Der Graue Kapitalmarkt heißt nicht etwa so, weil er grau ist, oder unbedingt unseriös, sondern weil er in den Bereich des Zweiten Kapitalmarkts gehört. Mittelstandsanleihen (mid-cap bonds) gehören beispielsweise zum Grauen Kapitalmarkt. Doch bekannt ist auch, dass in diesem weniger stark kontrollierten Bereich der Finanzanlagen sich zahlreiche Anbieter tummeln, die eben doch unseriös agieren. Davor warnt jetzt der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) aus Berlin.
Einige Anbieter würden, so der vzbv, «teils hohe Risiken der komplexen Kapitalanlagen» verschleiern und «Verlustmöglichkeiten nicht immer transparent» darstellen.
Anleger können alles Geld verlieren
Verbraucher, welche mit dem Gedanken spielten, ihr Geld in Anlageprodukte des Grauen Kapitalmarkts zu investieren, «sollten sich bewusst machen, dass sie ihr gesamtes Geld verlieren können», so die jährlich staatlich mit vielen Millionen Euro geförderte Verbraucherzentrale.
Fakt sei nämlich, dass sich auf dem «Grauen Kapitalmarkt… zahlreiche riskante Anlageprodukte» finden ließen. Besonders problematisch sei obendrein, dass die Werbung für nicht wenige Finanzprodukte des Grauen Kapitalmarkts Risiken oftmals verharmlosten. Hingegen würden möglichen Vorteile übermäßig in den Himmel gelobt. Das habe bereits 2015 eine vzbv-Studie belegt.
Dennoch legt die Verbraucherzentrale auch Wert darauf, dass Finanzanlageprodukte des Grauen Kapitalmarkts «nicht verboten und nicht grundsätzlich schlecht» seien. Aber eben häufig «risikoreich und oft unflexibel».
Schönwetter-Werbung für Anleger problematisch
Problematisch könne es jedoch sein, wenn Produkte des Grauen Kapitalmarkts für die Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft würden. Dabei zeige die Beratungspraxis der Verbraucherzentralen, dass viele dieser Anleger glaubten, «dass ihr Geld in einer sicheren Anlage gut aufgehoben» sei. Dieser Eindruck bestehe oftmals vor allem deshalb, da Anbieter ihre Produkte gerne als risikoarm bewerben würden.
Werbung in 80 von 91 Fällen problematisch
Unter 91 Finanzanlageprodukten, welche die Verbraucherzentrale hinsichtlich der Werbung am Grauen Kapitalmarkt untersucht hatte, seien immerhin 81 rechtlich problematisch gewesen:
«Die Ergebnisse zeigen, dass in 80 von 91 Fällen die Anzeigen nicht den aufgestellten Anforderungen für eine transparente Werbung entsprechen. Auf einer solchen Basis ist es für Anleger schwierig, eine gut informierte Anlageentscheidung zu treffen. In 77 Fällen sind die Vorteile einseitig hervorgehoben oder die Risiken verharmlost beziehungsweise nicht ausreichend dargelegt», sagt die Verbraucherzentrale und führt weiter aus:
«Fast jeder zweite Anbieter der untersuchten Werbung (43 Fälle) weist nicht auf hohe Verlustmöglichkeiten hin; 48 Werbeanzeigen haben einen Warnhinweis – aber in 44 Fällen ist er unauffällig oder versteckt platziert. 20 Werbeanzeigen arbeiten mit einem Blickfang, von denen wiederum elf als irreführend bzw. als nicht transparent bewertet wurden.»
Auf dubiose Anlageprodukte machen regelmäßig auch Journalisten der Stiftung Warentest auf test.de aufmerksam.