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Thomas-Cook-Pleite: Insolvenz-Versicherung reicht offenbar nicht aus!

Konkurrenz bietet Betroffenen Sonderkonditionen an

in Reiserecht
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Für Kunden von Thomas Cook sieht es düster aus. (Foto: Hans Braxmeier, pixabay)

Für Kunden von Thomas Cook sieht es düster aus. (Foto: Hans Braxmeier, pixabay)

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Aus „insolvenzrechtlichen Gründen” hat Thomas Cook jetzt alle Reisen bis zum Jahresende abgesagt. Bislang hatte der pleite gegangene Reisekonzern nur alle Reisen bis Oktober storniert. Die von der Ausweitung dieses Zeitraums betroffenen Gäste sollen nun von den Veranstaltern informiert werden. Dies gilt für Thomas Cook Signature und Thomas Cook Signature Finest Selection sowie die Tochterunternehmen Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin.[1]

Für Reisen ab dem 1. Januar 2020 soll die weitere Vorgehensweise in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung geprüft werden. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche bei dem vom Versicherer Zurich beauftragten Dienstleister Kaera anmelden.[2]

Versicherung reicht offenbar nicht

Allerdings: Kunden von Thomas Cook können nach Medienberichten wohl nicht mit einer vollen Erstattung ihres bereits gezahlten Geldes rechnen. Die Versicherung Zurich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht“, sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien den Medien.[3]

Zunächst müssten Hotelrechnungen für Pauschalurlauber, die beim Insolvenzantrag schon unterwegs waren, sowie die Rückflüge bezahlt werden, heißt es. Von den 140.000 betroffenen deutschen Urlaubern seien bis Montagabend alle bis auf 17.000 in die Heimat zurückgebracht worden. Bis Anfang kommender Woche soll die Rückholaktion weitgehend abgeschlossen sein.

Weitere Pleiten befürchtet

Die Pauschalreise-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1990, die eine komplette Absicherung der Kundengelder bestimmt, hat die Bundesregierung nur unzureichend umgesetzt. Dies sorgte schon 1996 für einen Präzedenzfall: Damals gab der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fünf insolvenzgeschädigten Urlaubern recht, die gegen die Bundesregierung vor dem Bonner Landgericht geklagt hatten. Sie alle waren 1993 der Pleite des Veranstalters MP Travel Line zum Opfer gefallen, aber nicht abgesichert, weil Deutschlands Regierung die EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hatte. Ein ähnliches Versäumnis könnten Kläger nun auch im Fall von Thomas Cook geltend machen.

Von der Thomas-Cook-Insolvenz nicht betroffen sind die DERTouristik-Gruppe, die FTI-Gruppe, Schauinsland Reisen, TUI, LMX, VTours, Ameropa, Alltours, Bye Bye, ETI Reisen, L‘Tur, Tropo, Olimar, HLX, Center Parcs, Kiwi Tours und Aldiana. Brancheninsider halten es aber für möglich, dass in den kommenden Wochen weitere Reiseanbieter pleite gehen könnten.

Konkurrenz bietet Betroffenen Sonderkonditionen

Im Blick auf die Insolvenz des ältesten Reisekonzerns der Welt haben allerdings einige Reiseanbieter reagiert und bieten betroffenen Thomas-Cook-Kunden Sonderkonditionen an. So halten beispielsweise die FTI-Reisebüros für Betroffene die Möglichkeit bereit, bis zu fünfmal hintereinander eine Optionsverlängerung vorzunehmen, heißt es in einer Vertriebsinfo des Münchner Reiseveranstalters. Damit wolle man „größtmögliche Planungssicherheit“ bieten. Zudem arbeite man „mit Hochdruck“ daran, die ehemaligen Exklusivhäuser von Thomas Cook über FTI buchbar zu machen, sowie ein größtmögliches Flug-Portfolio zur Verfügung zu stellen.[4]

Auch die TUI kommt Urlaubern, die eine Reise mit Thomas Cook gebucht haben, bei einer Neubuchung mit besonderen Konditionen entgegen: Betroffene Kunden, die sich bis zum 20. Oktober für eine TUI-Urlaubsreise entscheiden, müssten keine Anzahlung leisten, informiert das Unternehmen auf seiner Website. Das Risiko, am Ende mit zwei Urlaubsreisen dazustehen, sei ausgeschlossen: Für den Fall, dass Thomas Cook die ursprünglich geplante Reise doch noch durchführe, könnten die Gäste ihre TUI-Buchung innerhalb von sieben Tagen kostenlos stornieren. Bei einem Reisepreis ab 699 Euro pro Person sparten die Kunden zudem 50 Euro pro Erwachsenen. „Mit dieser attraktiven und vor allem risikofreien Alternative möchten wir Kunden von Thomas Cook, die aktuell um ihren Urlaub bangen, entgegen kommen“, sagt TUI Vertriebsgeschäftsführer Hubert Kluske.[5]

Condor fliegt weiter

Die Airline Condor ist ein wichtiger Partner verschiedener Reiseveranstalter. Die Fluggesellschaft fliegt derzeit planmäßig. Sie hat im Gegensatz zu dem Reiseveranstalter keinen Insolvenzantrag gestellt, sondern ist in einem Schutzschirmverfahren. Damit soll verhindert werden, dass Geld an den insolventen britischen Mutterkonzern abfließt.

Einzelnachweise:

[1] Spiegel online: „Thomas Cook streicht alle Reisen bis Jahresende“, in: spiegel.de vom 9. Oktober 2019, Abruf am 9. Oktober 2019

[2] Kaera: „Information zum Insolvenzantrag von Thomas Cook GmbH“, in: kaera-ag.de vom 4.Oktober 2019, Abruf am 9. Oktober 2019

[3] Handelsblatt: „Versicherer Zurich: Keine volle Erstattung der Anzahlung von Thomas-Cook-Kunden“, in: handelsblatt.com vom 1. Oktober 2019, Abruf am 9. Oktober 2019

[4] Touristik aktuell: „FTI bietet fünfmalige Optionsverlängerung an“, in: touristik-aktuell.de vom 2. Oktober 2019, Abruf am 9. Oktober 2019

[5] Touristik Union International TUI: „TUI bietet risikofreie Buchungsalternative für Thomas Cook-Kunden”, in: tuigroup.com vom 8. Oktober 2019, Abruf am 9. Oktober 2019

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