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Home Arbeitsrecht

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

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Im Speditionsgewewerbe arbeiten viele Arbeitnehmer aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten. (pixabay, License free)

Im Speditionsgewewerbe arbeiten viele Arbeitnehmer aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten. (pixabay, License free)

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Ob bei Speditionen, auf dem Bau, in Gastronomie oder in der Pflege: Viele Arbeitnehmer aus östlichen EU-Staaten arbeiten befristet in Deutschland als sogenannte „Entsandte” aus ihren Heimatländern. Deutsche Unternehmen profitieren davon – genauso wie die aus ihren Heimatländern entsandten Arbeitnehmer selbst. Denn Löhne und Sozialstandards liegen vor in den östlichen EU-Staaten deutlich niedriger als in Deutschland.

Doch damit soll bald Schluss sein. Denn bis Juli kommenden Jahres muss auch Deutschland die vor einem Jahr beschlossene Reform der EU-Entsenderichtlinie umsetzen. Künftig sollen für entsandte Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohnbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. Die neuen EU-Regeln sollen dazu beitragen, Lohn-und Sozialdumping zu vermeiden.[1]

Nach einem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt vorgelegten Eckpunktepapier solle  der Lohn für die aus ihren Heimatländern entsandten Arbeitnehmer so weit wie möglich an den für ihre inländischen Kollegen vorgeschriebenen Lohn angeglichen werden. Bislang gilt für sie  nur der deutsche Mindestlohn.  Das Eckpunktepapier ist die Grundlage für einen entsprechenden Gesetzentwurf, der bis zum Sommer vorliegen soll.

Schluss mit miesen Unterkunftsbedingungen

Arbeitnehmer sollen während der Entsendung nicht ehr unter unwürdigen Bedingungen untergebracht werden, fordert Heil. So soll das neue Gesetz künftig sicherstellen, dass unter anderem  auch nicht mehr die Kosten für Unterkunft oder Verpflegung pauschal vom Lohn der entsandten Arbeitnehmer abgezogen werden können. „Mit den miesen Unterkunftsbedingungen für Arbeitnehmer aus dem Ausland wollen wir endgültig Schluss machen“, sagte Heil dem Nachrichtenmagazin Spiegel.[2]

Was den Arbeitnehmer freut, sorgt bei Arbeitgebern für Unmut.  Sowohl die Arbeitgeberverbände als auch deutsche Wirtschaftsunternehmen befürchten von die Verschärfung des Entsendegesetzes  erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Denn in Deutschland arbeiten nicht nur die meisten entsandten Ausländer. Deutschland entsendet europaweit auch die meisten Arbeitnehmer in Ausland.

„Die Umsetzung der Richtlinie in der zur Abstimmung stehenden Form wird den Binnenmarkt schwer beschädigen“, warnte die Bundesvereinigung der Deutschen  Arbeitgeberverbände (BDA) in einem Brandbrief schon vor einem Jahr, als die EU-Reform in Brüssel auf der Agenda stand. Man befürchtete nicht nur den Verlust von ausländischen  Arbeitnehmern, insbesondere bei Jobs, für die nicht genügend deutsche Arbeitskräftezur Verfügung stünden. Zugleich drohten hochqualifizierten Deutschen Arbeitnehmern im EU-Ausland Rechtsunsicherheiten und ein hoher bürokratischer Aufwand.[3]

Schutz für langzeitentsandte Arbeitnehmer

Die Entsenderichtlinie sieht ferner besondere Regeln für Arbeitnehmer vor, die von ihrem Arbeitgeber länger als zwölf bzw. 18 Monate in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Langzeitentsandte Arbeitnehmer sollen dadurch unter den Schutz der deutschen Arbeitsgesetze und der in Deutschland geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen fallen.

Das Verfahren für die Verlängerung der Frist soll transparent, praxistauglich und unbürokratisch ausgestaltet werden. Dabei soll es künftig nicht mehr möglich sein, die sozialen und rechtlichen Vorschriften über die Langzeitentsendung durch „Kettenverträge”, also durch die Aneinandereihung mehrerer Entsendungen, zu umgehen.

Die neuen gesetzlichen Regeln sollen auch für Leiharbeiter gelten.. Das soll sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt werden, vom deutschen Arbeitsrecht erfasst werden. Zugleich soll EU-weit das Klagerecht von Beschäftigten gestärkt werden. Laut Eckpunktepapier ist vorgesehen, dass ausländische EU-Arbeitnehmer in Deutschland künftig auch vor deutschen Gerichten klagen können.

Mit der Reform der Brüsseler Entsenderichtlinie verpflichtet die EU die Mitgliedsstaaten zu größtmöglicher Transparenz.  Alle Tarifverträge, die für entsandte Arbeitnehmer gelten, müssen künftig öffentlich zugänglich sein. Dabei soll die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde als zentrale Informationsstelle die Informationsangebote der Mitgliedstaaten bündeln.


[1] „Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geplant“, in: haufe.de vom 29. Mai 2019, Abruf am 29. Mai 2019

[2] Der Spiegel: „Welche Rechte haben Wanderarbeiter?“, in: spiegel.de vom 10.Mai 2019, Abruf am 29. Mai 2019

[[3] Die Welt: „Deutsche Wirtschaft fürchtet deutliche Nachteile durch neue EU-Regel“, in: welt.de vom 28. Mai 2018, abgerufen am 29. Mai 2019

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