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Mit Fahrgemeinschaften am Stau vorbei

Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen sollen künftig Busspuren nutzen dürfen

in Verkehrsrecht
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Zuende geht es mit der freien Fahrt für Busse, wenn künftig auch Fahrgemeinschaften und E-Scooter die Busspuren mitbenutzen dürfen. (Foto: Hans Braxmeier, pixabay, license free)

Zuende geht es mit der freien Fahrt für Busse, wenn künftig auch Fahrgemeinschaften und E-Scooter die Busspuren mitbenutzen dürfen. (Foto: Hans Braxmeier, pixabay, license free)

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Seit einigen Monaten schon bastelt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO). Einige Maßnahmen – insbesondere diejenigen, welche die StVO fahrradfreundlicher gestalten soll – sind bereits bekannt (wir berichteten), andere Neuerungen gab der Minister jetzt im Interview mit der BILD-Zeitung bekannt. Richtig teuer werden soll es demnach bei Verstößen gegen das Gebot zur Bildung von Rettungsgassen. Für diese Vergehen will Scheuer das Bußgeld von bisher 200 Euro auf künftig 320 Euro heraufsetzen. Außerdem droht ein Monat Fahrverbot.[1]

Geisterfahrer in der Rettungsgasse

Immer wieder klagen Rettungsdienste und Feuerwehren darüber, dass ihnen zunehmend der Weg zu Unfällen versperrt ist. Viele Fahrer wollen keine Rettungsgasse bilden und stören die Rettungsarbeiten obendrein durch Gaffen und Aufnehmen von Videos. Immer wieder haben in der Vergangenheit besonders dreiste Autofahrer in der Rettungsgasse gewendet, um so als Geisterfahrer die rückwärtig nächstgelegene Ausfahrt zu erreichen. Diesen Fahrern drohen gegebenenfalls Strafverfahren wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.[2]

Schwere Zeiten stehen Fahrern von Lieferfahrzeugen bevor. Denn das kurzzeitige Halten auf Radwegen und markierten Fahrrad-Schutzstreifen soll künftig komplett verboten werden. Das das Halten auf Schutzstreifen soll  künftig bis zu 100 Euro Strafe kosten. Bisher sind es lediglich 15 bis 30 Euro. Auch das Halten in zweiter Reihe soll verboten werden. Paketboten rätseln bereits, wie sie künftig ihre Sendungen zustellen sollen..

Freigabe von Busspuren

Scheuer will den Verkehr sicherer für Fahrräder machen und sieht sein Projekt als Teil der Verkehrswende hin zu einer klimafreundlicheren Mobilität. Daher will der Minister auch Fahrgemeinschaften fördern: Fahrzeuge, die mit mindestens drei Leuten besetzt sind, solle künftig erlaubt werden können, die Busspuren zu benutzen. Dazu Zusatzzeichen geschaffen werden, mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Busfahrstreifen anordnen können. Zudem kann ein neues Verkehrsschild  Autofahrern das Überholen von Zweirädern gänzlich verbieten

Ebenfalls sollen auch Scooterfahrer die Busspuren nutzen dürfen. Mit den elektrisch motorisierten Tretrollern hat es in den deutschen Großstädten zuletzt immer wieder erhebliche Probleme gegeben (wir berichteten). Ob die Freigabe der Busspuren für die Scooter  allerdings den Busfahrern und dessen Fahrgästen recht ist, wenn sie durch die nur maximal 20 Stundenkilometer fahrenden Roller ausgebremst werden, ist eine andere Frage.

Ebenfalls vorgesehen sind Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern. Demnach sollen gesonderte Parkplätze für das Autoteilen ausgewiesen werden. Die Straßenverkehrsbehörden sollen außerdem Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels einer Markierung hervorheben dürfen.

Die Änderungen sollen noch 2019 in Kraft treten. Andreas Scheuer will seine Pläne nun in die Ressortabstimmung der Bundesregierung geben. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen anschließend der Reform der Straßenverkehrsordnung noch zustimmen.

Immer noch zu wenig Ladestationen für E-Mobile

Kritik an Scheuers Plänen zur Verkehrswende kommt unter anderem von den Grünen. Bis zum Jahr 2020 sollten eigentlich 100.000 zusätzliche Ladestationen für Elektroautos bereitgestellt werden. Doch davon gingen bislang lediglich 5.158 in Betrieb, klagen die Grünen unter Berufung auf die Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine entsprechende Anfrage.[3] Bis Ende Juli gab es bundesweit rund 20.500 Ladepunkte – immerhin knapp 52 Prozent mehr als vor einem Jahr. Davon aber werden nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 75 Prozent durch die Energiewirtschaft betrieben.[4]

Einzelnachweise:

[1] BILD-Zeitung: „Neue Bußgelder, neue Strafen, neue Regeln“, in: bild.de vom 15. August 2019, Abruf am 15. August 2019

[2] Die Welt: „Rettungsgasse, Falschparken – Scheuer will Bußgelder drastisch erhöhen“, in: welt.de vom 15. August 2019, Abruf am 15. August 2019

[3]  Bayerischer Rundfunk BR:  „Scheuer plant höhere Bußgelder im Straßenverkehr“, in: br.de vom 15. August 2019, Abruf am 15. August 2019

[4] ZDF Heute: „20.500 Ladepunkte für E-Autos“, in: zdf.de vom 14. August 2019, Abruf am 15. August 2019

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