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Münchner Gericht verbietet Mietwucher

Münchner Gericht verbietet Mietwucher

München, ein beliebtes aber für Mieter sündhaft teures Pflaster! (Foto: David Mark, Pixaay)

Bis zu 13 Euro mehr Miete pro Quadratmeter wollte ein Immobilienunternehmen von den Mietern einer Münchner Wohnanlage für Modernisierungsarbeiten verlangen. Eine derartige Luxus-Sanierung sei Mietwucher, befand der Mieterverein und klagte. Mit Erfolg! Denn das Oberlandesgericht München erklärte die Mieterhöhung in diesem Fall für nicht Rechtens.[1]

München ist für Mieter bekanntlich ein äußerst teures Pflaster – der Ortsteil Schwabing erst recht!. Doch auch in der bayrischen Landeshauptstadt darf man die Miet-Spirale nicht so einfach immer höher schrauben. Jetzt hat das Oberlandesgericht München einem Vermieter erst einmal einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Miete hätte sich quasi verdoppelt!

Das Besondere daran: Es handelte sich um die erste erfolgreiche Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht. Denn das Verbandsklagerecht, nach dem der Münchner Mieterverein stellvertretend für die Mieter der Wohnanlage vor Gericht ziehen konnte,  gibt es erst seit Ende 2018. Seither darf jetzt ein Verband – also auch ein Mieterverein – stellvertretend für Verbraucher gegen ein Unternehmen gerichtlich vorgehen.[2]

Kurz bevor das neue Mietrecht Ende des Jahres 2018 gültig wurde, wollte der Eigentümer einer Schwabinger Wohnanlage, die Max-Emanuel Immobilien GmbH, ganz auf die Schnelle noch einmal Kasse machen. Das Unternehmen schickte den Mietern eine Ankündigung über akut anstehende und umfassende Modernisierungsarbeiten ihrer Wohnungen und wollte die Kosten dafür einfach voll auf die Mieter umlegen. Um bis zu 100 Prozent sollten die Mieten steigen, wie Medien berichteten. Mancher Mieter, der bislang monatlich rund 750 Euro für eine kleine Altbauwohnung berappen musste, hätte dafür künftig Monat für Monat über1.500 Euronen auf den Tisch blättern müssen.

Mieterhöhung „auf Vorrat“

Es sollten unter anderem Fenster ausgetauscht werden, eine Wärmedämmung an den Außenwänden angebracht und Balkone angebaut werden. Dabei wollte der Bauherr allerdings erst in zwei Jahren mit den eigentlichen Arbeiten beginnen. Es war gewiss kein Zufall, dass die Ankündigung dafür den Mietern gerade einmal vier Tage vor dem Jahreswechsel in den Briefkasten flatterte. Denn seit Januar 2019 gilt in Deutschland ein neues Mietrecht, wonach der Vermieter jährlich nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen darf.

Zuvor waren es noch bis zu elf Prozent gewesen. Zudem gilt jetzt eine Obergrenze von drei Euro pro Quadratmeter im Monat. Das Immobilienunternehmen habe die Bauarbeiten offensichtlich wohl „auf Vorrat” ausgesprochen, um noch vom alten Recht profitieren zu können, mutmaßte der Mieterverein.

Rechnung ging nicht auf!

Betroffen waren rund 200 Mietparteien, von denen einige schon seit Jahrzehnten in den Mehrfamilienhäusern aus den 1930er Jahren wohnen. Viele hätten die höheren Mietkosten nicht mehr tragen können und hätten somit quasi vor dem Ruin gestanden. 145 von ihnen hatten sich folglich der Klage des Mietervereins gegen die vom Vermieter geplante Abzocke angeschlossen. Und sie hatten Erfolg![3]

Die Rechnung des Immobilien-Unternehmens, gerade noch einmal „altes Recht abgreifen“ zu können, ging nicht auf. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlich geplanten Durchführung sei einfach zu lang, befand der vorsitzende Richter am Münchner Oberlandesgericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn das Gericht ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Max-Emanuel Immobilien GmbH wolle diese Möglichkeit jetzt prüfen, heißt es.

Einzelnachweise:

[1] Münchner Merkur: „Münchner Gericht verbietet Wucher-Mieterhöhung: Erste ‚Eine-für-alle-Klage‘ erfolgreich“, in: merkur.de vom 15. Oktober 2019, Abruf am 17. Oktober 2019

[2] Spiegel Online: „Mieterverein klagt erfolgreich gegen drastische Mieterhöhung“, in: spiegel.de vom 15. Oktober 2019, Abruf am 17. Oktober 2019

[3] Abendzeitung München: „Schwabinger Mieter sind erfolgreich vor Gericht“, in: abendzeitung-muenchen.de vom 15. Oktober 2019, Abruf am 17. Oktober 2019

 

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