Nachdem die Stadt Berlin bereits ihren Mietendeckel fest beschlossen hat, ist in Bayern jetzt ein Volksbegehren für einen Mietenstopp angelaufen. Bayerns Bürger können seit 9. Oktober für die Zulassung des Volksbegehrens „Sechs Jahre Mietenstopp” unterschreiben. Initiiert hat das Volksbegehren der Mieterverein München, unterstützt wird es von einem breiten Bündnis an Parteien und Verbänden. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in 162 bayerischen Kommunen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt sechs Jahre lang nicht erhöht werden dürfen.[1]
Der Freistaat Bayern wehrt sich bekanntlich gegen einen Mietendeckel.[2] Die Gesetzgebungskompetenz liege beim Bund, und dieser habe das Mietpreisrecht mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze geregelt, meint der bayerische Justizminister Georg Eisenreich. Er halte es für fraglich, ob ein solcher „Eingriff ins Eigentumsrecht” noch verhältnismäßig sei und nicht gar gegen die Verfassung verstoße.
Aus Sicht der Initiatoren, bleibe die Mietpreisbremse jedoch weitgehend wirkungslos. Da ihrer Meinung nach die bayerische Staatsregierung zu wenig unternehme, um den angespannten Wohnungsmarkt in Bayern zu beruhigen, soll nun das Volksbegehren, dafür sorgen, dass auch den Mietern im Freistaat eine Verschnaufpause gewährt wird.
25.000 Unterschriften nötig
Bayernweit müssen mindestens 25.000 stimmberechtigte Bürger unterschreiben. Die Listen sollen Anfang 2020 dem Innenministerium übergeben werden. Wenn dieses das Volksbegehren zulässt, müssen sich binnen 14 Tagen zehn Prozent der bayerischen Wahlbevölkerung – rund eine Million – in den Rathäusern eintragen.
Offensichtlich hat nun auch die Bayerische Staatsregierung erkannt, dass sie bezüglich der davongaloppierenden Mieten aktiv werden muss. So hat das Kabinett am 22. Oktober beschlossen, mit einer Bundesratsinitiative härter gegen Wuchermieten vorgehen zu wollen.[3]
Hürden für Strafverfolgung zu hoch
Bislang wird Mietwucher nur verfolgt, wenn die vereinbarte Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Allerdings müssen Mieter nachweisen, dass sie trotz ausreichender Bemühungen angewiesen waren, einen solchen Mietvertrag abzuschließen und der Vermieter deren Zwangslage gekannt und bewusst ausgenutzt habe.
Diese Hürden seien zu hoch, meint Georg Eisenreich und will mit der Bundesratsinitiative erreichen, dass diese beiden Voraussetzungen aus den Bundesgesetzen gestrichen werden. Um Mietwucherer juristisch leichter belangen zu können solle es nach den Vorstellungen der Staatsregierung künftig ausreichen, dass die geforderte Miete in einer Region mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als ein Fünftel übersteigt. Zugleich will Bayern den Bußgeldrahmen von bislang maximal 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppeln.
Die Strafen zu erhöhen, sei sicher nicht falsch, kommentierte dies die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Natascha Kohnen. Statt umständlicher und langwieriger Klagen gegen den Vermieter wäre für die von Wucher betroffenen Mieter jedoch ein Mietenstopp für sechs Jahre, wie ihn das Volksbegehren fordere, wesentlich wirkungsvoller.
Einzelnachweise:
[1] Sonntagsblatt: „Bayerisches Volksbegehren gegen Mieterhöhungen braucht 25.000 Unterschriften“, in: sonntagsblatt.de vom 10. Oktober 2019, Abruf am 26. Oktober 2019
[2] Anwalt-innovativ: „Berlin will Mietpreise deckeln“, in: anwalt-innovativ.de vom 12. Juni 2019, Abruf am 26. Oktober 2019
[3] Abendzeitung München: „Bayern: Kabinett will härtere Strafen für Mietwucherer“, in: abendzeitung-muenchen.de vom 23. Oktober 2019, Abruf am 26. Oktober 2019