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Thomas-Cook-Pleite: Bund springt in die Bresche

Die Zeche für das politische Versagen zahlt einmal mehr der Steuerzahler

in Reiserecht
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Thomas Cook fliegt nicht mehr. Reisende sollen jetzt auf Kosten der Steuerzahler entschädigt werden. (Foto: Kelvin Stuttard, Pixabay)

Thomas Cook fliegt nicht mehr. Reisende sollen jetzt auf Kosten der Steuerzahler entschädigt werden. (Foto: Kelvin Stuttard, Pixabay)

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Pauschalurlauber des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook will die Bundesregierung finanziell unterstützen.[1] Dabei geht es um jene Beträge, für die der zuständige Versicherer, die Zurich Versicherung, nicht aufkommen wird. Denn die Versicherungssumme, mit der die Kunden über Ihren Reisepreis-Sicherungsschein abgesichert waren, reicht für die vollständige Entschädigung aller Betroffenen nicht aus. Anwalt-Innovativ berichtete ausführlich über die Pleite des Reiseveranstalters und die daraus resultierenden Folgen für betroffene Reisende.[2]

Für betroffene Pauschalreisende ist die Entscheidung des Bundeskabinetts zunächst einmal eine gute Nachricht. Denn wie die Zurich-Versicherung mitteilt, bekommen die Kunden von ihr lediglich 17,5 Prozent ihrer Kosten erstattet. Nach bisherigen Berechnungen aber hat die Pleite des Reiseveranstalters in Deutschland einen Schaden in Höhe von 287 Millionen verursacht. Damit die Kunden nicht auf ihren restlichen Kosten sitzen bleiben, soll nun der Steuerzahler für den Fehlbetrag einspringen.

Bundesregierung befürchtete Klageflut

Die Ankündigung des Kabinetts ist jedoch keineswegs eine vorweihnachtliche Wohltat sondern entspringt rein rechtlichem Kalkül. Denn die Vorgaben der Europäischen Union zur Absicherung von Pauschalreisen[3] hat die Bundesregierung nur unzureichend umgesetzt und die Haftungsobergrenze gesetzlich auf 110 Millionen Euro begrenzt. Demzufolge hatte Thomas Cook in Deutschland die Kundengelder nur bis zu dieser Summe abgesichert. 60 Millionen davon habe die Versicherung bereits für die Rückholung der Passagiere aufgewendet.

Kundenvertreter hatten bereits  entsprechende Klagen gegen die Bundesregierung vorbereitet. Denn auch ein im Auftrag der Zurich Versicherung erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Staatshaftung denkbar sei. Denn die EU-Richtlinie zu Pauschalreisen verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, Reisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters „vollumfänglichen Schutz” zu bieten. Das jedoch hat der deutsche Staat versäumt.

Notfallfond könnte Pauschalreisen absichern

Es gehe darum, eine Flut von Klagen und langjährigen Verfahren abzuwenden, die zudem große  Prozesskostenrisiken mit sich brächten, erklärt Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Bund wolle jetzt eine bessere Absicherung im Reiserecht erarbeiten. Möglich wäre eine deutliche Erhöhung der Versicherungssumme oder aber die Absicherung der Kundengelder über einen Notfallfond.

Einen solchen Reisegarantiefond gibt es beispielsweise schon in Dänemark. Dort zahlen die Reiseveranstalter für jeden  Kunden einen gewissen Betrag in einen Topf ein, auf den dann im Fall einer Pleite eines Veranstalters zugegriffen werden kann. Die Ministerin rechnet im Frühjahr mit ersten Ergebnissen.

Kritik aus der Opposition

Verbraucherschützer finden es zwar zunächst einmal gut, dass der Bund den Betroffenen zur Seite springt. Wie die Opposition im Bundestag sowie der Steuerzahlerbund kritisieren sie zugleich aber, dass nun der Steuerzahler für politische Fehler und einen Lobbyerfolg der Tourismus- und Versicherungsbranche haften müsse. Die Fraktionen der Grünen und der FDP werten die Entscheidung des Berliner Kabinetts als ein spätes Schuldeingeständnis.

Die Grünen hatten mit mehreren Anfragen an die Bundesregierung versucht, Aufschlüsse darüber zu gewinnen, inwieweit die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung auf eine Deckelung der Versicherungsobergrenze der Tourismuslobby entgegengekommen ist. Nur ein Tag nach der Pleite der deutschen Thomas Cook waren die Grünen im Bundestag überdies mit einem Antrag gescheitert, den Haftungsdeckel für Veranstalter-Pleiten zu erhöhen. Eingebracht hatten sie diesen Antrag bereits im März 2019.[4]

Einzelnachweise:

[1] Bayerischer Rundfunk: „Bund will Thomas-Cook-Kunden entschädigen“, in: br.de vom 11. Dezember 2019, Abruf am 2019.

[2] Anwalt-Innovativ: „Thomas Cook-Kunden ist pleite“, in: anwalt-innovativ.de vom 23. September 2019,

„Thomas Cook Pleite: Niemand muss im Hotel doppelt zahlen – trotz «Be Live Collection Hotel»-Skandal auf Punta Cana“, in: anwalt-innovativ.de vom 29. September 2019,

„Thomas Cook warnt vor E-Mail-Betrug“, in: anwalt-innovativ.de vom 30. September 2019,

„Thomas-Cook-Pleite: Insolvenz-Versicherung reicht offenbar nicht aus!“, in: anwalt-innovativ.de vom 9. Oktober 2019,

„Thomas-Cook-Pleite birgt auch Gefahren für Reisen mit anderen Veranstaltern“, in: anwalt-innovativ.de vom 29. September 2019, Abruf aller o. g. Beiträge am 11. Dezember 2019.

[3] Europäisches Parlament und Europäischer Rat: „Richtlinie (EU) 2015/2302“ , in: eur-lex.europa.eu vom 25.November 2015, Abruf am 11. Dezember 2019.

[4] FVW Medien GmbH: „Grüne stellen 27 Fragen zur Kundengeld-Absicherung“, in: fvw.de vom 29.November 2019, Abruf am 11. Dezember 2019.

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