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Grünen-Politikerin muss sich „Drecks Fotze” nennen lassen

Landgericht Berlin fällt Skandal-Urteil zu Schmähungen im Internet

in Sonstige, Sonstiges
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Renate Kühnast erringt Teilerfolg gegen Skandalurteil des Landgerichts Berlin. (Foto: Olaf Kosinsky, Wikimedia Commons, License: CC BY-SA 3.0-de)

Renate Kühnast erringt Teilerfolg gegen Skandalurteil des Landgerichts Berlin. (Foto: Olaf Kosinsky, Wikimedia Commons, License: CC BY-SA 3.0-de)

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Hinweis: Zu diesem Beitrag liegt ein update vor!

Normalerweise sind Beleidigungen strafbar. Anscheinend gilt das nicht im Falle der Grünen-Politikerin Renate Künast. Sie hatte sich gerichtlich zu wehren versucht, nachdem sie auf Facebook mit Attributen wie ein „Stück Scheiße”, „Schlampe” oder „Geisteskranke” bedacht wurde. Wie die Berliner Morgenpost berichtete, hat das Landgericht Berlin ihre Klage abgewiesen. Künast müsse sich überzogene Kritik gefallen lassen, urteilte das Gericht (Az: 27 AR 17/19). [1]

Hintergrund ist ein Zwischenruf der Grünen-Politikerin, die damit lediglich den originalen Wortlaut eines umstrittenen Beschlusses der Grünen in Nordrhein-Westfalen um einen im Beschluss enthaltenen Konditionalsatz komplettieren wollte. Damals, im Jahr 1986, sprach im Berliner Abgeordnetenhaus eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt. Ein CDU-Abgeordneter stellte die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu jenem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexuellen Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Künast rief dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!” und ergänzte damit den fehlenden Nachsatz des Beschlusses, ohne dazu Position zu beziehen, ob Sex mit Kindern ohne Gewalt etwa okay wäre.

Übelste sexistische Schmähungen

Der rechte Netzaktivist Sven Liebich aber hatte diesen Einwurf Künasts aus einem späteren Zeitungsartikel der Welt (2015) aufgegriffen und mit einem eigenen Kommentar versehen. In den darauf Bezug nehmenden Antwort-Postings fielen insgesamt 22 übelste Beleidigungen und Schmähungen über die Grünen-Politikerin – teils mit widerlichen sexistischen Inhalten. Künast wollte mit ihrer Klage vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook ihr die Namen und die Adressen der Kommentatoren herausgibt, um zivilrechtliche Schritte gegen diese einleiten zu können.

Doch das Berliner Landgericht urteilte nun, dass von einer Schmähung nicht ausgegangen werden könne, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung stehe. Da die Öffentlichkeit Künasts Zwischenruf als Zustimmung zu dem Beschluss der NRW-Grünen gewertet habe, stellten entsprechende Kommentare keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen dar, so das Gericht. Selbst die Bezeichnung als „Drecks Fotze” bewege sich noch haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin Hinnehmbaren.

Unverständnis und Entsetzen über Urteil

Politiker verschiedener Parteien äußerten sich entsetzt über das Urteil, leiste es doch der Verrohung der Sprache und der Hetze und Hasskultur im Netz Vorschub. Sprache sei nicht nur Kommunikation, sondern Ausdruck von respektvollem, kultivierten Miteinander, sagte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wenn diese Kultur nicht mehr juristisch geschützt wird, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis den Worten Gewalt folgt.“

Linken-Parteichefin Katja Kipping sagte, diese Form von Hass werde noch immer zu sehr verharmlost. Das müsse aufhören! Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan Marco Luczak nannte das Urteil „absolut daneben”. Und selbst der Pressesprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Christian Lüth, twitterte, niemand sollte in Deutschland so beschimpft werden dürfen.

Künast kündigte an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Der Beschluss des Landgerichts sende ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur dpa.[2]

Einzelnachweise:

[1] Berliner Morgenpost: „Beschimpfungen – Kühnast will gegen Urteil vorgehen“, in: morgenpost.de  vom 20. September 2019, Abruf am 20. September 2019

[2] Beck aktuell: „LG Berlin: Facebook-Beschimpfungen gegen Künast keine Beleidigungen“, in: rsw.beck.de vom 19. September 2019, Abruf am 20.. September 2019

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