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Das Kreuz mit dem Hirschen

Jägermeister darf seinen Likör mit dem berühmtem Markenlogo nun auch in der Schweiz vermarkten

in Sonstiges, Sonstige
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Das Kreuz mit dem Hirschen
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Diese Heiligen-Legende ist gewiss weltberühmt: Hubertus erblickt am Karfreitag auf der Jagd einen stattlichen Hirschen, legt seine Armbrust an, als das Tier plötzlich stehen bleibt und sich umdreht. Dann passiert das Außergewöhnliche: Zwischen dem Geweih des Hirschen erscheint ein strahlendes Kreuz. Hubertus wirft seine Waffe weg, bricht mit seinem alten Leben und wird als späterer Bischof Hubertus von Lüttich (um 655-727) ein Heiliger.

Der Begriff „Jägermeister“ existiert als Berufsbild schon sehr lange. Er wurde mit dem Reichsjagdgesetz von 1934 als offizielle Berufsbezeichnung für deutsche Forst- und Jagdaufsichtsbeamte in Deutschland  eingeführt. Dass das Markenlogo des gleichnamigen Kräuterlikörs eine Anlehnung an die Sage vom Heiligen Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger darstellt, verhehlt auch dessen Hersteller keineswegs. Das Etikett der Jägermeister-Flasche ziert so auch ein Gedicht Oskar von Riesenthal (1830–1898): [1]

Das ist des Jägers Ehrenschild,

dass er beschützt und hegt sein Wild,

waidmännisch jagt, wie sich’s gehört,

den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.

 

Das Kreuz im Geweih des des Paarhufers ist als Markenzeichen des deutschen Kräuterlikörherstellers „Jägermeister“ nicht minder berühmt als der Likör berüchtigt für die Wirkung des Rausches ist, den der nun wirklich nicht gerade christlich anmutende alkoholische Geist des Getränkes verursachen kann. Unter streng gläubigen Christen ist das fromme Hirsch-Logo daher auch nicht überall sonderlich beliebt. So musste sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht der sittenstrengen Schweiz mit dem Markenlogo auseinandersetzen.[2]

Der deutsche Hersteller aus dem  niedersächsischen Wolfenbüttel hatte die Marke bereits international als geistiges Eigentum registrieren lassen. Das Schweizer Institut für Geistiges Eigentum (IGE) aber lag mit dem Hirsch-Logo im wahrsten Sinne des Wortes wohl über Kreuz und sperrte sich dagegen. Denn die Kommerzialisierung einer Marke mit dem zentralen Symbol des Christentums, dem Kreuz, könnte religiöse Empfindungen der christlichen Käufer verletzen. Deshalb sei dessen Verwendung in der Schweiz sittenwidrig.

Intensiver Gebrauch überschreibt religiösen Charakter

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht jedoch sah die Sache anders. Der Durchschnitts-Christ sehe im Logo kaum den Hubertus-Hirsch, der auf die Sage zurückgehe. Durch die langjährige Verwendung des Logos durch die Firma, die den angeblich nicht nur für Jagdgenossen so „magenfreundlichen“ Likör schon 1935 auf den Markt gebracht hat, habe die Abbildung laut dem Bundesverwaltungsgericht einen Bedeutungswandel mitgemacht. Der „intensive Gebrauch” (man lasse sich diese Formulierung wohlgemerkt einmal genüsslich auf der Zunge zergehen), der „intensive Gebrauch”  habe „den religiösen Charakter des strittigen Zeichens somit überschrieben“, urteilte das Gericht. Der Vermarktung mit Hirsch-Logo steht somit nun auch in der Schweiz nichts mehr im Wege.

Na denn Waidmannsheil – und  auch von uns: Ein frommes Prosit auf den heiligen Hubertus!

Einzelnachweise:

[1] Wikipedia: „Wiki-Eintrag Jägermeister“, in de.wikipedia.org, Abruf am 18 Februar 2020.

[2] Allgemeine gemeinnützige Programmgesellschaft mbH, AGP: „Urteil: Jägermeisterlogo verletzt religiöse Gefühle von Christen nicht“, in katholisch.de vom 17. Februar 2020, Abruf am 18. Februar 2020.

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