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Inkasso Betrug: „Zahlen Sie binnen drei Tagen 290 Euro“

Wer Post von einem Inkassobüro bekommt, bekommt erst einmal einen Schreck. Allerdings: Nicht immer ist eine solche Forderung auch berechtigt.

Eine vermutlich in Litauen ansässige Betrügerbande versucht derzeit vornehmlich Rentner in Nordrhein-Westfalen über das Ohr zu hauen. Die nichtsahnenden Bürger haben dort Post einer „E. S. Group“ erhalten, mit der sie aufgefordert wurden, 290 Euro zu zahlen, damit ein gerichtliches Mahnverfahren gegen eingestellt werden könne.

Behauptet wird dabei, dass die E.S. Group aufgelaufene Ursprungsforderungen von Gewinnspielunternehmen und Zeitschriftenverlagen aufgekauft habe. Die Gläubiger hätten die Forderungen ihrer Kunden an das Inkassounternehmen abgetreten. Bei Nichteinhaltung der Frist würde inklusive von Mahn- und Bearbeitungsgebühren eine Gesamtforderung von 760 Euro gelten gemacht.

Drohungen eines Gerichtsvollziehers

Die Empfänger der persönlich an sie adressierten Schreiben sind meist zutiefst schockiert. Denn der angebliche Zahlungsverzug wird zugleich von Drohungen von Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, Zwangsvollstreckung, Schufa-Meldung oder Pfändung und Rentenansprüche flankiert.

Den professionell und täuschend echt aussehenden Schreiben ist gleich auch ein dazu passender Zahlungsvordruck beigefügt. Offensichtlich rechnen die Betrüger damit, dass manche derart eingeschüchterte Bürger aus Angst vor rasch anwachsenden Mahn-,Anwalts- und Gerichtskosten den noch vergleichsweise überschaubaren Betrag überweisen.

Diese Betrugsmasche gebe es seit Jahren, warnt ein Polizeisprecher. In der Vergangenheit tauchten derartige Betrugsschreiben deutschlandweit immer wieder unter diversen frei erfundenen Namen diverser Fake-Inkassofirmen auf:

Neben der   E.S. Group so etwa die G.U. Group, Losenet Group, IE Inkasso Group, PLS Inkasso Services Group, E-Net Payment Group, der BDME Group oder die  sogenannte DED Group. Bezahlen sollte man auf keinen Fall, rät die Polizei. Wer eine derartige Rechnung bekomme, die er nicht zuordnen könne, der sollte damit zur Polizei gehen.

Woran erkennt man ein unseriöses Inkasso-Unternehmen?

Wenngleich auch die Fake-Inkassounternehmen einen angeblich bundesdeutschen Firmensitz angeben, deuten allein schon die im Zahlungsvordruck angegebenen ausländischen Bankverbindungsdaten auf eine Betrugsmasche hin. In den aktuellen Fällen in Nordrhein-Westfalen führt die auf dem Zahlungsvordruck aufgeführten IBAN-Nummer beispielsweise zu einem Bankkonto in Litauen. In früheren Fällen führte die Spur des Geldes oft auch nach Rumänien oder Malta. Die Alarmglocken schrillen sollten auf jeden Fall, wenn sich die Konten der Betrüger auf den Bahamas oder den Cayman Islands befinden. Denn Überweisungen auf derartige Konten lassen sich in der Regel nicht mehr zurückholen.

Einen weiteren Fakehinweis gibt meist die Handelsregisternummer, die sich auch im Briefkopf der „E.S. Group“ leicht als frei erfunden herausstellen ließ. Seriöse Inkassounternehmen setzen ihre Gläubiger auch keinesfalls mit Drei-Tages-Fristen unter Druck.

In der Regel werden zunächst wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners abgefragt, um so einen Eindruck über seine Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Diese erste Zahlungsaufforderung gegenüber einer Privatperson muss zudem gesetzlich zwingend vorgeschriebene Informations- und Darlegungspflichten (§ 11a Rechtsdienstleistungsgesetz RDG) einhalten.

Anders als beim Inkassobetrug wird hier der Ursprung der Forderung konkret benannt. Zudem gehören seriöse Inkassounternehmen in der Regel auch einem Verband wie dem BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen) an und verfügen über Zertifizierungen und Siegel wie z. B. vom TÜV oder der GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.).w

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sgf

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