Mietrecht

Kommt der Mietendeckel auch in Bayern?

In Berlin ist der Mietendeckel bereits Gesetz. Kommt der Mietenstopp nun auch in Bayern?  Insgesamt 25.000 Unterschriften mussten gesammelt werden, damit die Initiatoren des Volksbegehrens, welches Mieterhöhungen in Bayern für sechs Jahre verhindern will, die Zulassung des Begehrens beantragen konnten. Wie die Initiatoren jetzt bekannt gaben, haben knapp 52 000 Menschen die Unterschriftenlisten unterzeichnet – mehr als doppelt soviel wie nötig.  Damit hat das Volksbegehren die erste Hürde geschafft. Nun muss das Innenministerium entscheiden, ob der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzestext rechtlich zulässig ist.[1]

Der bayerische Mietenstopp unterscheidet sich deutlich vom Berliner Mietendeckel. Der Gesetzestext sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten Bayerns – das sind 162 Städte und Gemeinden –  für sechs Jahre zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Regelung soll allerdings sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommen. Eine Erhöhung der Miete nämlich ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt, soll also noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen.

Für Neubauten gelten Ausnahmen

Überdies sind Mieten in Neubauten, die ab dem 1. dem Januar 2017 errichtet wurden oder jetzt auch noch errichtet werden, vom Gesetz ausgeschlossen, da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei Wiedervermietungen soll nach dem Gesetzestext künftig auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Das Gleiche gilt für Modernisierungs-Mieterhöhungen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen dem Gesetzentwurf nach mit bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden können.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wurden von einem breiten Bündnis von Parteien, Gewerkschaften und Mietervereinen unterstützt. Die Listen lagen bei Unterstützer/innen in ganz Bayern aus. In München konnte das Volksbegehren „#6JahreMietenstopp“ insbesondere während der Weihnachtszeit auf den Christkindlmärkten (Tollwood, Märchenbazar, Sternenflotte) viele Menschen erreichen. Die Landeshauptstadt ist schließlich mit Abstand der größte und teuerste Mietmarkt in Bayern und stand dementsprechend auch im Mittelpunkt der Initiative. Aber auch in anderen Städten wie Augsburg, Regensburg und Nürnberg wurden in den vergangenen Monaten fleißig Unterschriften gesammelt.

Zu den Hauptunterstützern des Volksbegehrens gehören neben dem  Mieterverein München der Deutsche Mieterbund (DMB) Landesverband Bayern mit seinen regionalen Verbänden DMB Mieterverein Erding und Umgebung e. V., Mieterverein Würzburg und Umgebung e .V., Mieterschutzverein Garching-Hochbrück e .V., Mieterverein Forchheim e. V., Mieterverein Passau e. V., DMB Mieterverein Ingolstadt und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung e. V., DMB Mieterverein Lindau und Umgebung e. V.,  Mieterverein Dachau und Umgebung e. V., Mieterverein Kaufbeuren und Umgebung e. V., Mieterverein Schwandorf und Umgebung e. V., Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e. V., Mieterbund Regensburg e. V., Mieterverein Augsburg und Umgebung e. V. und Mieterverein Freising e. V.

Viele Promis unterstützen das Bündnis

Außerdem unterstützen die Initiative die SPD München, die Bayern-SPD, Die LINKE Landesverband Bayern, Die LINKE München, und die Initiative „#ausspekuliert“ sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Region München mit den Gewerkschaftsverbänden IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, IGM, NGG, GdP, ver.di. Das Volksbegehren „#6JahreMietenstopp” hat zudem viele prominente Unterstützer gewinnen können, so etwa Maxi Schafroth, Luise Kinseher, Marcus H. Rosenmüller, Willy Astor, Max Uthoff und Helmfried von Lüttichau.

Wenn das bayerische Innenministerium das Volksbegehren zulässt, dann müssen sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen, das entspricht ungefähr einer Million Unterschriften. Nimmt das Volksbegehren auch diese Hürde, muss der bayerische Landtag darüber abstimmen. Der Bayerisch Landtag  könnte den Gesetzestext natürlich auch  einfach so, wie vorgeschlagen – also unverändert – übernehmen. Anderenfalls kommt zu einem Volksentscheid, bei dem die Bayerische Staatsregierung dann auch einen Gegenentwurf zur Wahl vorlegen darf.[2]

Einzelnachweise:

[1] Mieterverein München: „Volksbegehren #6Jahre Mietenstopp“, in: mietenstopp.de, vom 9. Oktober 2019, Abruf am 7. Februar 2020.

[2] Freistaat Bayern. „Volksbegehren und Volksentscheid“, in: stmi.bayern.de, gemäß Artikel 71 ff. der Bayerischen Verfassung vom 8. Dezember 1946, Abruf am 7. Februar 2020.

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Wilfried Müller

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