Ein lustiges Beispiel eines Gerichtsurteils komme aus dem nordrhein-westfälischen Stadt Höxter. Hier habe ein Richter 1995 einem betrunkenen Autofahrer humorvoll die Leviten gelesen, mit folgendem Urteilsspruch:
«..Daheim hat er getrunken vor allem das Bier und meinte er könne noch fahren hier. Doch dann wurde er zur Seite gewunken und man stellte fest, er hatte getrunken. Im Auto tat es duften wie in der Destille, die Blutprobe ergab 1,11 Promille …».
Während der Richter selbst seine Art der Rechtsprechung unter die Rubrik Humor eingruppieren dürfte, gibt es andere, die Humor in Gerichtsurteilen für weniger angebracht halten. Schließlich gehe es für die Betroffenen häufig um viel.
Urteil aus den 1950er Jahren
Ein weiteres Beispiel für außergewöhnliche Rechtsprechung zog Zimmermann aus den 1950er Jahren hervor. So hatte es in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe damals geheißen:
«Bedenken gegen die Beachtlichkeit eines Urteils wegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde können aus der Reimform nicht hergeleitet werden.»
Heißt: Nur weil der Richter ein Urteil in Reimform abgehalten habe, dürfe das Urteil nicht außer Acht gelassen werden. Auch nicht, da ein Kläger der Meinung war, der Reim verstoße gegen eine Menschenwürde.
Einigkeit scheint in der Juristerei aber zu bestehen, dass vor allem in wirklich existentiell wichtigen Urteilen wie bei Mord und Totschlag Humor absolut nicht mehr angebracht sei.
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