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Lambrecht will strengere Mietregeln

Neue Justizministerin hält an den Plänen ihrer Vorgängerin fest

in Mietrecht
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Insbesondere in Großstädten bleibt der Wohnungsmarkt angespannt (Foto: pixabay, license free)

Insbesondere in Großstädten bleibt der Wohnungsmarkt angespannt (Foto: pixabay, license free)

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Die neue Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält an den Plänen ihrer Vorgängerin Katarina Barley (beide SPD) für ein strengeres Mieterschutzgesetz fest. Kritik übte sie an Baulandspekulationen und überzogene Renditeerwartungen bei Vermietern. Wohnen dürfe nicht arm machen, sagte sie der Welt am Sonntag.[1]

Das Justizministerium hatte bereits unter Ministerin Katarina Barley einen Referentenentwurf für ein neues Mieterschutzgesetz erarbeitet. Ziel der Gesetzesvorlage ist eine Verschärfung der Mietpreisbremse und deren Verlängerung vorerst bis zum Jahr 2025. Vermieter sollen demnach künftig stärker sanktioniert werden, wenn sie gegen die Vorgaben der Mietbreisbremse verstoßen. So sollen Mieter ein Rückforderungsrecht für zuviel gezahlte Miete erhalten und das rückwirkend seit Vertragsbeginn. Ebenso sollen Abmahnmöglichkeiten für überteuerte Wohnungsangebote gegeben werden.

Spekulationen treiben Mieten nach oben

Katarina Barley war am 2. Juli als Abgeordnete des neunten Europäischen Parlamentes nach Brüssel gewechselt und hatte ihr Ministeramt abgegeben. Christine Lambrecht will nun als neue Justizministerin die strenge politische Linie ihrer Vorgängerin fortschreiben. Nicht mehr nur in den großen Städten sei es heute fast unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden, begründet die neue Ministerin ihr Vorhaben. Lambrecht: „Spekulation mit Bauland und überhöhte Renditeerwartungen großer Immobilienkonzerne treiben die Mieten nach oben”. Das sei unverantwortlich.

Im Gesetzentwurf der Justizministerin ist vorgesehen, dass Mieter eine nach den Regeln der Preisbremse zu viel gezahlte Miete bereits von Vertragsbeginn an zurückfordern können. Dadurch soll den Vermietern ein stärkerer Anreiz gegeben werden, sich von Beginn an die Mietpreisbremse zu halten. Gleichzeitig soll es Mietern erleichtert werden, ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Mieter dem Vermieter erst eine Rüge aussprechen, bevor sie zuviel gezahlte Mieten zurückverlangen können.

Mietwucher einen Riegel vorschieben

Das Justizministerium will gleichzeitig „Mietwucher einen Riegel vorschieben”. Künftig soll es auch Mietervereinen erlaubt sein  Vermieter abzumahnen, wenn sie überteuerte Wohnungen inserieren. Damit liege es dann nicht allein an den Mietern, gegen überhöhte Mieten vorzugehen, denn auch Verbraucherschützer könnten aktiv werden.

Bislang jedoch bremsen die Koalitionspartner von CDU und CSU die Mietenpolitik des Justizministeriums aus. So beklagt beispielsweise Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das Justizministerium versuche offenbar „Stimmung gegen Vermieter zu machen.“

Aus Sicht der CSU liege das zentrale Problem nicht in den hohen Mieten, sondern im insgesamt fehlenden Wohnraum. Die Kritik der Christsozialen richtet sich auch gegen das Berliner Modell, Mieten künftig zu deckeln.[2] Zum den Berliner Plänen hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach ein Gutachten in Autrag gegeben, das den Mietendeckel infrage stellt.

Der in Berlin beschlossene Mietendeckel würde nach Ansicht von Kritikern den Neubau günstiger Wohnungen ebenso wie die Bauunterhaltung und Modernisierung von Bestandswohnungen eher verhindern. Ähnlich sieht dies auch der Eigentümerverband Haus & Grund. Der Verband kritisierte, dass der Berliner Mietenstopp „das investitionsfeindliche Klima in der Stadt“ verstärke.[3]

Einzelnachweise:

[1] Die Welt: „Gleich nach Amtsantritt nimmt die Justizministerin Vermieter ins Visier”, in: welt.de vom 30 Juni 2019, Abruf am 12. Juli 2019

(vgl. ähnliche Berichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A. Z.  und entsprechende Meldungen der Nachrichtenagenturen dts und afp)

[2] Anwalt-Innovativ: „Berlin will Mietpreise deckeln”, in: anwalt-innovativ.de vom 12. Juni 2019, Abruf am 12. Juli 2019

[3] Die Welt: „Bundestagsgutachten stellt Mietendeckel infrage“, in: welt.de vom 29. Juni 2019, Abruf am 12. Juli 2019

 

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