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Home Mietrecht

Mietminderung bei Ausfall des Aufzuges

Vermieter darf Aufzug nicht einfach außer Betrieb nehmen

in Mietrecht
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Wer in höheren Etagen wohnt, ist glücklich, wenn der Fahrstuhl funktioniert. (Foto: Daniel Nettesheim, pixabay)

Wer in höheren Etagen wohnt, ist glücklich, wenn der Fahrstuhl funktioniert. (Foto: Daniel Nettesheim, pixabay)

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Ein Aufzug, mit dem bequem man zur eigenen Wohnung hochfahren kann, ist für Bewohner höherer Etagen sehr hilfreich. Aber vor allem Mieter im Erdgeschoss fragen sich immer wieder: „Muss ich den Aufzug in der Nebenkostenabrechnung eigentlich mitbezahlen, obwohl ich ihn gar nicht nutze?“

Die Rechtsprechung in Deutschland – wie auch in Österreich und der Schweiz – hierzu ist eindeutig: Es kommt nicht drauf an, ob man den Aufzug nutzt oder nicht. Alle Mieter müssen grundsätzlich für die Aufzugskosten bezahlen. Denn die Mietwohnung stellt eine Solidargemeinschaft dar. Ein Aufzug muss regelmäßig gewartet und geputzt werden. Wer fährt schon gerne in einem verdreckten oder gar technisch unsicheren Aufzug?

Es gibt allerdings Ausnahmefälle: Mieter müssen dann nicht für einen Fahrstuhl bezahlen, wenn ihre Wohnung nicht über diesen erreichbar ist, haben verschiedene  Gerichte entschieden. Darüber informiert unter anderem ein Video unserer Redaktion von Anwalt-innovativ. [1]

Reparaturkosten muss Vermieter tragen

Wartung und Reinigung sowie die Stromkosten für den Aufzug können monatlich leicht bis zu 40 Euro monatlich kosten. Die Kosten für Reparaturen und Instandsetzung aber haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu verloren. Eine solche Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Reparaturen und Instandsetzungskosten  muss der Vermieter selbst bezahlen. [2]

Ein längerer Ausfall eines Aufzuges berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Auch darf ein Vermieter einen Aufzug nicht einfach außer Betrieb stellen, weil ihm dessen Betriebskosten zu hoch erscheinen oder er aus Sicht des Vermieters unwirtschaftlich ist. Vorrübergehende Störungen, wie etwa bei einem Stromausfall oder bei der turnusgemäß anstehenden Wartung hingegen muss der Mieter hinnehmen. Dies berechtigt nicht zur Mietminderung.

Über dieses und andere Rechtsthemen informiert unser Videokanal bei Youtube. Dort finden Sie grafisch und informativ aufbereitete Erklärvideos zu unterschiedlichen Rechtgebieten, wie Scheidungsrecht, Reiserecht, Mietrecht oder auch zu Legal Tech.

Einzelnachweise:

[1] Anwalt-innovativ: „Deine Rechte als Mieter“, in: youtube.com  vom 26. September 2019, Abruf am 7. Oktober 2019

[2] AMK Internetservice: „Nebenkosten, Aufzugskosten im Mietvertrag“, in: urteile-mietrecht.net, Abruf am 7. Oktober 2019

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