („Vermummungsverbot“).[3]

Die Hamburger Schulbehörde legt großen Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche aus allen Kulturkreisen und Religionen an einem „Religionsunterricht für Alle” teilnehmen können, in dem Fragen zu allen Religionen und Weltanschauungen gleichermaßen behandelt werden. Der Schulsenator bedauere daher, dass das Gericht der Rechtsauffassung der Behörde nicht gefolgt sei und das Verschleierungsverbot aufgehoben habe. Rabe kündigte an zu prüfen, inwieweit seine Behörde weitere rechtliche Schritte einleiten könne. Nächst höhere Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht Hamburg.

Einzelnachweise:

[1] Justiz-Portal der Freien und Hansestadt Hamburg: „Beschluss in der Verwaltungssache 2 E 5812/19“, in: justiz.hamburg.de vom 20. Dezember 2019, Abruf am 3. Februar 2020.

[2] Hamburger Abendblatt: „Vollverschleierung: Notfalls Schulgesetz ändern“, in: abendblatt.de vom 2. Februar 2020, Abruf am 3. Februar 2020.

[3] Wikipedia: „Verschleierungsverbot“, in: de.wikipedia.org, Abruf am 3.Februar 2020.

Next Post
Bei Unfällen werden Passanten gern zu Schaulustigen und behindern dabei Polizei und Rettungskräfte. (Foto: Gerhard Gellinger, Pixabay)

Gaffende Teenagerin fotografiert Verletzte

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Empfohlene Artikel

Großstädte ersticken zunehmend im Straßenverkehr, es drohen immer mehr Fahrverbote. (Foto: pixabay, license free).

Fahrverbote: Droht jetzt Beugehaft für Ministerpräsident Kretschmann?

55 Jahren ago
Viel Behandlungsfehler würden vertuscht, meint die Weltgesundheits-Organisation WHO. (Foto: Pixabay, License free)

Millionen Tote wegen fehlerhafter Behandlung

55 Jahren ago

Beliebte Artikel

  • Rauchmelder können Leben retten. Die Kosten für Anschaffung und Montage aber trägt der Vermieter. (Foto: Pixabay, license free)

    Rauchmelder sind nicht als Nebenkosten umlegbar

    12 shares
    Share 12 Tweet 0
  • Erste Gerichts-Urteile gegen betrunkene E-Scooter-Fahrer

    14 shares
    Share 14 Tweet 0
  • 112.000 Euro Strafe für illegale Vermietung bei Airbnb

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Ärzte-Pfusch, Drogen und Hygienemängel

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • 400 Euro Strafe für den weggeworfenen Zigarettenstummel!

    7 shares
    Share 7 Tweet 0

Newsletter

Immer auf dem neuesten Stand über das Geschehen im Verbraucherrecht! Ob Tagesnachrichten, die neuesten Trends oder Studien: Mit unseren Newslettern sicherst Du Dir das Wissen. Fange jetzt an!
Abonnieren

Seitenverweise

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Karriere
  • Kontakt
  • Mediadaten
  • Redaktion
  • Über uns

Sie benötigen juristische Hilfe?

© 2025 Anwalt-innovativ.de.

No Result
View All Result
  • Home
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Sonstiges
  • Inkassorecht

© 2025 Anwalt-innovativ.de.